Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Dezember 2024 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Dezember 2024 (Stichtag 12.12.) 4,646 Millionen Arbeitsuchende – darunter: 2,807 Millionen registrierte Arbeitslose, der höchste Dezember-Bestand nach Dezember 2013 (Dezember 2013: 2,874 Millionen Arbeitslose; siehe BIAJ-Abbildung unten oder Seite 11 im PDF-Download) 1,003 Millionen der registrierten Arbeitslosen waren bei den Agenturen für Arbeit und 1,804 Millionen bei den Jobcentern registriert.
170.000 (6,4 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im Dezember 2023 – 107.000 mehr bei den Agenturen für Arbeit und 63.000 mehr bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). (1) 112.000 (7,8 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 58.000 (4,8 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im Dezember 2023. (siehe Tabelle 4)
DAX und Rheinmetall nach der Bundestagswahl am 26. September 2021
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(BIAJ) Ein Blick am Rande: "DAX und Rheinmetall nach der Bundestagswahl am 26. September 2021" - vom letzten Börsentag vor der Bundestagswahl 2021 (24.September 2021) bis zum letzten Börsentag im vergangenen Jahr 2024 (30. Dezember 2024) stieg der DAX um 28,2 Prozent und die Rheinmetall-Aktie um 649,6 Prozent. Siehe unten. (Bremen, 02.01.2025 - in weiterer Abbildung unten aktualisiert bis zum 31. Januar 2025!)
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Eingliederungsmittel, FbW/Reha-Aufwendungsersatz und Mittel für Bundesanteil an den Verwaltungskosten 2025
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(BIAJ) Am 01. Januar 2025 tritt die „Verordnung über andere und ergänzende Maßstäbe zur Verteilung der Mittel für Eingliederungsleistungen und für Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2025“ vom 17. Dezember 2024, kurz: die „Eingliederungsmittel-Verordnung 2025“ (EinglMV 2025), in Kraft. Das im Entwurf vorliegende “Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025)“ tritt am 01. Januar 2025 nicht in Kraft.
Zur Verteilung der Bundesmittel für „Eingliederungsleistungen“, für die „Ausfinanzierung“ von nicht mehr steuer- sondern beitragsfinanzierten Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) und der Rehabilitation (Reha) und für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ auf die einzelnen 404 Jobcenter, die 300 Jobcenter gE („gemeinsame Einrichtungen“ von kommunalen Trägern und Bundesagentur für Arbeit) und 104 Jobcenter zkT („zugelassenen kommunale Träger“), wenn auch der Regierungsentwurf des Bundeshaushaltsplans 2025(Deutscher Bundestag, Drucksache 20/12400 vom 16.08.2024), bei den maßgeblichen Haushaltsstellen unverändert, in Kraft getreten wäre, siehe die BIAJ-Tabelle hier: Download_BIAJ20241230 (PDF, 23 Seiten)
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Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben von 2010 bis November 2024
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(BIAJ) Von Januar bis November 2024 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 27,128 Milliarden Euro ausgegeben (1), 3,168 Milliarden Euro (13,2 Prozent) mehr als die 23,960 Milliarden Euro im entsprechenden Vorjahreszeitraum 2023. (Anmerkung: Regelbedarf Alleinstehende* 2024: 563 Euro – nominal 12,2 Prozent höher als die 502 Euro in 2023) (1) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde von Januar bis November 2024 ein durchschnittlicher Bestand von 5,510 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 22.000 (0,4 Prozent) mehr als die durchschnittlich 5,488 Millionen RLB im entsprechenden Vorjahreszeitraum. (2)
In den 12 Monaten von Dezember 2023 bis November 2024 wurden vom Bund insgesamt 28,976 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 3,368 Milliarden Euro (13,2 Prozent) mehr als die 25,608 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (Dezember 2022 bis November 2023). Etwa 24,3 Prozent dieser Ausgaben waren Sozialversicherungsleistungen (Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung).
Im Bundeshaushalt 2024 sind bzw. waren für das „Bürgergeld“ insgesamt 26,5 Milliarden Euro veranschlagt. Das neue Soll im Bundeshaushalt 2024 beträgt einschließlich Nachtrag (Regierungsentwurf Nachtragshaushalt) in Höhe von 3,2 Milliarden Euro insgesamt 29,7 Milliarden Euro. Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 vom 16. August 2024 sind für das „Bürgergeld“ 25,0 Milliarden Euro veranschlagt (3) – 4,7 Milliarden Euro (15,8 Prozent) weniger als im Bundeshaushalt 2024 einschließlich Nachtrag.
Die Ausgaben in 2024 werden voraussichtlich über 400 Millionen Euro unter den 29,7 Milliarden Euro (Soll einschließlich Nachtrag) liegen.
Gemessen an den durchschnittlich 5,506 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Dezember 2023 bis November 2024 für „Bürgergeld“ (bis Ende 2022: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) monatlich durchschnittlich 438,55 Euro pro RLB ausgegeben. (1) Ein Jahr zuvor, von Dezember 2022 bis November 2023 wurden für die durchschnittlich 5,480 Millionen RLB durchschnittlich 389,38 Euro pro Monat ausgegeben.
Zur Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder PDF hier: Download_BIAJ20241220 (eine Seite). Hinweis vom 30.01.2025: Fortschreibung bis Ende 2024 hier: BIAJ20250130
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Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge nach strukturellen Merkmalen in der Bundesrepublik und Bremen 2019 bis 2024
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(BIAJ) Eine unkommentierte Tabelle zu den 2019 bis 2024 in der Bundesrepublik Deutschland und im Land Bremen neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen nach strukturellen Merkmalen - insgesamt und in den (einschließlich Seeschiffahrt) sieben Ausbildungsbereichen: Download_BIAJ20241216 (PDF, eine Seite).
Anmerkung: Ausgerechnet im Berichtsjahr 2024*** (01.10.2023 bis 30.09.2024) sollen im Land Bremen lediglich neun (!) neue "überwiegend öffentlich finanzierte" Ausbildungsverträge im Ausbildungsbereich Industrie und Handel abgeschlossen worden sein, nach 114 im Vorjahr. An das BIBB wurde dazu heute (16.12.2024) Frage gemailt. Sobald die Antwort zur "9" im Land Bremen vorliegt, wird die Tabelle ergänzt und/oder korrigiert. (zur Antwort vom 17.12.2024 siehe unten)