Insolvenzgeld Januar 2023: Bis Anfang 2022 gesunkene Ausgaben steigen deutlich
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(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2022 gab die Bundesagentur für Arbeit (BA) 534,0 Millionen Euro für das umlagefinanzierte Insolvenzgeld (§§ 165 - 171, 175 SGB III) aus (Ist), 41,4 Millionen Euro mehr als im Vorjahr 2021. (siehe BIAJ-Abbildung „Insolvenzgeld: Ausgaben - 2007 bzw. 2016 bis Januar 2023“)
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BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Januar 2023
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(BIAJ) Vorbemerkung: Die Entwicklung der „Anerkennungsquote“ (1) und der „Gesamtschutzquote“ (2) driften seit Anfang 2022 immer weiter auseinander. Die „Gesamtschutzquote“ stieg bis Januar 2023 (Februar 2022 bis Januar 2023) auf 56,4 Prozent. Die „Anerkennungsquote“ sank bis Januar 2023 (Februar 2022 bis Januar 2023) auf 17,3 Prozent, die niedrigste „Anerkennungsquote“ im Untersuchungszeitraum seit 2014. (12-Monatsmaxium der „Anerkennungsquote“: 56,4 Prozent in den 12 Monaten von Mai 2015 bis April 2016 – so hoch wie „Gesamtschutzquote“ im Januar 2023!) Siehe dazu insbesondere die Abbildung 3 im PDF-Download auf Seite 5 oder unten. n
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Ausgaben der Jobcenter gE für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) – Januar 2019 bis Dezember 2022
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(BIAJ) Von den Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) wurden für das zum 1. Januar 2019 in das SGB II neu eingefügte Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 721,1 Millionen Euro ausgegeben - 533,4 Millionen Euro (74,0 Prozent) aus den Bundesmitteln, die den Jobcentern für die Finanzierung für „Leistungen zur Eingliederung“ (SGB II) zugeteilt wurden, und 187,8 Millionen Euro (26,0 Prozent) aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT).* Im Haushaltsjahr 2021: 734,2 Millionen Euro, darunter 182,5 Millionen Euro (24,9 Prozent) aus dem PAT. (Zu den entsprechenden Ausgaben der Jobcenter insgesamt - bisher nur Daten für die Jahre 2019 bis 2021 - siehe die am 04.03.2023 ganz unten angefügte zweite BIAJ-Abbildung.)
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Januar 2023 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Januar 2023 (Stichtag 12.01.) 2,616 Millionen registrierte Arbeitslose - 154.000 (6,2 Prozent) mehr als im Januar 2022 – 9.000 (1,0 Prozent) mehr bei den Agenturen für Arbeit und 145.000 (9,3 Prozent) mehr bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). 42.000 (3,0 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 112.000 (10,4 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im Januar 2022. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von ‑0,8 Prozent in Berlin (BE) bis +12,2 Prozent in Thüringen (TH). (Land Bremen: +1,8 Prozent; Stadt Bremen: +0,8 Prozent; Bremerhaven: +5,7 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
3,862 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 7,7 Prozent (278.000) mehr als im Januar 2022. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑0,8 Prozent in Berlin (BE) bis +17,0 Prozent in Bayern (BY).
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Januar 2023 und Januar 2022 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 31. Januar 2023 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20230131 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten - eine Jahreszahl am 30.03.2023 korrigiert; bremische Städte auf Seite 9)
Gender-Pay-Gap 2022 - Bund (18 Prozent) und Länder (von 23 Prozent bis 6 Prozent)
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(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Tabelle zu den Unterschieden der Bruttostundenverdienste der Frauen und Männer in 2022 (Stichmonat April). In 2022 verdienten Frauen pro Stunde (brutto) durchschnittlich 4,31 Euro weniger als Männer. Dieser durchschnittliche Verdienstunterschied pro Stunde reicht im Ländervergleich von 6,08 Euro in Baden-Württemberg (BW) bis 1,05 Euro in Mecklenburg-Vorpommern (MV). (BIAJ-Tabelle, Spalte 7) Gemessen in Prozent verdienten Frauen durchschnitltich (gerundete) 18 Prozent weniger als Männer. Im Ländervergleich reicht dieser sog. Gender-Pay-Gap (GPG) von 23 Prozent in Baden-Württemberg (BW) bis 6 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) (BIAJ-Tabelle, Spalte 9). Anders betrachtet: In Bezug auf den durchschnittlichen Bruttostundenverdiest der Frauen verdienten Männer durchschnittlich (gerundete) 21 Prozent mehr als Frauen. Im Ländervergleich reicht dieser Verdienstunterschied von 30 Prozent in Baden-Württemberg (BW) bis 6 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) (BIAJ-Tabelle, Spalte 9). (Anmerkung: Das Länderranking in den Spalten 10 und 12 ergibt sich aus den nicht gerundeten Lohnunterschieden in Spalte 7 in Bezug zu den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten in den Spalten 5 und 3)
Hinweis (Destatis) unten zu Vergleichen mit den Vorjahren (siehe die BIAJ-Materialien „Gender-Pay-Gap: Bruttostundenverdienste - Länder 2014 bis 2021“ vom 07.03.2022 hier):
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