BA-Haushalt: Einnahmen, Ausgaben, Finanzierungssaldo – 2005 bis März 2022
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(BIAJ) Von Mai 2020 bis April 2021 gab die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen ihres Haushalts insgesamt 72,6 Milliarden Euro aus, darunter 31,9 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“. Dem standen in den 12 Monaten von Mai 2020 bis April 2021 Einnahmen in Höhe von 34,2 Milliarden Euro gegenüber, darunter Beitragseinnahmen in Höhe von 28,5 Milliarden Euro. Der negative Finanzierungssaldo erreichte von Mai 2020 bis April 2021 mit 38,4 Milliarden Euro den bisher höchsten Stand. (siehe dazu und zur Entwicklung seit 2005 die BIAJ-Abbildung)
In den folgenden 11 Monaten sank das Defizit (negativer Finanzierungssaldo) der BA um 24,8 Milliarden Euro auf 13,6 Milliarden Euro in den 12 Monaten von April 2021 bis März 2022. Die Ausgaben sanken um 22,6 Milliarden Euro auf 50,0 Milliarden Euro, darunter 14,3 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ – 17,6 Milliarden Euro weniger als 11 Monate zuvor. Die Einnahmen stiegen im entsprechenden Zeitraum um 2,2 Milliarden Euro auf 36,4 Milliarden Euro, darunter Beitragseinnahmen in Höhe von 30,2 Milliarden Euro.
Im von der Bundesregierung genehmigten und vom Verwaltungsrat der BA am 21. Dezember 2021 erneut festgestellten BA-Haushalt 2022 ist ein negativer Finanzierungssaldo von 1,336 Milliarden Euro veranschlagt.
Zur Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) seit 2005 siehe die BIAJ-Abbildung unten (bzw. als PDF-Seite Download_BIAJ20220406)
BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld usw.: hier
Kinder und Jugendliche in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften - Bund, Länder, Großstädte, Ruhrgebiet - 2011 bis 2021
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(BIAJ) Im Dezember 2021 lebten insgesamt 1,764 Millionen Kinder und Jugendliche im Alter von unter 18 Jahren in sog. SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV), 12,8 Prozent der altersgleichen Kinder und Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland. Dies waren 121.983 (6,5 Prozent) weniger als im Dezember 2011 bzw. 90.722 (4,9 Prozent) weniger als im Dezember 2020. Im Vorjahresvergleich (Dezember 2020 - Dezember 2021) reichten die Veränderungsraten in den Ländern von -8,4 Prozent in Thüringen (TH) bis ‑2,7 Prozent in Bremen (HB). Der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften an der altersgleichen Bevölkerung (hier kurz: SGB-II-Quote u18) reichte in den Ländern im Dezember 2021 von 6,0 Prozent in Bayern (BY) bis 30,4 Prozent im Land Bremen (HB). (vorläufig; siehe dazu die BIAJ-Tabellen 1, 3 und 5)
Ein Blick auf die 15 Großstädte (GS) mit mehr als 400.000 EW (hier immer incl. Region Hannover) zeigt u.a.: In diesen 15 Großstädten lebten im Dezember 2021 nahezu 29,5 Prozent (520.220) der insgesamt 1,764 Millionen Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften - zehn Jahre zuvor, im Dezember 2011, etwa 27,5 Prozent (519.547 der insgesamt 1,886 Millionen). Nur im übrigen Bundesgebiet ohne die 15 Großstädte (DEoGS) lebten im Dezember 2021 weniger Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften als zehn Jahr zuvor. (GS: +673; DEoGS: -122.656) Der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften an der altersgleichen Bevölkerung in diesen 15 Großstädten betrug 20,8 Prozent – im übrigen Bundesgebiet ohne diese Großstädte (DEoGS) 11,1 Prozent. In den 15 Großstädten reichte die SGB-II-Quote u18 im Dezember 2021 von 10,3 Prozent in München (M) bis 31,0 Prozent in Essen (E). (siehe dazu die BIAJ-Tabellen 2, 4 und 6)
Ein ergänzender Blick auf das Ruhrgebiet (siehe dazu die BIAJ-Tabellen 1 bis 3 auf Seite 7 bis 9): Im Ruhrgebiet lebten im Dezember 2021 insgesamt 214.592 Kinder und Jugendliche im Alter von unter 18 Jahren in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften, 25,5 Prozent der altersgleichen Kinder und Jugendlichen. In den 11 kreisfreien Städten und vier Landkreisen des Ruhrgebiets reichte diese SGB-II-Quote u18 im Dezember 2021 von 14,4 Prozent im Landkreis Wesel bis 41,2 Prozent in der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen. (NRW 12/2021: 17,6 Prozent; NRW ohne Ruhrgebiet: 14,6 Prozent)
Die insgesamt neun unkommentierten BIAJ-Tabellen vom 02. April 2022 (davon drei zum Ruhrgebiet) finden Sie hier: Download_BIAJ20220402 (PDF, neun Seiten; Ruhrgebiet: Seite 7 bis 9)
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich März 2022 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) März 2022 (Stichtag 14.03.): 2,362 Millionen registrierte Arbeitslose - 465.000 (16,5 Prozent) weniger als im März 2021 – 341.000 (29,0 Prozent) weniger bei den Agenturen für Arbeit und 124.000 (7,5 Prozent) weniger bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). 273.000 (17,1 Prozent) weniger arbeitslose Männer, 192.000 (15,6 Prozent) weniger arbeitslose Frauen als im März 2021. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von ‑22,9 Prozent in Bayern (BY) bis -11,8 Prozent im Land Bremen (HB). (Stadt Bremen: -13,2 Prozent; Bremerhaven: -6,1 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
3,579 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 9,0 Prozent (355.000) weniger als im März 2021. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von –11,8 Prozent in Thüringen (TH) bis -7,2 Prozent in Nordrhein-Westfalen (NW).
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im März 2022 und März 2021 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 31. März 2022 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20220331 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
Einpendlerquoten und Auspendlerquoten im Großstadtvergleich: Insgesamt, Männer, Frauen, Auszubildende - 30. Juni 2019, 2020 und 2021
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(BIAJ) Drei unkommentierte BIAJ-Tabellen mit der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den vierzehn größten Städten in der Bundesrepublik Deutschland und in der Region Hannover (Arbeitsort, Wohnort), der Anzahl (sozialversicherungspflichtig beschäftigten) Einpendler und Auspendler (insgesamt, Männer, Frauen, Auszubildende) und den differenzierten Einpendlerquoten und Auspendlerquoten am 30. Juni 2021 (oben), 30. Juni 2020 und 30. Juni 2019 (unten):
Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis Februar 2022 und Bundeshaushalt 2022
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(BIAJ) Im Januar und Februar 2022 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld insgesamt 3,536 Milliarden Euro ausgegeben, 5,6 Prozent (210 Millionen Euro) weniger als im Januar und Februar des Vorjahres (2021). Die 12-Monatssumme dieser Ausgaben des Bundes sank dementsprechend von 21,748 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2021 auf 21,538 Milliarden Euro in den 12 Monaten von März 2021 bis Februar 2022. (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im vom Bundeskabinett am 16. März 2022 beschlossenen 2. Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2022 sind 20,985 Milliarden Euro für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld veranschlagt (1), 1,415 Milliarden Euro weniger als im 1. Regierungsentwurf der alten Bundesregierung (2).
Begründung der Bundesregierung: „Die Jahresprojektion der Bundesregierung geht von einer Überwindung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie und einer Erholung auf dem Arbeitsmarkt aus. Im Vergleich zum 1. Regierungsentwurf 2022 können daher die passiven Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II und Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung - KdU) um 1,8 Mrd. € auf 30,7 Mrd. € abgesenkt werden.“ Hinweise auf das „Bürgergeld“, „die Würde des Einzelnen“, eine bessere „gesellschaftliche Teilhabe“ und auch auf die Finanzierung „höhere(r) Beiträge für die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II aus Steuermitteln“ (4) sind in dieser Kürzung und deren Begründung noch nicht zu erkennen.
(1) Haushaltsgesetz 2022, Zweiter Regierungsentwurf; Deutscher Bundestag, Drucksache 20/1000 vom 18.03.2022; Haushaltsvermerk: „Aus dem Ansatz dürfen bis zur Gesamthöhe von 700 000 T€ auch Ausgaben für Maßnahmen nach § 16i SGB II bis zur Höhe des dadurch im konkreten Einzelfall eingesparten Arbeitslosengelds II und Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung gewährt werden.“ Unverändert gegenüber 1. Regierungsentwurf (2).
(2) Haushaltsgesetz 2022, Erster Regierungsentwurf, Deutscher Bundestag, Drucksache 19/31500 vom 06.08.2021
(3) Bundesfinanzministerium, Zusätzliche Informationen zum Zweiten Regierungsentwurf, 2.5 Arbeitsmarkt, Seite 17/18 von 33, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Oeffentliche-Finanzen/Bundeshaushalt/kabinettvorlage-zweiter-regierungsentwurf-2022.pdf (Stand: 16.03.2022, 08:35:24)
(4) Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP)