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Jobcenter 2026: „Verwaltungskosten“ und „Leistungen zur Eingliederung“ – eine erste Mittelschätzung

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Erstellt: 20. August 2025

(BIAJ) Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2026 (1) sind für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" 5,250 Mrd. Euro veranschlagt (Haushaltsstelle 1101/636 13-259 – wie im 2. Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 und 1,285 Milliarden Euro weniger als das Ausgaben-Ist 2024).

Für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ sind 4,700 Mrd. Euro veranschlagt (Haushaltsstelle 1101/685 11-253 – 600 Mio. Euro mehr als die 4,100 Milliarden Euro im 2. Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025). Gemäß Erläuterung bei dieser Haushaltsstelle dürfen zudem Ausgabereste zu Lasten aller Einzelpläne bis zur Höhe von 350 Mio. Euro in Anspruch genommen werden. Diese wurden in den vergangenen Jahren immer noch vor Inkrafttreten des jeweiligen Haushaltsgesetzes auf dem Verordnungsweg (Eingliederungsmittel-Verordnung) zu den Mitteln für die „Verwaltungskosten“ umgeschichtet.

Aus den genannten Mitteln für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten“ und den Mitteln für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ ergibt sich einschließlich der genannten Ausgabereste das rechnerische „Gesamtbudget 2026“ (Bund) in Höhe von 10,300 Mrd. Euro - 600 Mio. Euro mehr als im 2. Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025. (2)

Die Ergebnisse der vorläufigen ersten Schätzungen/Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) in drei Tabellen (VWK-Bund, EGL und Gesamtbudget) zeigen, wie hoch die Anteile der einzelnen Jobcenter (300 „gemeinsame Einrichtungen“- gE - und 104 „zugelassene kommunale Träger“ - zkT) an den Bundesmitteln (incl. Ausgabereste) im Haushaltsjahr 2026 (im Vergleich zur vorläufigen Mittelzuteilung 2025 und zu den Ist-Ausgaben der Jobcenter gE in 2024) sein könnten.
BIAJ-Tabellen vom 20.08.2025:
Download_BIAJ20250820_Teil_1_VWK-Bund
Download_BIAJ20250820_Teil_2_EGL
Download_BIAJ20250820_Teil_3_GB

Anmerkungen: Welchen Einfluss die folgenden parlamentarischen Beratungen des Regierungsentwurfs auf die Aufstellung des Bundeshaushalts 2026 haben werden, ist noch nicht bekannt. Nicht bekannt ist auch, ob die Verteilungsmaßstäbe durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für das kommende Haushaltsjahr 2026 geändert werden.
(1) Regierungsentwurf vom 24. Juli 2025
(2) Dieser soll im September 2025 abschließend beraten und beschlossen werden.
Zu weiteren BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II: hier


 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Nettoausgaben 2017-2024 - Bund und Länder

Details
Erstellt: 18. August 2025

(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Nettoausgaben des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII - Viertes Kapitel) in den Jahren 2017 bis 2024 und die jährlichen nominalen Veränderungen - Bund und Länder (Länder: Daten des BMAS mit Erläuterungen auf Seite 2; Bund: Daten des BMAS und ergänzend die Ergebnisse der Haushaltsrechnungen 2017 bis 2024 des BMF). Nachrichtlich auf Seite 2 unten ein Blick auf die Regierungsentwürfe der Bundeshaushalte 2025 und 2026. BIAJ-Tabelle: Download_BIAJ20250818 (zwei Seiten)


 

Statista-Infografik lässt Ausgaben für das „Bürgergeld“ von 2023 bis 2025 um 13,2 Mrd. Euro steigen

Details
Erstellt: 17. August 2025

(BaSta) In einer Statista-Infografik (siehe unten) steigen die Ausgaben des Bundes für das „Bürgergeld“ von 25,8 Mrd. Euro in 2023 auf 35,7 Mrd. Euro in 2024 und dann auf (erwartete) 39,0 Mrd. Euro in 2025. (gemäß Statista-Fußnote ohne „Verwaltungs- und Eingliederungskosten“ und ohne die in der Statista-Infografik gesondert genannte Beteiligung des Bundes an den „Kosten an Unterkunft & Heizung“)

Was verbirgt sich hinter diesem Anstieg um angeblich insgesamt 13,2 Mrd. Euro in den Jahren 2024 und 2025, den Statista in seiner Infografik vom 7. August 2025 präsentiert? Das zeigt ein Blick in die Haushaltsrechnungen 2023 und 2024 des Bundesfinanzministeriums und den 2. Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025:

34959 statista buergergeld ausgaben bundeshaushalt

Für 2023 werden korrekt die bei Haushaltsstelle 1101/681 12 mit der Zweckbestimmung „Bürgergeld“ gebuchten Ausgaben des Bundes (Ist 2023) genannt: 25,8 Mrd. Euro.

Für 2024 werden dann aber nicht die bei dieser Haushaltsstelle gebuchten 29,2 Mrd. Euro genannt, sondern 35,7 Mrd. Euro, die Summe aus den Ausgaben für das Bürgergeld (29,2 Mrd. Euro) und die Ausgaben in Höhe 6,5 Mrd. Euro für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Haushaltsstelle 1101/636 13). 29,2 Mrd. Euro plus 6,5 Mrd. Euro = 35,7 Mrd. Euro.

Und für die von der Bundesregierung in ihrem Haushaltsentwurf 2025 erwarteten Ausgaben (Soll) wird diese Irreführung in der Statista-Infografik noch übertroffen. Genannt werden nicht die bei der Haushaltsstelle 1101/681 12 mit der Zweckbestimmung „Bürgergeld“ veranschlagten 29,6 Mrd. Euro, sondern 39,0 Mrd. Euro, die Summe aus den für das Bürgergeld veranschlagten Ausgaben (29,6 Mrd. Euro), die (viel zu niedrig) veranschlagten Ausgaben in Höhe 5,25 Mrd. Euro für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten“ und die veranschlagten Ausgaben in Höhe von 4,1 Mrd. Euro für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (Haushaltsstelle 1101/685 11). 29,6 Mrd. Euro plus 5,25 Mrd. Euro plus 4,1 Mrd. Euro = (gerundet) 39,0 Mrd. Euro.

Aus einem Anstieg der Ausgaben für das „Bürgergeld“ (Haushaltsstelle 1101/681 12) von 2023 bis 2025 um 3,8 Mrd. Euro – von 25,8 Mrd. Euro auf 29,6 Mrd. Euro - wird durch Addieren der für 2025 veranschlagten Ausgaben für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten“ (5,25 Mrd. Euro) und den veranschlagten Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (4,1 Mrd. Euro) ein Anstieg der Ausgaben für das „Bürgergeld“ um 13,2 Mrd. Euro in der Statista-Infografik.

* https://de.statista.com/infografik/34959/ausgaben-des-bundes-fuer-das-buergergeld/ und https://cdn.statcdn.com/Infographic/images/normal/34959.jpeg (Zugriff 16.08.2025)
Büro für absurde Statistik (BaSta) c/o BIAJ.de – Bremen, 17.08.2025
Anmerkung vom 17.08.2025: Siehe dazu auch die BIAJ-Kurzmitteilung "Bürgergeld: Ausgaben steigen nicht – sie sinken" vom 16.08.2025 hier.

Angefügt am 20.08.2025: Die nach Fehlerhinweis durch BIAJ (16.08.2025) von Statista korrigierte Infografik zum "Bürgergeld"

34959 statista infografik korrigiert

 


 

Bürgergeld: Ausgaben steigen nicht – sie sinken

Details
Erstellt: 16. August 2025

(BIAJ) Die endgültigen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) zeigen: Die jährlichen Zahlungsansprüche von „SGB-II-Bedarfsgemeinschaften“ („Bürgergeld“ einschließlich Sozialversicherungsleistungen, Kosten der Unterkunft und Heizung und relativ geringfügige „weitere Zahlungsansprüche“), die bis Ende 2024 auf insgesamt 46,923 Milliarden Euro gestiegen waren, steigen nicht mehr – sie sinken seit Beginn des Jahres 2025 leicht. In den ersten vier Monaten des vergangenen Jahres (2024) waren diese jährlichen Zahlungsansprüche noch um 1,686 Milliarden Euro gestiegen. (siehe BIAJ-Abbildung unten oder hier: Download_BIAJ20250816 – eine Seite PDF - mit einer am 29.08.2025 angefügten zweiten Seite: Zahlungsansprüche bis Mai 2025 - siehe auch unten)
Ohne die weiter steigenden Sozialversicherungsleistungen (Kranken- und Pflegeversicherung) sanken die jährlichen Zahlungsansprüche der „SGB-II-Bedarfsgemeinschaften“, die bis Ende 2024 auf insgesamt 39,876 Milliarden Euro gestiegen waren, deutlich –um 251 Millionen Euro in den ersten vier Monaten 2025. In den ersten vier Monaten des vergangenen Jahres (2024) waren diese jährlichen Zahlungsansprüche noch um 1,493 Milliarden Euro gestiegen. (siehe „a)“ in der BIAJ-Abbildung)
Die jährlichen Zahlungsansprüche ohne Sozialversicherungsleistungen und ohne die Zahlungsansprüche für die Kosten der Unterkunft und Heizung, die bis Ende 2024 auf insgesamt 22,191 Milliarden Euro gestiegen waren, sanken in den ersten vier Monaten 2025 um 246 Millionen Euro. In den ersten vier Monaten des vergangenen Jahres (2024) waren diese jährlichen Zahlungsansprüche noch um 1,050 Milliarden Euro gestiegen. (siehe „b)“ in der BIAJ-Abbildung)
Anmerkung: In der nicht endenden „Stimmungsmache“ gegen Menschen, die auf Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts angewiesen sind, „steigen und steigen“ die Ausgaben für das „Bürgergeld“, auch wenn schon seit Monaten kein (auch nur nominales) Steigen mehr zu erkennen ist.* Bremen, 16. August 2025
* wie ein anderer Eindruck erzeugt wurde, zeigt das Büro für absurde Statistik (BaSta) in "Statista-Infografik lässt Ausgaben für das „Bürgergeld“ von 2023 bis 2025 um 13,2 Mrd. Euro steigen" hier. (angefügt am 17.08.2025)

2025 08 16 sgb2 zahlungsansprueche 2022 042025 biaj abb

2025 08 29 sgb2 zahlungsansprueche 2022 052025 biaj abb


 

Jobcenter: Mittel und Ausgaben für „Eingliederungsleistungen“ von Januar bis Juli 2025 (Jobcenter gE)

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Erstellt: 14. August 2025

(BIAJ) Nach den ersten sieben Monaten 2025 (Januar bis Juli) mit „vorläufiger Haushaltsführung“: Ein Blick auf die Mittel für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) und „Eingliederungsleistungen“, die den Jobcentern gE im Haushaltsjahr 2025 - bei Inkrafttreten des zweiten Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2025 vom 24. Juni 2025 (Drucksache 21/500) - zur Verfügung stehen würden bzw. werden, und auf die Ausgaben von Januar bis Juli 2025 für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) im Bund und in den Ländern (immer ohne die Jobcenter zkT). Download_BIAJ20250814 (PDF, neun Seiten – Auszug unten).

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