Bestandene Abschlussprüfungen sinken drei Jahre nach „Corona-Jahr“ 2020 auf bisher tiefsten Stand – ein Blick auf die Jahre 2008 bis 2023
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(BIAJ) Drei Jahre nach dem ersten „Corona-Jahr“ 2020 sank die Zahl der bestandenen Abschlussprüfungen in der dualen Berufsausbildung auf den tiefsten bisher ermittelten Stand. Die amtliche Berufsbildungsstatistik berichtet für das Jahr 2023 nur noch insgesamt 347.565 bestandene Abschlussprüfungen - 29.523 (7,8 Prozent) weniger als im Vorjahr 2022 und 131.466 (27,4 Prozent) weniger als 2010. Die Zahl der bestandenen Abschlussprüfungen ist nach 2010 in jedem Jahr gesunken, aber lediglich 2012 – drei Jahre nach der Krise 2008/2009 - ähnlich stark (minus 31.137 bzw. 6,5 Prozent) wie in 2023. In den letzten sechs Jahren vor 2023, von 2016 bis 2022, sank die Zahl der bestandenen Abschlussprüfungen im Vergleich zu 2023 lediglich um insgesamt 22.710 bzw. 5,7 Prozent. (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 17 unten bzw. auf Seite 1 von 17 der PDF)
Zur Entwicklung der Zahl der bestandenen Abschlussprüfungen in der Bundesrepublik Deutschland und in den 16 Ländern von 2008 bis 2023 (von Schleswig-Holstein bis Thüringen) – differenziert nach Alter – siehe die BIAJ-Abbildungen hier: Download _BIAJ20240829_1 und Download_BIAJ20240829_2 – aus technischen Gründen zwei PDF. Teil 1: von DE und SH bis SL, Teil 2: BE bis TH)
Jobcenter: "Gesamtbudget" 2025v mit Vorjahresvergleich (Ist 2023 und Soll 2024)
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die "vorläufigen Orientierungswerte" der Bundesmittel für die "Gesamtverwaltungskosten" und die "Eingliederungsleistungen" (zusammen: "Gesamtbudget") der einzelnen Jobcenter in 2025 (BMAS - 19.08.2024) - mit einem Vergleich zu den Ausgaben in 2023 (Ist) und den Zuteilungsbeträgen im laufenden Haushaltsjahr 2024 (Soll). Siehe die weiteren Erläuterungen auf den jeweiligen Seiten 9 der drei Teile der BIAJ-Tabelle "Jobcenter: "Gesamtbudget" 2025v mit Vorjahresvergleich (Ist 2023 und Soll 2024)": Download_BIAJ20240825_01 ("Gesamtbudget") , Download_BIAJ20240825_02 (VWK) und Download_BIAJ20240825_03 (EGL) (jeweils neun Seiten).
Warnung: Ein Blick ausschließlich auf die Mittel für "Eingliederungsleistungen" (BIAJ-Tabelle Teil 3) kann irritieren und nicht "orientieren", da der Bund die "Haushaltswahrheit" bei der Veranschlagung der Mittel für den Bundesanteil an den "Gesamtverwaltungskosten" (BIAJ-Tabelle Teil 2) ignoriert - für vom BIAJ erwartete Ausgaben in Höhe von mehr als 6,5 Milliarden Euro (ohne den kommunalen Finanzierungsanteil - KFA) sind im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 (16.08.2024) lediglich 5,25 Milliarden Euro (Soll) veranschlagt. Kurz: Es sind erhebliche Umschichtungen vom Budget für "Eingliederungsleistungen" zu den Mitteln für den Bundesanteil an den "Gesamtverwaltungskosten" zu erwarten. Bremen, 25.08.2024
Jobcenter Bremen Stadt 2025: Ein Blick auf die Bundesmittel für "Verwaltungskosten" und "Eingliederungsleistungen"
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(BIAJ) Jobcenter Bremen Stadt: Ein unkommentierter tabellarischer Blick auf die "vorläufigen Orientierungswerte" 2025 des BMAS für den Bundesanteil (84,8 Prozent) an den "Gesamtverwaltungskosten" (Spalte 1) und für die "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" (Spalte 2 - ohne Ausfinanzierung von Leistungen nach § 16e SGB II a.F. in Spalte 3) mit einem Rückblick auf die Zuteilung in den Haushaltsjahren 2018 bis 2024 und den Ist-Ausgaben in den Jahren 2018 bis 2023. Download_BIAJ20240822 (eine Seite)
Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben 2010 bis Juli 2024 und „Soll-Ausblick 2025“
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(BIAJ) Von Januar bis Juli 2024 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 17,493 Milliarden Euro ausgegeben (1), 2,183 Milliarden Euro (14,3 Prozent) mehr als die 15,310 Milliarden Euro im entsprechenden Vorjahreszeitraum 2023. (Anmerkung: Regelbedarf Alleinstehende* 2024: 563 Euro – nominal 12,2 Prozent höher als die 502 Euro in 2023) (1) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde von Januar bis Juli 2024 ein durchschnittlicher Bestand von 5,544 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 47.000 mehr (0,9 Prozent) mehr als die durchschnittlich 5,496 Millionen RLB im entsprechenden Vorjahreszeitraum. (2)
In den 12 Monaten von August 2023 bis Juli 2024 wurden vom Bund insgesamt 27,991 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 3,238 Milliarden Euro (13,1 Prozent) mehr als die 24,753 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (August 2022 bis Juli 2023). Im Bundeshaushalt 2024 sind bzw. waren für das „Bürgergeld“ insgesamt 26,5 Milliarden Euro veranschlagt. Das neue Soll im Bundeshaushalt 2024 beträgt einschließlich Nachtrag in Höhe von 3,2 Milliarden Euro insgesamt 29,7 Milliarden Euro. Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 vom 16. August 2024 sind für das „Bürgergeld“ 25,0 Milliarden Euro veranschlagt – 4,7 Milliarden Euro (15,8 Prozent) weniger als das im Bundeshaushalt 2024 einschließlich Nachtrag erwartete Ist 2024. (3)
Gemessen an den durchschnittlich 5,513 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von August 2023 bis Juli 2024 für „Bürgergeld“ (bis Ende 2022: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) monatlich durchschnittlich 423,13 Euro pro RLB ausgegeben. (1) Ein Jahr zuvor, von August 2022 bis Juli 2023 wurden für die durchschnittlich 5,456 Millionen RLB durchschnittlich 378,04 Euro pro Monat ausgegeben.
Zur Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 mit Ausblick auf 2025 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder die PDF hier: Download_BIAJ20240822 (eine Seite).
* und Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigen Partnern (§ 20 Absatz 2 Satz 1 SGB II)
(1) Ausgaben, die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung seit 2023: „Bürgergeld“; vor 2023: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(2) wg. Rundung auf 1.000 können Rundungsdifferenzen auftreten
(3) Berechnungsgrundlagen des BMAS/BMF bisher unbekannt bzw. nicht veröffentlicht.
Mittleres Bruttomonatsentgelt Vollzeitbeschäftigter: Länder- und Kreisvergleich Wohnort – Arbeitsort 2023
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(BIAJ) Ein nach Arbeitsort (Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit) und Wohnort differenzierter Vergleich der "mittleren sozialversicherungspflichtigen Bruttomonatsentgelte der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe“ (Median) in den 16 Ländern und 400 Kreisen in 2023 (mit gesondertem Großstadtvergleich). (1)
Im Vergleich der 400 Kreise als Arbeitsort: der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten: Von 5.637 Euro in Ingolstadt (BY) bis 2.815 Euro im Erzgebirgskreis (SN). Bremen Stadt: 4.031 Euro, Rang 52 – Bremerhaven: 3.495 Euro, Rang 247. Männer: von 6.145 Euro in Ingolstadt (BY) bis 2.807 Euro in Görlitz (SN) – Frauen: von 4.760 Euro in Wolfsburg (NI) bis 2.655 Euro in Cloppenburg (NI). (siehe BIAJ-Tabelle, Seite 5 bis 17; Spalten 1 bis 16)
Im Vergleich der 400 Kreise als Wohnort der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten: Von 4.865 Euro (Rang 1) in der Stadt München (BY) bis 2.927 Euro (Rang 400) im Saale-Orla-Kreis (TH). Bremen Stadt: 3.680 Euro, Rang 228 – Bremerhaven: 3.358 Euro, Rang 331. (siehe BIAJ-Tabelle, Seite 5 bis 17; Spalten 17 und 18 – und den Wohnort-Arbeitsortvergleich in den Spalten 19 und 20)
Die BIAJ-Materialien vom 14. August 2024 finden Sie hier: Download_BIAJ20240814 (PDF: drei Text- und 14 Tabellenseiten)
(1) Grundlage: Entgeltstatistik 31.12.2023 der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit ergänzenden Wohnortdaten.