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Bürgergeld: Ausgaben steigen nicht – sie sinken

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Erstellt: 16. August 2025

(BIAJ) Die endgültigen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) zeigen: Die jährlichen Zahlungsansprüche von „SGB-II-Bedarfsgemeinschaften“ („Bürgergeld“ einschließlich Sozialversicherungsleistungen, Kosten der Unterkunft und Heizung und relativ geringfügige „weitere Zahlungsansprüche“), die bis Ende 2024 auf insgesamt 46,923 Milliarden Euro gestiegen waren, steigen nicht mehr – sie sinken seit Beginn des Jahres 2025 leicht. In den ersten vier Monaten des vergangenen Jahres (2024) waren diese jährlichen Zahlungsansprüche noch um 1,686 Milliarden Euro gestiegen. (siehe BIAJ-Abbildung unten oder hier: Download_BIAJ20250816 – eine Seite PDF - mit drei weiteren angefügten Seiten: Zahlungsansprüche bis Mai 2025, bis Juni 2025 und bis Juli 2025 - siehe auch unten. "Zahlungsansprüche bis Juli 2025" unten am 31.10.2025 angefügt)
Ohne die weiter steigenden Sozialversicherungsleistungen (Kranken- und Pflegeversicherung) sanken die jährlichen Zahlungsansprüche der „SGB-II-Bedarfsgemeinschaften“, die bis Ende 2024 auf insgesamt 39,876 Milliarden Euro gestiegen waren, deutlich –um 251 Millionen Euro in den ersten vier Monaten 2025. In den ersten vier Monaten des vergangenen Jahres (2024) waren diese jährlichen Zahlungsansprüche noch um 1,493 Milliarden Euro gestiegen. (siehe „a)“ in der BIAJ-Abbildung)
Die jährlichen Zahlungsansprüche ohne Sozialversicherungsleistungen und ohne die Zahlungsansprüche für die Kosten der Unterkunft und Heizung, die bis Ende 2024 auf insgesamt 22,191 Milliarden Euro gestiegen waren, sanken in den ersten vier Monaten 2025 um 246 Millionen Euro. In den ersten vier Monaten des vergangenen Jahres (2024) waren diese jährlichen Zahlungsansprüche noch um 1,050 Milliarden Euro gestiegen. (siehe „b)“ in der BIAJ-Abbildung)
Anmerkung: In der nicht endenden „Stimmungsmache“ gegen Menschen, die auf Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts angewiesen sind, „steigen und steigen“ die Ausgaben für das „Bürgergeld“, auch wenn schon seit Monaten kein (auch nur nominales) Steigen mehr zu erkennen ist.* Bremen, 16. August 2025
* wie ein anderer Eindruck erzeugt wurde, zeigt das Büro für absurde Statistik (BaSta) in "Statista-Infografik lässt Ausgaben für das „Bürgergeld“ von 2023 bis 2025 um 13,2 Mrd. Euro steigen" hier. (angefügt am 17.08.2025) 

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Jobcenter: Mittel und Ausgaben für „Eingliederungsleistungen“ von Januar bis Juli 2025 (Jobcenter gE)

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Erstellt: 14. August 2025

(BIAJ) Nach den ersten sieben Monaten 2025 (Januar bis Juli) mit „vorläufiger Haushaltsführung“: Ein Blick auf die Mittel für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) und „Eingliederungsleistungen“, die den Jobcentern gE im Haushaltsjahr 2025 - bei Inkrafttreten des zweiten Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2025 vom 24. Juni 2025 (Drucksache 21/500) - zur Verfügung stehen würden bzw. werden, und auf die Ausgaben von Januar bis Juli 2025 für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) im Bund und in den Ländern (immer ohne die Jobcenter zkT). Download_BIAJ20250814 (PDF, neun Seiten – Auszug unten).

Weiterlesen: Jobcenter: Mittel und Ausgaben für „Eingliederungsleistungen“ von Januar bis Juli 2025 (Jobcenter...

BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge von Januar bis Juli 2025 – mit Rückblick bis 2014

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Erstellt: 14. August 2025

(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden von Januar bis Juli 2025 insgesamt 184.933 Asylanträge entschieden. Nur 18,7 Prozent (34.529) der 184.933 Entscheidungen von Januar bis Juli 2025 waren sogenannte „positive Entscheidungen“ (Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz und § 3 Absatz 1 Asylgesetz: 22.373; Gewährung von „subsidiärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG: 3.219; Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz: 8.937). (Januar bis Juli 2024: 46,9% von 183.519 Entscheidungen) (siehe Tabelle 1, Seite 2 im PDF und unten)

51,2 Prozent (94.702) der von Januar bis Juli 2025 entschiedenen Asylanträge wurden als „unbegründet“ bzw. „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (Januar bis Juli 2024: 27,8%). 30,1 Prozent (55.702) der Entscheidungen des BAMF (darunter 16.823 im „Dublin-Verfahren“) galten von Januar bis Juli 2025 als „sonstige Verfahrenserledigungen/formelle Entscheidungen“ (Januar bis Juni 2024: 25,3%).

Gestellt wurden von Januar bis Juli 2025 insgesamt 70.011 Asylerstanträge (darunter 10.677 bzw. 15,3 Prozent in der Bundesrepublik Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr), 50,3 Prozent (70.772) weniger Asylerstanträge als die 140.783 von Januar bis Juli 2024.

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 14. August 2025 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und einem Anhang mit Blick auf die EASY-Daten seit Juli 2023: Download_BIAJ20250814 (PDF: sechs Seiten – Auszüge unten: „Anerkennungsquote" und "Gesamtschutzquote" und „Ein Blick auf die BAMF-Entscheidungen über Anträge syrischer Asylsuchender von 2019 bis Juli 2025“ und die noch nicht entschiedenen Anträge: Ende Juli 2025: 38,2% der insgesamt 137.222 anhängigen Verfahren – Ende Juli 2024: 21,8%)

Weiterlesen: BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge von Januar bis Juli 2025 – mit Rückblick bis 2014

Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Juli 2025

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Erstellt: 12. August 2025

(BIAJ) In den 12 Monaten von August 2024 bis Juli 2025 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 24,672 Milliarden Euro ausgegeben, 3,958 Milliarden Euro mehr als in den 12 Monaten ein Jahr zuvor (August 2023 bis Juli 2024: 20,714 Milliarden Euro). (1) (siehe BIAJ-Abbildung unten) 
Im monatlichen Vorjahresvergleich stiegen die Arbeitslosengeldausgaben nach November 2022 in jedem der danach folgenden 32 Monate (Dezember 2022 bis Juli 2025). In diesen 32 Monaten nach November 2022 stieg die 12-Monatssumme der Arbeitslosengeldausgaben um 8,129 Milliarden Euro (49,1 Prozent), von 16,543 Milliarden Euro (Dezember 2021 bis November 2022) auf die oben genannten 24,672 Milliarden Euro (August 2024 bis Juli 2025).Erinnerung: Mehr als die genannten 24,672 Milliarden Euro wurden zuletzt vor genau 19 Jahren, von August 2005 bis Juli 2006, für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld ausgegeben. (August 2005 bis Juli 2006: 24,938 Milliarden Euro)
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Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Juli 2025 (mit bremischen Städten)

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Erstellt: 31. Juli 2025

(BIAJ) Juli 2025 (Stichtag 14.07.) 4,644 Millionen Arbeitsuchende – darunter: 2,979 Millionen registrierte Arbeitslose, der höchste Juli-Bestand seit 15 Jahren (Juli 2010: 3,187 Millionen Arbeitslose). 1,117 Millionen der registrierten Arbeitslosen waren bei den Agenturen für Arbeit und 1,863 Millionen bei den Jobcentern registriert.

171.000 (6,1 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im Juli 2024 – 128.000 mehr bei den Agenturen für Arbeit und 43.000 mehr bei den Jobcentern – bei 127.000 weniger (!) erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB). (siehe Tabellen 1, 2 und 3 und zu den ELB unten und Tabelle 6). (1) 102.000 (6,7 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 68.000 (5,4 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im Juli 2024. (siehe Tabelle 4)

Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +2,2 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +11,7 Prozent in Bayern (BY). (Land Bremen: +5,7 Prozent; Stadt Bremen: +6,9 Prozent; Bremerhaven: +1,3 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)

Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten arbeitslosen Frauen reichten im Ländervergleich von +1,4 Prozent in Thüringen (TH) bis +10,3 Prozent in Bayern (BY). (siehe Tabelle 4, Seite 6)

Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen im Alter von unter 25 Jahren reichten im Ländervergleich von +4,7 Prozent in Thüringen (TH) bis +12,1 Prozent in Bayern (BY). (DE: +6,8 Prozent; HB: +5,3 Prozent; siehe Anhang, Seite 10)

3,877 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 3,2 Prozent (127.000) weniger (!) als im Juli 2024 (vorläufig). Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑5,3 Prozent in Thüringen (TH) bis -1,4 Prozent in Bayern (BY). Erinnerung: ELB im Juli vor 10 Jahren (Juli 2015) 4,356 Millionen. ELB-Juli-Maximum: 5,398 Millionen im Juli 2006.

Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Juli 2025 und Juli 2024 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 31. Juli 2025 mit bremischer Ergänzung und u25-Anhang auf Seite 10: Download_BIAJ20250731 (zwei Text- und acht Tabellenseiten und Dezember-Vergleich auf Seite 11; bremische Städte auf Seite 9)
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten


 

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