BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis April 2023
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(BIAJ) Vorbemerkung: Von Januar bis April 2023 sank bei einem Anstieg der Asylentscheidungen um 19.123 (28,4 Prozent) im Vorjahresvergleich die Zahl der Anerkennungen als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) um 1.013 (7,1 Prozent)! (siehe Spalten 1 und 3 in Tabelle 1) Die Entwicklung der „Anerkennungsquote“ (1) und der „Gesamtschutzquote“ (2) driften seit Anfang 2022 immer weiter auseinander. Die „Gesamtschutzquote“ stieg bis April 2023 (Mai 2022 bis April 2023) auf 57,2 Prozent, die höchste „Gesamtschutzquote“ im Beobachtungszeitraum seit 2014. Die „Anerkennungsquote“ sank bis April 2023 (Mai 2022 bis April 2023) auf 16,1 Prozent, die niedrigste „Anerkennungsquote“ im Beobachtungszeitraum seit 2014. (Siehe dazu insbesondere die Abbildung 3 im PDF-Download auf Seite 5 und unten.)
Anmerkung am Rande: Auf Rang drei der am stärksten vertretenen Staatsangehörigkeiten unter den in der Bundesrepublik Deutschland Asylantragstellenden in den ersten vier Monaten 2023: Türkei – seit 1952 Mitglied der „Wertegemeinschaft“ NATO!n
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SGB-II-Quoten-Vergleich 2007 bis 2022: Bund, NRW, Ruhrgebiet, Land Bremen und bremische Städte
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(BIAJ) Im Ruhrgebiet („Metropole Ruhr“) waren 2022 durchschnittlich 15,2 Prozent (609.228) der Menschen im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (4,012 Millionen) auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Hartz IV) angewiesen (SGB-II-Leistungsberechtigte). In den 15 Kreisen des Ruhrgebiets (11 kreisfreie Städte und 4 Landkreise) reichten die SGB-II-Quoten (0 Jahre bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze) von 8,8 Prozent im Landkreis Wesel bis 24,1 Prozent in der Stadt Gelsenkirchen.
In Nordrhein-Westfalen ohne das Ruhrgebiet waren 2022 durchschnittlich 9,0 Prozent (921.180) der Menschen im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (10,248 Millionen) auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Hartz IV) angewiesen. (siehe dazu BIAJ-Tabelle 1, Seite 3 und BIAJ-Tabelle 2 Seite 4)
Im Land Bremen galt dies in 2022 für durchschnittlich 17,6 Prozent (94.794) der Bevölkerung im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (539.304). (siehe dazu Tabelle 1, Seite 3 und Tabelle 2 Seite 6). (Stadt Bremen: 16,8 Prozent, Bremerhaven: 21,7 Prozent, Bundesrepublik Deutschland: 8,0 Prozent)
Zur Entwicklung (und den Berechnungsgrundlagen) der SGB-II-Quoten im Bund, in Nordrhein-Westfalen (NRW), im Ruhrgebiet und den 11 kreisfreien Städten und vier Landkreisen des Ruhrgebiets, in NRW ohne das Ruhrgebiet, im Land Bremen und den beiden bremischen Städten von 2007 bis 2022 siehe die BIAJ-Materialien vom 03. Mai 2023: Download_BIAJ20230503 (PDF: zwei Text- und vier Tabellenseiten – Auszug: BIAJ-Tabelle 1 von 2: siehe auch unten)
Äquivalenzbeitragszahler, Äquivalenzrentner, Rentnerquotient 2008-2022 – vorausberechnet und Ist
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(BIAJ) Äquivalenzbeitragszahler (w/m), Äquivalenzrentner (w/m) und Rentnerquotient: Sechs unkommentierte (aktualisierte) Abbildungen zu den Vorausberechnungen („bei mittlerer Lohn- und Beschäftigungsentwicklung“) in den Rentenversicherungsberichten der Bundesregierung (BMAS) und dem Ist in den Jahren 2008 bis 2022. (mit Tabelle zu den Berechnungsgrundlagen) Im Jahr 2022 standen den 31,347 Millionen Äquivalenzbeitragszahlern 16,299 Millionen Äquivalenzrentner gegenüber. Mit anderen Worten: Das Gesamtrentenvolumen reichte in 2022 rechnerisch für 16,299 Millionen Rentnerinnen und Rentner mit einer Regelaltersrente mit 45 Entgeltpunkten – bei 21,260 Millionen Rentnerinnen und Rentnern am 01. Juli 2022 (ohne Waisenrenten; DRV-Bund). Der Rentnerquotient in 2022: 0,5200 (5.200 Äquivalenzrentner pro 10.000 Äquivalenzbeitragszahler). Im Rentenversicherungsbericht 2008 wurden für 2022 "bei mittlerer Lohn- und Beschäftigungsentwicklung" 26,204 Millionen Äquivalenzbeitragszahler und 15,968 Äquivalenzrentner vorausberechnet. Der im Rentenversicherungsbericht 2008 für 2022 vorausberechnete Rentnerquotient: 0,6094 (6.094 Äquivalenzrentner pro 10.000 Äquivalenzbeitragszahler). Die gesamten BIAJ-Materialien vom 02. Mai 2023 finden Sie hier: Download_BIAJ20230502 (PDF: 4 Seiten; am 24.05.2023 wurden in der Tabelle auf Seite 4 die Rentenwerte 01.07.2022 korrigiert - dort wurden in der Erstfassung versehentlich die Rentenwerte von 01.07.2021 genannt)
Hinweis: Weitere BIAJ-Veröffentlichungen zum Thema Rente hier.
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich April 2023 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) April 2023 (Stichtag 13.04.) 4,388 Millionen Arbeitsuchende – 356.000 (8,8 Prozent) mehr als im April 2022. Darunter 2,586 Millionen registrierte Arbeitslose, davon 855.000 bei den Agenturen für Arbeit und 1,731 Millionen bei den Jobcentern. 276.000 (12,0 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im April 2022 – 55.000 (6,9 Prozent) mehr bei den Agenturen für Arbeit und 221.000 (14,7 Prozent) mehr bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). (1) 116.000 (9,0 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 161.000 (15,7 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im April 2022. (siehe Tabelle 4)
Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +5,2 Prozent in Berlin (BE) bis +17,4 Prozent in Thüringen (TH). (Land Bremen: +7,2 Prozent; Stadt Bremen: +5,6 Prozent; Bremerhaven: +13,3 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
3,915 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 10,6 Prozent (375.000) mehr als im April 2022. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von +0,7 Prozent in Berlin (BE) bis +22,0 Prozent in Bayern (BY).
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im April 2023 und April 2022 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 28. April 2023 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20230428 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten
Hartz IV: Großstadtvergleich der SGB-II-Quoten 2006 bis 2022
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(BIAJ) Von München (Rang 1) bis Essen (Rang 15). Zur Entwicklung der 15 Großstädte* im Positiv-Ranking der SGB-II-Quoten von 2006 bis 2022 (Anteil der SGB-II-Leistungsberechtigten - Hartz IV - an der Bevölkerung im Alter von 0 bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze; Jahresdurchschnitt) siehe die BIAJ-Abbildung und die BIAJ-Tabelle mit den Berechnungsgrundlagen dieser SGB-II-Quoten unten. Auf Rang 1 und 2 im Positiv-Ranking von 2006 bis 2022 immer München (M: Rang 1) und Stuttgart (S: Rang 2). Im Beobachtungszeitraum am weitesten aufgestiegen im Positiv-Ranking: Leipzig (L: bis 2011 Rang 14, 2020 bis 2022 Rang 7) und Dresden (DD: bis 2009 Rang 9, seit 2014 Rang 3). Im Beobachtungszeitraum am weitesten abgestiegen im Positiv-Ranking: Essen (E: von Rang 10 in 2006 auf Rang 15 seit 2016). Die SGB-II-LB-Quoten (kurz: SGB-II-Quoten) reichten 2022 in den 15 Großstädten* von 5,8 Prozent in München (M) bis 18,2 Prozent in Essen (E: Europäische Kulturhauptstadt im Agenda-Jahr 2010). (siehe BIAJ-Tabelle unten) In den 15 Großstädten zusammen betrug die SGB II-Quote 2022 durchschnittlich 12,4 Prozent, in der Bundesrepublik Deutschland ohne diese 15 Großstädte 7,0 Prozent, in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 8,0 Prozent. Siehe dazu und zur Stadt Bremen die weitere BIAJ-Tabelle ganz unten.
* hier immer einschließlich Region Hannover (H*)
Weiterlesen: Hartz IV: Großstadtvergleich der SGB-II-Quoten 2006 bis 2022