Hartz IV: Großstadtvergleich der SGB-II-Quoten 2006 bis 2022
- Details
(BIAJ) Von München (Rang 1) bis Essen (Rang 15). Zur Entwicklung der 15 Großstädte* im Positiv-Ranking der SGB-II-Quoten von 2006 bis 2022 (Anteil der SGB-II-Leistungsberechtigten - Hartz IV - an der Bevölkerung im Alter von 0 bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze; Jahresdurchschnitt) siehe die BIAJ-Abbildung und die BIAJ-Tabelle mit den Berechnungsgrundlagen dieser SGB-II-Quoten unten. Auf Rang 1 und 2 im Positiv-Ranking von 2006 bis 2022 immer München (M: Rang 1) und Stuttgart (S: Rang 2). Im Beobachtungszeitraum am weitesten aufgestiegen im Positiv-Ranking: Leipzig (L: bis 2011 Rang 14, 2020 bis 2022 Rang 7) und Dresden (DD: bis 2009 Rang 9, seit 2014 Rang 3). Im Beobachtungszeitraum am weitesten abgestiegen im Positiv-Ranking: Essen (E: von Rang 10 in 2006 auf Rang 15 seit 2016). Die SGB-II-LB-Quoten (kurz: SGB-II-Quoten) reichten 2022 in den 15 Großstädten* von 5,8 Prozent in München (M) bis 18,2 Prozent in Essen (E: Europäische Kulturhauptstadt im Agenda-Jahr 2010). (siehe BIAJ-Tabelle unten) In den 15 Großstädten zusammen betrug die SGB II-Quote 2022 durchschnittlich 12,4 Prozent, in der Bundesrepublik Deutschland ohne diese 15 Großstädte 7,0 Prozent, in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 8,0 Prozent. Siehe dazu und zur Stadt Bremen die weitere BIAJ-Tabelle ganz unten.
* hier immer einschließlich Region Hannover (H*)
Weiterlesen: Hartz IV: Großstadtvergleich der SGB-II-Quoten 2006 bis 2022
Jobcenter: „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) – Januar 2019 bis März 2023
- Details
(BIAJ) Von den Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) wurden für das zum 1. Januar 2019 in das SGB II neu eingefügte Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) in den 12 Monaten von April 2022 bis März 2023 insgesamt 722,5 Millionen Euro ausgegeben - 523,9 Millionen Euro (72,5 Prozent) aus den Bundesmitteln, die den Jobcentern für die Finanzierung für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ zugeteilt wurden, und 198,7 Millionen Euro (27,5 Prozent) aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT). Im Vergleich mit den Ausgaben in den 12 Monaten von April 2021 bis März 2022 wurden von den Jobcentern gE insgesamt 9,1 Millionen Euro weniger für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ ausgegeben. Minderausgaben aus den „Eingliederungsmitteln“ in Höhe von 22,7 Millionen Euro standen Mehrausgaben aus dem PAT in Höhe von 13,6 Millionen Euro gegenüber. (siehe BIAJ-Tabelle A auf Seite 2, Spalten 1, 2 und 4 und BIAJ-Tabelle 1 von 7, Seite 4)
Ein Vergleich der Ausgaben der Jobcenter gE für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) im ersten Quartal 2023 mit den entsprechenden Ausgaben im ersten Quartal 2022 zeigt den bisherigen Effekt der Erhöhung der PAT-Pauschalen zum 1. Januar 2023. (siehe BIAJ-Tab. B, Seite 2)
Im Jahr 2022* wurden von den Jobcentern gE insgesamt durchschnittlich 32.534 Arbeitsverhältnisse gemäß § 16i SGB II gefördert („TN-Bestand“; incl. Jobcenter zkT 41.255). Die durchschnittlichen Ausgaben pro Arbeitsverhältnis und Monat („Ausgaben pro TN/Monat“) betrugen 1.847 Euro – in Westdeutschland 1.909 Euro und in Ostdeutschland 1.717 Euro. In den Ländern reichten diese durchschnittlichen Ausgaben von 2.013 Euro pro Monat in Nordrhein-Westfalen (NW) bis 1.578 Euro in Sachsen (SN).
Nachrichtlich: Durchschnittlicher TN-Bestand in den Jahren 2019 bis 2022 im Vergleich zum durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) in den einzelnen Jobcentern („gemeinsame Einrichtungen“ und „zugelassene kommunale Träger“ – gE und zkT) – siehe BIAJ-Tabelle D im Anhang (Seite 11 bis 25)
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 26. April 2023 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten) finden Sie hier: Download_BIAJ20230426 (PDF: 25 Seiten incl. Anhang zu den durchschnittlichen TN-Beständen 2019-2022 auf Jobcenterebene auf Seite 11 bis 25)
* Die endgültigen Bestandsdaten für die Monate Januar bis März 2023 lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor.
Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben 2015 bis März 2023
- Details
(BIAJ) Im ersten Quartal 2023 (Januar bis März) wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ 6,694 Milliarden Euro ausgegeben, 1,482 Milliarden Euro (28,4 Prozent) mehr als die 5,212 Milliarden Euro, die im ersten Quartal 2022 für das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ausgeben wurden. (1) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für das erste Quartal 2023 ein durchschnittlicher Bestand von 5,463 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 495.000 mehr (10,0 Prozent) mehr als die durchschnittlich 4,968 Millionen RLB im ersten Quartal 2022. (2)
Die 12-Monatssumme der Ausgaben für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, die im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 22,276 Milliarden Euro betrug, stieg dementsprechend mit den „Bürgergeld-Ausgaben“ im ersten Quartal 2023 auf 23,758 Milliarden Euro in den 12 Monaten von April 2022 bis März 2023, 2,410 Milliarden (11,3 Prozent) mehr als ein Jahr zuvor von April 2021 bis März 2022. Die Ausgabe in den 12 Monaten von April 2022 bis März 2023 entsprachen nahezu genau dem im Bundeshaushalt 2023 veranschlagten Soll in Höhe von 23,760 Milliarden Euro. (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Gemessen an den durchschnittlich 5,324 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von April 2022 bis März 2023 für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld bzw. „Bürgergeld“ monatlich durchschnittlich 371,87 Euro pro RLB ausgegeben. (3) Ein Jahr zuvor, von April 2021 bis März 2022 wurden für die durchschnittlich 5,145 Millionen RLB durchschnittlich 345,78 Euro pro Monat ausgegeben. (4)
(1) Ausgaben, die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung 2023: „ Bürgergeld“; 2022: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(2) RLB-Bestand berechnet aus den berichteten Monatsbeständen. Bei Interpretation der nominalen (nicht preisbereinigten) Mehrausgaben im Vorjahresvergleich der Ausgaben im ersten Quartal ist u.a. wegen diverser gesetzlicher und sonstiger Änderungen (SGB II, Wohngeld- bzw. Wohngeld-Plus-Gesetz, Erhöhung der PAT-Pauschalen usw.) Vorsicht geboten.
(3) Einschließlich der Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(4) Genannte Ausgaben des Bundes immer einschließlich von Einmalzahlungen. (§§ 70 und 73 SGB II)
Hartz IV: Kinder und Jugendliche differenziert nach Altersgruppen - Kreisvergleich Dezember 2022 (und 2021)
- Details
(BIAJ) Zwei unkommentierte BIAJ-Tabellen zu den (unverheirateten) Kindern und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren (Altersgruppen: unter drei, drei bis unter sechs, sechs bis unter 15 und 15 bis unter 18) in sogenannten SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV) im Dezember 2022 (und Dezember 2021) im Bund, in den 16 Ländern, in den 400 Kreisen (Landkreise und kreisfreie Städte) und darunter in den 15 Großstädten (incl. Region Hannover): Download_BIAJ20230421_1 und Download_BIAJ20230421_2 (PDF, jeweils 11 Seiten - Bund, Länder und Großstädte jeweils auf Seite 1 - siehe Auszüge unten - Quoten: vorläufig)
Armutsgefährdungsquoten 2021 nach soziodemografischen Merkmalen – Erst- und Endergebnisse: Bund und Länder
- Details
(BIAJ) „Zur Verkürzung des Zeitraums zwischen Ende des Erhebungsjahres und Ergebnisbereitstellung werden aus dem Mikrozensus ab dem Erhebungsjahr 2020 zwei Ergebnisarten – Erst- und Endergebnisse – unterschieden. Sowohl Erst- als auch Endergebnisse beruhen auf vollständig aufbereiteten und validierten Daten. ..." (IT.NRW)
Zu den Armutsgefährdungsquotennach soziodemografischen Merkmalen 2021 und wie Erst- und Endergebnisse im Bund und in den Ländern gemessen am Bundesmedian differieren, siehe den unkommentierten tabellarischen Vergleich in den BIAJ-Materialien vom 20. April 2023. (Download_BIAJ20230420; PDF, sieben Seiten)