Vorläufige Revision der PKS 2023 zeigt: Stadt Bremen nicht "Deutschlands Hochburg der Kriminalität"
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(BaSta) Ein Befund, der der Revision bedarf: „Bremen mit höchster Quote an Straftaten“. (siehe BaSta-Tabelle) Am 25. Juli 2024 berichtete der Weser-Kurier auf Seite 1 unter Berufung auf die „Welt am Sonntag“ über die Kriminalitätsbelastung im Verhältnis zur Bevölkerung, die „sogenannte Häufigkeitsziffer“ (HZ; amtlich: Häufigkeitszahl): „Bei dieser sogenannten Häufigkeitsziffer lag Bremen 2023 mit 13.901 Straftaten pro 100.000 Einwohner an der Spitze des Feldes, wenn man ausländerrechtliche Vergehen nicht berücksichtigt. Davor rangierte noch Koblenz (Rheinland-Pfalz), aber aufgrund eines Sondereffekts wegen eines dort anhängigen Graffiti-Massenverfahrens.“ (Koblenz: 14.657) In dieses Ranking auf Grundlage der PKS (Polizeiliche Kriminalstatistik) sind die Städte mit einer Bevölkerung von 100.000 und mehr Menschen einbezogen. (1)
Die Bezugsgröße für die Berechnung der Häufigkeitszahlen ist der auf Basis des Zensus 2011 bis zum 31. Dezember 2022 fortgeschriebene Bevölkerungsstand. Dieser bedarf der Revision, denn die Ergebnisse des Zensus 2022 zeigen, insbesondere auch für das Land und die Stadt Bremen, eine deutlich von der Zensus-2011-Fortschreibung abweichende Bevölkerungszahl (vgl. Spalten 2 und 3 in der BaSta-Tabelle). Darüber berichtete der Weser-Kurier am 26. Juni 2024 unter der Überschrift: „Immer mehr Menschen leben im Land Bremen - Bevölkerungsstand entwickelt sich gegen den Bundestrend“. (Seite 9) Und auch über eine Folge dieser revidierten Bevölkerungszahl berichtete der Weser-Kurier: „Mehr Geld für Bremen aus dem Länderfinanzausgleich - Zensus bringt gut 167 Millionen Euro zusätzlich in die Landeskasse“. (Seite 9)
Die Revision der Berechnung der jetzt berichteten Häufigkeitszahl (HZ) ergäbe vorläufig (2): Ohne Koblenz (wg. „Graffiti-Massenverfahren“ – siehe oben) und Neumünster (unter 100.000 EW) läge 2023 nicht die Stadt Bremen, sondern die Stadt Hannover vor Berlin an der Spitze des HZ-Rankings.
Fazit: Die Ergebnisse des Zensus 2022 brächten also nicht nur „167 Millionen Euro zusätzlich in die Landeskasse“ (siehe oben) sondern auch ein verändertes Ranking der Häufigkeitszahlen in der Polizeilichen Kriminalstatistik – und keine Schlagzeilen wie „Bremen mit höchster Quote an Straftaten“ (Weser-Kurier) oder „Deutschlands Hochburg der Kriminalität“ („Welt“). (Büro für absurde Statistik – BaSta – Bremen, 26. Juli 2024)
(1) Anm.: Bei Betrachtung aller kreisfreien Städte läge 2023 Neumünster mit einer HZ von 15.040 vor Koblenz und Bremen.
(2) Vorläufige BaSta-Berechnungen - vorläufig, da die für den 15. Mai 2022 im Rahmen des Zensus 2022 ermittelten Bevölkerungszahlen noch nicht bis zum 31. Dezember 2022 fortgeschrieben wurden.
Beschäftigte und Auszubildende: Insgesamt und aus "Asylherkunftsländern" – Dezember 2015 bis Dezember 2023 - Bund und Länder
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(BIAJ) Wie hat sich die monatliche Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt und darunter die Zahl (und der Anteil) der Auszubildenden von Dezember2015 bis Dezember 2023 im Bund und in den einzelnen Ländern entwickelt? (Datenstand: 03.07.2024) Und wieviel dieser Beschäftigten und Auszubildenden (absolut und prozentual) kamen aus den acht "nichteuropäischen Asylherkunftsländern" (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien)? Die 17 unkommentierten, jeweils dreiseitigen BIAJ-Tabellen (PDF: DIN A4 quer) finden Sie in Kürze (!) durch Anklicken des Länderkürzels hier: Bundesrepublik Deutschland (DE1215-1223). Schleswig-Holstein (SH1215-1223), Hamburg (HH1215-1223), Niedersachsen (NI1215-1223), Land Bremen (HB1215-1223), Nordrhein-Westfalen (NW1215-1223), Hessen (HE1215-1223), Rheinland-Pfalz (RP1215-1223), Baden-Württemberg (BW1215-1223), Bayern (BY1215-1223), Saarland (SL1215-1223), Berlin (BE1215-1223), Brandenburg (BB1215-1223), Mecklenburg-Vorpommern (MV1215-1223), Sachsen (SN1215-1223), Sachsen-Anhalt (ST1215-1223), Thüringen (TH1215-1223).
Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben 2010 bis Juni 2024 und „Soll-Ausblick 2025“
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(BIAJ) Im ersten Halbjahr 2024 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 15,055 Milliarden Euro ausgegeben (1), 1,923 Milliarden Euro (14,6 Prozent) mehr als die 13,132 Milliarden Euro im ersten Halbjahr 2023. (Anmerkung: Regelbedarf Alleinstehende* 2024: 563 Euro – nominal 12,2 Prozent höher als die 502 Euro in 2023) (1) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde von Januar bis Juni 2024 ein durchschnittlicher Bestand von 5,546 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 50.000 mehr (0,9 Prozent) mehr als die 5,496 Millionen RLB im entsprechenden Vorjahreszeitraum. (2)
In den 12 Monaten von Juli 2023 bis Juni 2024 wurden vom Bund insgesamt 27,731 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 2,682 Milliarden Euro (10,7 Prozent) mehr als die 25,049 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (Juli 2022 bis Juni 2023). Im Bundeshaushalt 2024 sind bzw. waren für das „Bürgergeld“ insgesamt 26,5 Milliarden Euro veranschlagt. Am 17. Juli 2024 wurde vom Bundeskabinett der „Entwurf eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan 2024“ mit Mehrausgaben für das „Bürgergeld“ in Höhe von 3,2 Milliarden Euro (im Vergleich zum Soll 2024) beschlossen. Das neue Soll 2024 einschließlich Nachtrag beträgt demnach 29,7 Milliarden Euro. In dieser Sitzung des Bundeskabinetts wurde auch der Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 mit einem Soll für das „Bürgergeld“ in Höhe von 25,0 Milliarden Euro beschlossen – 4,7 Milliarden Euro (15,8 Prozent) weniger als das im Regierungsentwurf des Nachtragshaushalts erwartete Ist 2024. (3)
Gemessen an den durchschnittlich 5,510 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Juli 2023 bis Juni 2024 für „Bürgergeld“ (bis Ende 2022: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) monatlich durchschnittlich 419,37 Euro pro RLB ausgegeben. (1) Ein Jahr zuvor, von Juli 2022 bis Juni 2023 wurden für die durchschnittlich 5,446 Millionen RLB durchschnittlich 383,29 Euro pro Monat ausgegeben.
Zur Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 mit Ausblick auf 2025 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder PDF hier: Download_BIAJ20240723 (eine Seite).
* und Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigen Partnern (§ 20 Absatz 2 Satz 1 SGB II)
(1) Ausgaben, die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung seit 2023: „Bürgergeld“; vor 2023: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(2) wg. Rundung auf 1.000 können Rundungsdifferenzen auftreten
(3) Berechnungsgrundlagen bisher unbekannt bzw. nicht veröffentlicht – im Vergleich zum ersten Halbjahr 2024 müsste, bei nominal gleichen Ausgaben pro RLB, die durchschnittliche Anzahl der RLB rechnerisch um etwa 880.000 (!) reduziert werden – um eine etwas kleinere Anzahl, wenn durch eine höhere Anrechnung von „vorrangigen Leistungen“ – z.B. Leistungen für Kinder – die durchschnittlichen Ausgaben pro RLB gesenkt werden.
Jobcenter 2025: Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung“ und „Verwaltungskosten“- vorläufiger Ausblick
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(BIAJ) Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 (1) sind für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ 3,700 Milliarden Euro veranschlagt (Haushaltsstelle 1101/685 11-253 – 450 Millionen Euro weniger als die 4,150 Milliarden in 2024). Gemäß Erläuterung bei Haushaltsstelle 1101/685 11-253 dürfen zudem Ausgabereste zu Lasten aller Einzelpläne bis zur Höhe von 350 Millionen Euro in Anspruch genommen werden (1,0 Milliarden Euro weniger als die 1,350 Milliarden in 2024).
Für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" im Haushaltsjahr 2025 sind 5,250 Milliarden Euro veranschlagt (Haushaltsstelle 1101/636 13-259 – 200 Millionen Euro mehr als die 5,050 Milliarden Euro in 2024 - aber 1,068 Milliarden Euro weniger als das Ist in 2023!).
Einschließlich der genannten Ausgabereste die in Anspruch genommen werden dürfen, ergibt sich damit ein „Gesamtbudget 2025“ in Höhe von 9,300 Milliarden Euro - 1,250 Milliarden Euro weniger als in Bundeshaushalt 2024. (2)
900 Millionen Euro der geplanten Kürzung des "Gesamtbudgets" um insgesamt 1,250 Milliarden Euro werden von der Bundesregierung mit der Übertragung der „Zuständigkeit für Beratung, Bewilligung und Finanzierung für die Förderung beruflicher Weiterbildung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“ und der „Bewilligungs- und Finanzierungsverantwortung für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“ von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit begründet – Beitrags- statt Steuerfinanzierung. (siehe Deutscher Bundestag, Drucksache 20/9792, S.21/22)
Die Ergebnisse der vorläufigen Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) zeigen, wie hoch die Anteile der einzelnen Jobcenter (300 „gemeinsame Einrichtungen“- gE - und 104 „zugelassene kommunale Träger“ - zkT) an den Bundesmitteln (incl. Ausgabereste) im Haushaltsjahr 2025 (im Vergleich zu 2024) sein könnten und wie sich dies im Vergleich zur Mittelzuteilung im laufenden Haushaltsjahr 2024 (Stand 26.01.2024) darstellen könnte. (BIAJ-Tabelle vom 17.07.2024: Download_BIAJ20240717 – PDF: 11 Seiten – mit der Bitte um Beachtung der Anmerkungen und Fußnoten auf Seite 11)
Welchen Einfluss die folgenden parlamentarischen Beratungen des Regierungsentwurfs auf die Aufstellung des Bundeshaushalts 2025 haben werden, ist noch nicht bekannt. Nicht bekannt ist auch, ob die Verteilungsmaßstäbe durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für das kommende Haushaltsjahr 2025 geändert werden – u.a. wegen der genannten Übertragung von Leistungen (FbW und Reha) auf die Agenturen für Arbeit und den (überwiegend) beitragsfinanzierten Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA).
(1) Regierungsentwurf (Bundesministerium der Finanzen), 15. Juli 2024
(2) Im Vergleich zum „warnenden Ausblick“ vom 01.07.2024 (hier) wurde das „Gesamtbudget“ (einschl. Ausgabereste) um 550 Millionen Euro weniger gekürzt (statt um 1,800 Milliarden Euro um 1,250 Milliarden Euro).
Hinweis vom 25.08.2024: Siehe dazu die BIAJ-Materialien "Jobcenter: "Gesamtbudget" 2025v mit Vorjahresvergleich (Ist 2023 und Soll 2024)" vom 25.08.2024 hier.
BA-Haushalt: Entwicklung der Finanzierungssalden von 2005 bis Juni 2024
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(BIAJ) In den 12 Monaten von Juli 2023 bis Juni 2024 standen den Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Höhe von 43,3 Milliarden Euro – darunter Beiträge zur Arbeitsförderung in Höhe von 37,0 Milliarden Euro – Ausgaben in Höhe von 42,0 Milliarden Euro – darunter 20,4 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) - gegenüber. Aus den Einnahmen und Ausgaben in den 12 Monaten von Juli 2023 bis Juni 2024 ergibt sich ein positiver Finanzierungssaldo von 1,3 Milliarden Euro. Sechs Monate zuvor, im Haushaltsjahr 2023, betrug der positive Finanzierungssaldo 3,0 Milliarden Euro. (zur Entwicklung der 12-Monatssumme der monatlichen Finanzierungssalden von 2005 bis Juni 2024 siehe die BIAJ-Abbildung 1)
Die negative Veränderung der 12-Monatssumme der monatlichen Finanzierungssalden um 1,7 Milliarden Euro in den ersten sechs Monaten des laufenden Haushaltsjahres 2024 ergibt sich rechnerisch wie folgt: Im den ersten Halbjahr 2023 nahm die BA 620 Millionen Euro mehr ein als sie in diesen sechs Monaten ausgab. Im ersten Halbjahr 2024 gab die BA 1,095 Milliarden Euro mehr aus als sie einnahm. (siehe dazu die BIAJ-Abbildung 2 mit dem Jahresfortschrittswert des Finanzierungssaldos in den Jahren 2022 bis 2024 und die BIAJ-Abbildung 3 mit den monatlichen Finanzierungssalden von Januar 2022 bis Juni 2024) Aus der Differenz zwischen dem positiven Finanzierungssaldo von (gerundeten) 0,6 Milliarden Euro im ersten Halbjahr 2023 und dem negativen Finanzierungssaldo von (gerundeten) 1,1 Milliarden Euro ergibt sich die genannte negative Veränderung des Finanzierungssaldos (12-Monatssumme der monatlichen Finanzierungssalden) um 1,7 Milliarden Euro im ersten Halbjahr 2024.
Im Haushalt 2024 der BA ist ein positiver Finanzierungssaldo in Höhe von 1,886 Milliarden Euro veranschlagt. Die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der BA im ersten Halbjahr 2024 deuten darauf hin, dass der noch positive Finanzierungssaldo in den 12 Monaten von Juli 2023 bis Juni 2024 (1,3 Milliarden Euro; siehe oben und BIAJ-Abbildung 1) auf nahe Null Euro im Haushaltsjahr 2024 abnehmen könnte. Am 31.05.2024 berichtete der Spiegel unter Berufung auf einen Bericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages: „Die Bundesagentur für Arbeit wird dieses Jahr finanziell deutlich schlechter abschließen als bislang erwartet. … Demnach wird für 2024 bei der Bundesagentur nur noch ein Überschuss von 600 Millionen Euro erwartet.“ n
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 15. Juli 2024 mit "Ausblick auf 2025" und den "Übertragungen" vom Bundeshaushalt auf den Haushalt der BA finden Sie hier: Download_BIAJ20240715 (PDF: vier Seiten)