Ranking der Arbeitslosenquoten in den 16 Ländern und 15 Großstädten - 2004 bzw. 2008 bis 2024 (zwei Abbildungen)
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(BIAJ) Ranking* der (jahresdurchschnittlichen) Arbeitslosenquoten der 16 Länder von 2004 bis 2024 (Bayern im sechzehnten Jahr in Folge auf Rang 1 - Bremen im zehnten Jahr in Folge auf Rang 16 - die drei Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen erstmals auf Rang 14, 15 und 16) und Ranking* der (jahresdurchschnittlichen) Arbeitslosenquoten der 15 Großstädte (mit einer Bevölkerung von über 400.000; incl. Region Hannover) von 2008 bis 2024 (München im sechzehnten Jahr in Folge auf Rang 1 - Stadt Bremen im achten Jahr in Folge auf Rang 12 vor den drei Ruhrgebietsstädten Essen, Dortmund und Duisburg - Duisburg im elften Jahr in Folge auf Rang 15) (siehe BIAJ-Abbildung 1 und 2 unten) (siehe BIAJ-Abbildung 1 und 2 unten)
Zwei unkommentierte BIAJ-Abbildungen vom 04. Januar 2025 unten und PDF hier: Download_BIAJ20250104 (weitere BIAJ-Informationen zum Arbeitsmarkt: hier)
* Positiv-Ranking (niedrigste jahresdurchschnittliche Arbeitslosenquote = Rang 1)
Mindestlohn Niederlande ab 1. Januar 2025: 14,06 Euro plus acht Prozent (etwa 1,12 Euro) Urlaubsgeld
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(BIAJ) Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der in den Niederlanden 1969 (1) eingeführte Mindestlohn (Minimumloon) 14,06 Euro pro Stunde. (2) Das den Mindestlohn ergänzende Mindesturlaubsgeld (Minimumvakantiebijslag/-vakantiegeld) beträgt weiterhin acht Prozent (etwa 1,12 Euro pro Stunde). (Summe Mindestlohn incl. Urlaubsgeld: 15,1848 Euro pro Stunde)
Näheres und Vergangenes zum Mindestlohn- und Mindesturlaubsgesetz in den Niederlanden finden Sie in der immer mal wieder aktualisierten und ergänzten BIAJ-Kurzmitteilung vom 19. März 2014 (!): hier.
(1) Das „Gesetz Mindestlohn und Mindesturlaubsgeld“ („Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag“) vom 27. November 1968 trat am 23. Februar 1969 in Kraft.
(2) Das Mindestalter für den vollständigen Mindestlohn (Minimumloon) 21 Jahre. (seit dem 1. Juli 2019; vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2019: 22 Jahre; vor dem 1. Juli 2017: 23 Jahre). Zum Mindestlohn und den nach Alter differenzierten Jugendmindestlöhnen (Minimumjeugdlonen) siehe hier: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/minimumloon/bedragen-minimumloon/bedragen-minimumloon-2025 .
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Dezember 2024 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Dezember 2024 (Stichtag 12.12.) 4,646 Millionen Arbeitsuchende – darunter: 2,807 Millionen registrierte Arbeitslose, der höchste Dezember-Bestand nach Dezember 2013 (Dezember 2013: 2,874 Millionen Arbeitslose; siehe BIAJ-Abbildung unten oder Seite 11 im PDF-Download) 1,003 Millionen der registrierten Arbeitslosen waren bei den Agenturen für Arbeit und 1,804 Millionen bei den Jobcentern registriert.
170.000 (6,4 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im Dezember 2023 – 107.000 mehr bei den Agenturen für Arbeit und 63.000 mehr bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). (1) 112.000 (7,8 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 58.000 (4,8 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im Dezember 2023. (siehe Tabelle 4)
DAX und Rheinmetall nach der Bundestagswahl am 26. September 2021
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(BIAJ) Ein Blick am Rande: "DAX und Rheinmetall nach der Bundestagswahl am 26. September 2021" - vom letzten Börsentag vor der Bundestagswahl 2021 (24.September 2021) bis zum letzten Börsentag im vergangenen Jahr 2024 (30. Dezember 2024) stieg der DAX um 28,2 Prozent und die Rheinmetall-Aktie um 649,6 Prozent. Siehe unten. (Bremen, 02.01.2025)
Eingliederungsmittel, FbW/Reha-Aufwendungsersatz und Mittel für Bundesanteil an den Verwaltungskosten 2025
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(BIAJ) Am 01. Januar 2025 tritt die „Verordnung über andere und ergänzende Maßstäbe zur Verteilung der Mittel für Eingliederungsleistungen und für Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2025“ vom 17. Dezember 2024, kurz: die „Eingliederungsmittel-Verordnung 2025“ (EinglMV 2025), in Kraft. Das im Entwurf vorliegende “Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025)“ tritt am 01. Januar 2025 nicht in Kraft.
Zur Verteilung der Bundesmittel für „Eingliederungsleistungen“, für die „Ausfinanzierung“ von nicht mehr steuer- sondern beitragsfinanzierten Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) und der Rehabilitation (Reha) und für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ auf die einzelnen 404 Jobcenter, die 300 Jobcenter gE („gemeinsame Einrichtungen“ von kommunalen Trägern und Bundesagentur für Arbeit) und 104 Jobcenter zkT („zugelassenen kommunale Träger“), wenn auch der Regierungsentwurf des Bundeshaushaltsplans 2025(Deutscher Bundestag, Drucksache 20/12400 vom 16.08.2024), bei den maßgeblichen Haushaltsstellen unverändert, in Kraft getreten wäre, siehe die BIAJ-Tabelle hier: Download_BIAJ20241230 (PDF, 23 Seiten)
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