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Ausgaben der Jobcenter gE für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) – Januar 2019 bis Mai 2022

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Erstellt: 08. Juni 2022

(BIAJ) Von den Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) wurden für das zum 1. Januar 2019 in das SGB II neu eingefügte Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) im Haushaltsjahr 2021 insgesamt 734,2 Millionen Euro ausgegeben - 551,7 Millionen Euro (75,1 Prozent) aus den Bundesmitteln, die den Jobcentern für die Finanzierung für „Leistungen zur Eingliederung“ (SGB II) zugeteilt wurden, und 182,5 Millionen Euro (24,9 Prozent) aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT).

2022 06 08 jobcenter ge ausgaben taam 16i sgb2 2021 biaj tabelle 

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Bevölkerung im Alter von 0 bis 25 Jahren in Bremen und Bremerhaven (2001 bis 2021)

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Erstellt: 08. Juni 2022

(BIAJ) Neun unkommentierte BIAJ-Datenblätter (Seiten 2 bis 10) mit kurzer Lesehilfe (Seite 1) zeigen, wie sich die Bevölkerung (der fortgeschriebene Bevölkerungsstand) im Alter von 0 bis 25 Jahren im Land Bremen (Seite 2 bis 4), in der Stadt Bremen (Seite 5 bis 7) und in der Stadt Bremerhaven (Seite 8 bis 10) in den Jahren 2001 bis 2021 (jeweils Jahresende) entwickelt hat. Differenziert nach Altersjahren (0 bis einschließlich 25 Jahre) und Geschlecht.
Die BIAJ-Materialien vom 08. Juni 2022 zur Bevölkerung im Alter von 0 bis 25 Jahren in Bremen (Land und Stadt) und Bremerhaven (31.12.2001 bis 31.12.2021) finden Sie hier: Download_BIAJ20220608 (PDF: 10 Seiten)


Jobcenter gE: "SGB-II-Eingliederungsleistungen" und Umschichtungen 2021, "Verwaltungskosten" 2018 bis 2021

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Erstellt: 04. Juni 2022

(BIAJ) Wieviel Bundesmittel wurden den einzelnen Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen") für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (Hartz IV) und für den Bundesanteil an den "Gesamtverwaltungskosten" in 2021 vom Bund zugewiesen (zugeteilt) und wieviel wurde dafür im Haushaltsjahr 2021 ausgegeben, umgeschichtet oder nicht ausgegeben? (BIAJ-Tabelle 1) Und wie haben sich die "Gesamtverwaltungskosten" gemäß Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (VKFV) in den Haushaltsjahren 2018 bis 2021 nominal entwickelt, insgesamt und pro ELB ("erwerbsfähige Leistungsberechtigte")? (BIAJ-Tabelle 2)

Zum Großstadt-Vergleich (Seite 4 und 15) und zum Vergleich aller 302 Jobcenter gE (BIAJ-Tabelle 1, Seite 4 bis 14 und BIAJ-Tabelle 2, Seite 15 bis 25 im Download) mit einem kurzen einleitenden Text (Seite 1 bis 3) siehe die BIAJ-Materialien vom 04. Juni 2022: Download_BIAJ20220604 (PDF: 3 Text- und 22 Tabellenseiten)


Hartz IV: Anerkannte Bedarfe und Zahlungsansprüche im Bund und in den 15 Großstädten – 12/2018 - 12/2021

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Erstellt: 01. Juni 2022

(BIAJ) Im Dezember 2021 betrug der gemäß SGB II (Hartz IV) durchschnittlich anerkannte Bedarf für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der Kosten der Unterkunft 1.226,50 Euro pro Bedarfsgemeinschaft (624,10 Euro pro Person in diesen Bedarfsgemeinschaften). In den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) reichte der durchschnittlich anerkannte Bedarf pro Bedarfsgemeinschaft von 1.069,00 Euro in Leipzig (L) bis 1.431,80 Euro in München (M). (Abschnitt A und B in den BIAJ-Tabellen 4 und 7, Seite 7 und 10)

Die SGB-II-Zahlungsansprüche zur "Sicherung des Lebensunterhalts" liegen erheblich unter dem anerkannten Bedarf. Nach Anrechnung von „zu berücksichtigendem Einkommen“, „vorrangigen Leistungen“ und „zu berücksichtigendem Vermögen“ und Kürzung durch Sanktionen von durchschnittlich 347,70 Euro verblieb im Dezember 2021 ein durchschnittlicher Zahlungsanspruch in Höhe von 878,80 Euro pro Bedarfsgemeinschaft (447,20 Euro pro Person). In den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) reichte der durchschnittliche Zahlungsanspruch pro Bedarfsgemeinschaft von 772,60 Euro in Leipzig (darunter 350,70 Euro für die Kosten der Unterkunft) bis 1.021,30 Euro in München (darunter 600,90 Euro für die Kosten der Unterkunft) (Abschnitt A und B in den BIAJ-Tabellen 4, 6 und 7, Seite 7, 9 und 10)

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 01. Juni 2022 finden sie hier: Download_BIAJ20220601 (PDF: drei Text- und neun Tabellenseiten)


Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Mai 2022 (mit bremischen Städten)

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Erstellt: 31. Mai 2022

(BIAJ) Mai 2022 (Stichtag 12.05.): 2,260 Millionen registrierte Arbeitslose (bei den Agenturen für Arbeit 771.000; bei den Jobcentern 1,489 Millionen). 428.000 (15,9 Prozent) registrierte Arbeitslose weniger als im Mai 2021 – 250.000 (24,5 Prozent) weniger bei den Agenturen für Arbeit und 178.000 (10,7 Prozent) weniger bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). 242.000 (16,2 Prozent) weniger arbeitslose Männer, 186.000 (15,6 Prozent) weniger arbeitslose Frauen als im Mai 2021. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von ‑22,1 Prozent in Bayern (BY) bis -10,9 Prozent im Land Bremen (HB). (Stadt Bremen: -12,3 Prozent; Bremerhaven: -5,5 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)

3,542 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 9,2 Prozent (358.000) weniger als im Mai 2021. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von –12,0 Prozent in Thüringen (TH) bis -7,2 Prozent in Nordrhein-Westfalen (NW).

Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Mai 2022 und Mai 2021 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 31. Mai 2022 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20220531 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)


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