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BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge von Januar bis September 2025 – mit Rückblick bis 2014

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Erstellt: 10. Oktober 2025

(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden von Januar bis September 2025 insgesamt 231.746 Asylanträge (darunter 195.993 Erstanträge) entschieden. 22,6 Prozent (52.443) waren „positive Entscheidungen“ – 53.154 bzw. 50,3 Prozent weniger als von Januar bis September 2025:
1. Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG): 38.125 - 8.866 (30,3 Prozent) mehr als von Januar bis September 2024;
2. Gewährung von lediglich „subsidiärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG: 4.010 – 56.511 bzw. 93,4% weniger als von Januar-September 2024;
3. Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthalts­gesetz (AufenthG): 10.308 - 5.509 bzw. 54,8 Prozent weniger als von Januar bis September 2024.

49,5 Prozent (114.727) der von Januar bis September 2025 entschiedenen Asylanträge wurden als „unbegründet“ bzw. „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (Januar-September 2024: 28,5%).
27,9 Prozent (64.576) der Entscheidungen des BAMF (darunter 17.212 im „Dublin-Verfahren“) galten von Januar bis September 2025 als sonstige Verfahrenserledigungen/ formelle Entscheidungen (Januar-September 2024: 25,3%). n

Gestellt wurden von Januar bis September 2025 insgesamt 124.410 Asylanträge (darunter 87.787 Erstanträge), 70.685 (36,2 Prozent) weniger Asylanträge als von Januar bis September 2024 – 91.425 (51,0 Prozent) weniger Asylerstanträge und 20.740 (130,6 Prozent) mehr Asylfolgeanträge. (siehe Spalte 7 und 8 in Tabelle 2 auf Seite 4)
Von Januar bis September 2025 waren „13.652 der 87.787 Asylerstantragstellenden (15,6%) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.“ (Januar-September 2024: 16.172 bzw. 9,0 Prozent der 179.212 Asylerst­anträge) (siehe Abbildung unten) n

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 10. Oktober 2025 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und einem Anhang mit Blick auf die EASY-Daten seit September 2023: Download_BIAJ20251010 (PDF: sechs Seiten – Auszüge unten: „Anerkennungsquote" und "Gesamtschutzquote" und „Ein Blick auf die BAMF-Entscheidungen über Anträge syrischer Asylsuchender von 2019 bis September 2025“ und die noch nicht entschiedenen Anträge.

Weiterlesen: BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge von Januar bis September 2025 – mit Rückblick bis 2014

Ausbildungsquoten in den 15 Großstädten (einschließlich Region Hannover): 2021 bis 2024

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Erstellt: 09. Oktober 2025

(BIAJ) Von Duisburg bis München und Frankfurt am Main. Die Ausbildungsquote, der Anteil der Auszubildenden an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (einschließlich der sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden), reichte am 31. Dezember 2024 in den 15 Großstädten (mit einer Bevölkerung von über 400.000; einschließlich Region Hannover) von 5,15 Prozent in Duisburg (DU), 4,91 Prozent in Dortmund (DO) und 4,65 Prozent in Essen (E) bis 3,11 Prozent in Berlin und 2,96 Prozent in München (M) und Frankfurt am Main (F). (Bundesdurchschnitt:4,59 Prozent – leicht gestiegen nach 4,54 Prozent im Dezember 2023 und 4,52 Prozent im Dezember 2022, die niedrigste Quote, die im Dezember der Jahre 1999 bis 2023 ermittelt wurde) Hinter den drei Ruhrgebietsstädten, Duisburg, Dortmund und Essen, belegt die Stadt Bremen (HB) Ende Dezember 2024 mit einer Ausbildungsquote von 4,62 Prozent Rang 4 in diesem Großstädtevergleich. (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 2)

Wie sich die Ausbildungsquote in den 15 Großstädten (Arbeitsort) von Ende 2021 bis Ende 2024 und (nachrichtlich) von Juni 2021 bis Juni 2024* entwickelt hat, ist in den zwei BIAJ-Abbildungen vom 09. Oktober 2025 dargestellt: Download_BIAJ20251009GS (PDF: drei Seiten mit Tabelle) oder unten (Abbildungen ohne Tabelle).

Weiterlesen: Ausbildungsquoten in den 15 Großstädten (einschließlich Region Hannover): 2021 bis 2024

Auszubildende und Ausbildungsquoten in den drei Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin mit BBiG/HwO-Vergleich - 12/2015-03/2025

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Erstellt: 09. Oktober 2025

(BIAJ) Sozialversicherungspflichtige Auszubildende (gemäß Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit), Ausbildungsquoten und ein Vergleich mit den Auszubildenden gemäß Berufsbildungsgesetz/Handwerksordnung (BBiG/HwO – Berufsbildungsstatistik - Destatis) in den drei Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin von Dezember 2015 bis März 2025 (Abb. 1 bis 3) und ein Arbeitsort-Wohnortvergleich der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden. (Abb. 1a bis 3a) Siehe dazu die bis zum 31. März 2025 aktualisierten unkommentierten BIAJ-Materialien vom 09. Oktober 2025: Download_BIAJ20251009. (PDF: sechs Seiten/Abbildungen) und/oder unten.

Weiterlesen: Auszubildende und Ausbildungsquoten in den drei Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin mit...

Übergang von gemeldeten Bewerberinnen und Bewerbern in sozialversicherungspflichtige Ausbildung: Insgesamt und Ländervergleich Bremen, Hamburg, Berlin, Bayern – Berichtsjahr 2023/24 und Vorjahre

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Erstellt: 06. Oktober 2025

(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf den Übergang von bei den Agenturen für Arbeit und Jobcentern gemeldeten Bewerberinnen (w) und Bewerber (m) für Berufsausbildungsstellen in den Berichtsjahren 2018/19 bzw. 2016/17 bis 2023/24in sozialversicherungspflichtige Ausbildung – drei Monate, 12 Monate und 24 Monate nach Ende des jeweiligen Berichtsjahres in der Bundesrepublik Deutschland, in Bremen (Land), Hamburg, Berlin und Bayern. Siehe hier: Download_BIAJ20251006 (PDF: 15 Seiten – Auszug: Seite 2 und 7 von 15 unten)

2025 10 06 uebergang in sv ausbildung de biaj abb seite 2 von 15

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BA-Haushalt 2025: Entwicklung des zunehmend negativen Finanzierungssaldos bis September 2025

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Erstellt: 02. Oktober 2025

(BIAJ) Vorbemerkung: Im September 2025 buchte die Bundesagentur für Arbeit (BA) erstmals seit Februar 2021 (!) weniger Beitragseinnahmen als ein Jahr zuvor (September 2024). Von März 2021 bis August 2025 wurden in jedem Monat nominal mehr Beitragseinnahmen gebucht als im entsprechenden Vorjahresmonat. n

In den 12 Monaten von Oktober 2024 bis September 2025 standen den Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Höhe von 46,9 Milliarden Euro – darunter Beiträge zur Arbeitsförderung in Höhe von 39,2 Milliarden Euro – Ausgaben in Höhe von 50,4 Milliarden Euro – darunter 25,4 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeits­losengeld (SGB III) - gegenüber. Aus den Einnahmen und Ausgaben in den 12 Monaten von Oktober 2024 bis September 2025 (hier immer einschließlich der Einnahmen und Ausgaben aus Umlagen) ergibt sich ein negativer Finanzierungssaldo von 3,5 Milliarden Euro, der gegenwärtig von Monat zu Monat wächst. (siehe BIAJ-Abbildung 1 auf Seite 2) Im Mai 2025 informierte die BA den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags: „Das Defizit könnte von ursprünglich erwarteten 1,33 Milliarden Euro auf 5,27 Milliarden Euro ansteigen. Damit würde nicht nur die Rücklage der BA in Höhe von rund 3,2 Milliarden Euro vollständig aufgebraucht werden, sondern es wären zusätzlich Liquiditätshilfen des Bundes in Form von Darlehen in Höhe von knapp 2,35 Milliarden Euro erforderlich, um den Haushalt ausgleichen zu können.“ Im Bundeshaushalt 2025 wurden dann bei Haushaltsstelle 1101/856 22 mit der Zweckbestimmung „Überjähriges Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit“ 2,347 Milliarden Euro veranschlagt.“ (Entwurf Bundeshaushalt 2026: 3,8 Milliarden Euro)

Siehe dazu die BIAJ-Kurzmitteilung vom 02. Oktober 2025 hier: Download_BIAJ20251002_2 (PDF: eine Textseite und drei weitere Seiten mit BIAJ-Abbildungen zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben von 2005 bzw. 2023 bis Oktober 2025 – Auszug unten)

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