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Jobcenter zkT: Mittel und Ausgaben (EGL und VWK) der 104 zugelassenen kommunalen Träger in 2024

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Erstellt: 17. Oktober 2025

(BIAJ) Ein Blick auf die zugeteilten Bundesmittel und Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (EGL) und „Verwaltungskosten“ (VWK) der zugelassenen kommunalen Träger (zkT), die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) in kommunaler Eigenverantwortung, also ohne die Bundesagentur für Arbeit, zu erbringen haben, die 104 Jobcenter zkT in 2024:
Die jährlichen Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (EGL), gemessen am durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) in 2024, reichten in den 104 Jobcentern zkT, nach vorläufigen, zum Teil noch ungeprüften Abrechnungsergebnissen, von 1.257 Euro pro ELB in Essen, Stadt (NW) bis 247 Euro pro ELB im Landkreis Ansbach (BY). (siehe Spalte 5 in der BIAJ-Tabelle – zur Mittelzuteilung siehe Spalten 2 und 3)
Die jährlichen Ausgaben für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten“ (VWK-Bund), gemessen am durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) in 2024, reichten in den 104 Jobcentern zkT, nach vorläufigen, zum Teil noch ungeprüften Abrechnungsergebnissen, von 2.427 Euro pro ELB im Landkreis Oberhavel (BB) bis 1.229 Euro pro ELB im Bodenseekreis (BW). (siehe Spalte 10 in der BIAJ-Tabelle) Bei rechnerischer Einbeziehung des kommunalen Finanzierungsanteils (KFA) in Höhe von 15,2 Prozent der „Gesamtverwaltungskosten“ (§ 46 Absatz 3 SGB II) reichen die Ausgaben für die „Verwaltungskosten“ (VWK) von 2.862 Euro pro ELB (davon KFA: 435 Euro) im Landkreis Oberhavel (BB) bis 1.450 Euro pro ELB (davon KFA: 220 Euro) im „Bodenseekreis“ (BB). (siehe Spalten 12 und 13 in der BIAJ-Tabelle – zur Mittelzuteilung siehe Spalten 7 und 8)

Die gesamte BIAJ-Tabelle vom 17. Oktober 2025 mit allen 104 Jobcentern zkT finden Sie hier: Download_BIAJ20251017 (PDF: fünf Seiten – Auszug unten)

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Jobcenter: Mittel und Ausgaben für „Eingliederungsleistungen“ von Januar bis September 2025 (Jobcenter gE)

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Erstellt: 14. Oktober 2025

(BIAJ) Nach den ersten drei Quartalen 2025 (Januar bis September) mit „vorläufiger Haushaltsführung“, die am 02. Oktober 2025 mit Verkündung des Haushaltsgesetzes 2025 im Bundesgesetzblatt endete: Ein Blick auf die Mittel für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) und „Eingliederungsleistungen“, die den Jobcentern gE im Haushaltsjahr 2025 nach aktuellem Datenstand (29.09.2025) zur Verfügung stehen, und auf die Ausgaben von Januar bis September 2025 für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) im Bund und in den Ländern (immer ohne die Jobcenter zkT) mit einem besonderen Blick auf das Jobcenter Bremen (Stadt) auf Seite 10*. Download_BIAJ20251014 (PDF, zehn Seiten – Auszug unten)
Ergänzung vom 23.10.2025
: Gesonderter, mit dem Ist der Ausgaben im vierten Quartal der beiden Vorjahre (2023 und 2024) ergänzter Blick auf das Jobcenter Bremen, Stadt: Download_BIAJ_20251023 (Seite 1 - Anhang Seite 2: Entwicklung des Anteils arbeitsloser ELB an den ELB in der Stadt Bremen insgesamt).

Weiterlesen: Jobcenter: Mittel und Ausgaben für „Eingliederungsleistungen“ von Januar bis September 2025...

BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge von Januar bis September 2025 – mit Rückblick bis 2014

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Erstellt: 10. Oktober 2025

(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden von Januar bis September 2025 insgesamt 231.746 Asylanträge (darunter 195.993 Erstanträge) entschieden. 22,6 Prozent (52.443) waren „positive Entscheidungen“ – 53.154 bzw. 50,3 Prozent weniger als von Januar bis September 2025:
1. Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG): 38.125 - 8.866 (30,3 Prozent) mehr als von Januar bis September 2024;
2. Gewährung von lediglich „subsidiärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG: 4.010 – 56.511 bzw. 93,4% weniger als von Januar-September 2024;
3. Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthalts­gesetz (AufenthG): 10.308 - 5.509 bzw. 54,8 Prozent weniger als von Januar bis September 2024.

49,5 Prozent (114.727) der von Januar bis September 2025 entschiedenen Asylanträge wurden als „unbegründet“ bzw. „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (Januar-September 2024: 28,5%).
27,9 Prozent (64.576) der Entscheidungen des BAMF (darunter 17.212 im „Dublin-Verfahren“) galten von Januar bis September 2025 als sonstige Verfahrenserledigungen/ formelle Entscheidungen (Januar-September 2024: 25,3%). n

Gestellt wurden von Januar bis September 2025 insgesamt 124.410 Asylanträge (darunter 87.787 Erstanträge), 70.685 (36,2 Prozent) weniger Asylanträge als von Januar bis September 2024 – 91.425 (51,0 Prozent) weniger Asylerstanträge und 20.740 (130,6 Prozent) mehr Asylfolgeanträge. (siehe Spalte 7 und 8 in Tabelle 2 auf Seite 4)
Von Januar bis September 2025 waren „13.652 der 87.787 Asylerstantragstellenden (15,6%) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.“ (Januar-September 2024: 16.172 bzw. 9,0 Prozent der 179.212 Asylerst­anträge)[1](siehe Abbildung unten) n

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 10. Oktober 2025 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und einem Anhang mit Blick auf die EASY-Daten seit September 2023: Download_BIAJ20251010 (PDF: sechs Seiten – Auszüge unten: „Anerkennungsquote" und "Gesamtschutzquote" und „Ein Blick auf die BAMF-Entscheidungen über Anträge syrischer Asylsuchender von 2019 bis September 2025“ und die noch nicht entschiedenen Anträge.

Weiterlesen: BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge von Januar bis September 2025 – mit Rückblick bis 2014

Ausbildungsquoten in den 15 Großstädten (einschließlich Region Hannover): 2021 bis 2024

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Erstellt: 09. Oktober 2025

(BIAJ) Von Duisburg bis München und Frankfurt am Main. Die Ausbildungsquote, der Anteil der Auszubildenden an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (einschließlich der sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden), reichte am 31. Dezember 2024 in den 15 Großstädten (mit einer Bevölkerung von über 400.000; einschließlich Region Hannover) von 5,15 Prozent in Duisburg (DU), 4,91 Prozent in Dortmund (DO) und 4,65 Prozent in Essen (E) bis 3,11 Prozent in Berlin und 2,96 Prozent in München (M) und Frankfurt am Main (F). (Bundesdurchschnitt:4,59 Prozent – leicht gestiegen nach 4,54 Prozent im Dezember 2023 und 4,52 Prozent im Dezember 2022, die niedrigste Quote, die im Dezember der Jahre 1999 bis 2023 ermittelt wurde) Hinter den drei Ruhrgebietsstädten, Duisburg, Dortmund und Essen, belegt die Stadt Bremen (HB) Ende Dezember 2024 mit einer Ausbildungsquote von 4,62 Prozent Rang 4 in diesem Großstädtevergleich. (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 2)

Wie sich die Ausbildungsquote in den 15 Großstädten (Arbeitsort) von Ende 2021 bis Ende 2024 und (nachrichtlich) von Juni 2021 bis Juni 2024* entwickelt hat, ist in den zwei BIAJ-Abbildungen vom 09. Oktober 2025 dargestellt: Download_BIAJ20251009GS (PDF: drei Seiten mit Tabelle) oder unten (Abbildungen ohne Tabelle).

Weiterlesen: Ausbildungsquoten in den 15 Großstädten (einschließlich Region Hannover): 2021 bis 2024

Auszubildende und Ausbildungsquoten in den drei Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin mit BBiG/HwO-Vergleich - 12/2015-03/2025

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Erstellt: 09. Oktober 2025

(BIAJ) Sozialversicherungspflichtige Auszubildende (gemäß Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit), Ausbildungsquoten und ein Vergleich mit den Auszubildenden gemäß Berufsbildungsgesetz/Handwerksordnung (BBiG/HwO – Berufsbildungsstatistik - Destatis) in den drei Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin von Dezember 2015 bis März 2025 (Abb. 1 bis 3) und ein Arbeitsort-Wohnortvergleich der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden. (Abb. 1a bis 3a) Siehe dazu die bis zum 31. März 2025 aktualisierten unkommentierten BIAJ-Materialien vom 09. Oktober 2025: Download_BIAJ20251009. (PDF: sechs Seiten/Abbildungen) und/oder unten.

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