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BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge von Januar bis Juli 2025 – mit Rückblick bis 2014

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Erstellt: 14. August 2025

(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden von Januar bis Juli 2025 insgesamt 184.933 Asylanträge entschieden. Nur 18,7 Prozent (34.529) der 184.933 Entscheidungen von Januar bis Juli 2025 waren sogenannte „positive Entscheidungen“ (Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz und § 3 Absatz 1 Asylgesetz: 22.373; Gewährung von „subsidiärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG: 3.219; Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz: 8.937). (Januar bis Juli 2024: 46,9% von 183.519 Entscheidungen) (siehe Tabelle 1, Seite 2 im PDF und unten)

51,2 Prozent (94.702) der von Januar bis Juli 2025 entschiedenen Asylanträge wurden als „unbegründet“ bzw. „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (Januar bis Juli 2024: 27,8%). 30,1 Prozent (55.702) der Entscheidungen des BAMF (darunter 16.823 im „Dublin-Verfahren“) galten von Januar bis Juli 2025 als „sonstige Verfahrenserledigungen/formelle Entscheidungen“ (Januar bis Juni 2024: 25,3%).

Gestellt wurden von Januar bis Juli 2025 insgesamt 70.011 Asylerstanträge (darunter 10.677 bzw. 15,3 Prozent in der Bundesrepublik Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr), 50,3 Prozent (70.772) weniger Asylerstanträge als die 140.783 von Januar bis Juli 2024.

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 14. August 2025 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und einem Anhang mit Blick auf die EASY-Daten seit Juli 2023: Download_BIAJ20250814 (PDF: sechs Seiten – Auszüge unten: „Anerkennungsquote" und "Gesamtschutzquote" und „Ein Blick auf die BAMF-Entscheidungen über Anträge syrischer Asylsuchender von 2019 bis Juli 2025“ und die noch nicht entschiedenen Anträge: Ende Juli 2025: 38,2% der insgesamt 137.222 anhängigen Verfahren – Ende Juli 2024: 21,8%)

Weiterlesen: BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge von Januar bis Juli 2025 – mit Rückblick bis 2014

Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Juli 2025

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Erstellt: 12. August 2025

(BIAJ) In den 12 Monaten von August 2024 bis Juli 2025 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 24,672 Milliarden Euro ausgegeben, 3,958 Milliarden Euro mehr als in den 12 Monaten ein Jahr zuvor (August 2023 bis Juli 2024: 20,714 Milliarden Euro). (1) (siehe BIAJ-Abbildung unten) 
Im monatlichen Vorjahresvergleich stiegen die Arbeitslosengeldausgaben nach November 2022 in jedem der danach folgenden 32 Monate (Dezember 2022 bis Juli 2025). In diesen 32 Monaten nach November 2022 stieg die 12-Monatssumme der Arbeitslosengeldausgaben um 8,129 Milliarden Euro (49,1 Prozent), von 16,543 Milliarden Euro (Dezember 2021 bis November 2022) auf die oben genannten 24,672 Milliarden Euro (August 2024 bis Juli 2025).Erinnerung: Mehr als die genannten 24,672 Milliarden Euro wurden zuletzt vor genau 19 Jahren, von August 2005 bis Juli 2006, für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld ausgegeben. (August 2005 bis Juli 2006: 24,938 Milliarden Euro)
2025 08 12 sgb3 alg ausgaben 2012 bis 072025 biaj abb

Weiterlesen: Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Juli 2025

Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Juli 2025 (mit bremischen Städten)

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Erstellt: 31. Juli 2025

(BIAJ) Juli 2025 (Stichtag 14.07.) 4,644 Millionen Arbeitsuchende – darunter: 2,979 Millionen registrierte Arbeitslose, der höchste Juli-Bestand seit 15 Jahren (Juli 2010: 3,187 Millionen Arbeitslose). 1,117 Millionen der registrierten Arbeitslosen waren bei den Agenturen für Arbeit und 1,863 Millionen bei den Jobcentern registriert.

171.000 (6,1 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im Juli 2024 – 128.000 mehr bei den Agenturen für Arbeit und 43.000 mehr bei den Jobcentern – bei 127.000 weniger (!) erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB). (siehe Tabellen 1, 2 und 3 und zu den ELB unten und Tabelle 6). (1) 102.000 (6,7 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 68.000 (5,4 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im Juli 2024. (siehe Tabelle 4)

Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +2,2 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +11,7 Prozent in Bayern (BY). (Land Bremen: +5,7 Prozent; Stadt Bremen: +6,9 Prozent; Bremerhaven: +1,3 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)

Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten arbeitslosen Frauen reichten im Ländervergleich von +1,4 Prozent in Thüringen (TH) bis +10,3 Prozent in Bayern (BY). (siehe Tabelle 4, Seite 6)

Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen im Alter von unter 25 Jahren reichten im Ländervergleich von +4,7 Prozent in Thüringen (TH) bis +12,1 Prozent in Bayern (BY). (DE: +6,8 Prozent; HB: +5,3 Prozent; siehe Anhang, Seite 10)

3,877 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 3,2 Prozent (127.000) weniger (!) als im Juli 2024 (vorläufig). Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑5,3 Prozent in Thüringen (TH) bis -1,4 Prozent in Bayern (BY). Erinnerung: ELB im Juli vor 10 Jahren (Juli 2015) 4,356 Millionen. ELB-Juli-Maximum: 5,398 Millionen im Juli 2006.

Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Juli 2025 und Juli 2024 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 31. Juli 2025 mit bremischer Ergänzung und u25-Anhang auf Seite 10: Download_BIAJ20250731 (zwei Text- und acht Tabellenseiten und Dezember-Vergleich auf Seite 11; bremische Städte auf Seite 9)
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten


 

SGB-II-Quoten-Vergleich Ende 2008 bis Ende 2024: Bund, NRW, Ruhrgebiet, Land Bremen und bremische Städte

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Erstellt: 30. Juli 2025

(BIAJ) Im Ruhrgebiet („Metropole Ruhr“) waren im Dezember 2024 15,3 Prozent (617.794) der Menschen im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (4,049 Millionen) auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Hartz IV - Bürgergeld) angewiesen (SGB-II-Leistungsberechtigte). In den 15 Kreisen des Ruhrgebiets (11 kreisfreie Städte und 4 Landkreise) reichten die SGB-II-Quoten (0 Jahre bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze) im Dezember 2024 von 9,3 Prozent im Landkreis Wesel bis 23,3 Prozent in der Stadt Gelsenkirchen.
In Nordrhein-Westfalen ohne das Ruhrgebiet waren im Dezember 2024 durchschnittlich 9,3 Prozent (953.557) der Menschen im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (10,300 Millionen) auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Hartz IV - Bürgergeld) angewiesen. (siehe dazu BIAJ-Tabelle 1, Seite 3 und BIAJ-Tabelle 2- Teil 1, Seite 4)
Im Land Bremen galt dies im Dezember 2024 für durchschnittlich 16,8 Prozent (95.433) der Bevölkerung im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (568.136). (siehe dazu Tabelle 1, Seite 3 und Tabelle 2-Teil 3, Seite 6). (Stadt Bremen: 16,0 Prozent, Bremerhaven: 21,0 Prozent, Bundesrepublik Deutschland: 8,3 Prozent)
Zur Entwicklung (und den Berechnungsgrundlagen) der SGB-II-Quoten im Bund, in Nordrhein-Westfalen (NRW), im Ruhrgebiet und den 11 kreisfreien Städten und vier Landkreisen des Ruhrgebiets, in NRW ohne das Ruhrgebiet, im Land Bremen und den beiden bremischen Städten von Dezember 2008 bis Dezember 2024 siehe die BIAJ-Materialien vom 30. Juli 2025: Download_BIAJ20250730 (PDF: zwei Text- und vier Tabellenseiten – Auszug: BIAJ-Tabelle 1 von 2: siehe auch unten - SGB-II-Quoten ab Dezember 2022 berechnet auf Basis der Bevölkerungsfortschreibung auf Grundlage des Zensus 2022)

Weiterlesen: SGB-II-Quoten-Vergleich Ende 2008 bis Ende 2024: Bund, NRW, Ruhrgebiet, Land Bremen und bremische...

Mittleres Bruttomonatsentgelt Vollzeitbeschäftigter: Länder- und Kreisvergleich Wohnort – Arbeitsort 2024

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Erstellt: 28. Juli 2025

(BIAJ) Ein nach Arbeitsort (Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit) und Wohnort differenzierter Vergleich der "mittleren sozialversicherungspflichtigen Bruttomonatsentgelte der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe“ (Median) in den 16 Ländern und 400 Kreisen in 2024 (mit gesondertem Großstadtvergleich). (1)

Im Vergleich der 400 Kreise als Arbeitsort: der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten: Von 5.855 Euro in Ingolstadt (BY; Rang 1) bis 2.965 Euro im Erzgebirgskreis (SN; Rang 400). Bremen Stadt: 4.241 Euro, Rang 56 – Bremerhaven: 3.725 Euro, Rang 233.
Männer: von 6.453 Euro in Erlangen (BY) bis 2.971 Euro in Görlitz (SN) – Frauen: von 4.978 Euro in Wolfsburg (NI) bis 2.795 Euro im Saale-Orla-Kreis (TH). (siehe BIAJ-Tabelle, Seite 5 bis 17; Spalten 1 bis 16)

Im Vergleich der 400 Kreise als Wohnort der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten: Von 5.078 Euro (Rang 1) in der Stadt München (BY) bis 3.098 Euro (Rang 400) im Saale-Orla-Kreis (TH). Bremen Stadt: 3.877 Euro, Rang 231 – Bremerhaven: 3.574 Euro, Rang 327. (siehe BIAJ-Tabelle, Seite 5 bis 17; Spalten 17 und 18 – und den Wohnort-Arbeitsortvergleich in den Spalten 19 und 20)

Stadt Bremen im Vergleich der 15 Großstädte (einschließlich Region Hannover): Rang 9 (4.241 Euro) im Vergleich als Arbeitsort und Rang 14 (3.877 Euro) im Vergleich als Wohnort. (siehe BIAJ-Tabelle, Seite 5; Spalten 1, 2, 17 und 18)

Die BIAJ-Materialien vom 28. Juli 2024 finden Sie hier: Download_BIAJ20250728 (PDF: drei Text- und 14 Tabellenseiten)
(1) Grundlage: Entgeltstatistik 31.12.2024 der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit ergänzenden Wohnortdaten.


 

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