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Mittleres Bruttomonatsentgelt Vollzeitbeschäftigter: Länder- und Kreisvergleich Wohnort – Arbeitsort 2025

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Erstellt: 21. Juli 2026

(BIAJ) Ein nach Arbeitsort (Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit) und Wohnort differenzierter Vergleich der "mittleren sozialversicherungspflichtigen Bruttomonatsentgelte der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe“ (Median) in den 16 Ländern und 401 Kreisen in 2025 (mit gesondertem Großstadtvergleich). (1)

Im Vergleich der 401 Kreise als Arbeitsort der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten:
Von 6.083 Euro in Erlangen (BY) bis 3.113 Euro im Saale-Orla-Kreis (TH). Bremen Stadt: 4.471 Euro, Rang 53 – Bremerhaven: 3.980 Euro, Rang 198.
Männer: von 6.801 Euro in Erlangen (BY) bis 3.143 Euro in Görlitz (SN) – Frauen: von 5.082 Euro in Wolfsburg (NI) bis 2.951 Euro im Saale-Orla-Kreis (TH). (siehe BIAJ-Tabelle, Seite 5 bis 17; Spalten 1 bis 16)

Im Vergleich der 401 Kreise als Wohnort der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten:
Von 5.325 Euro (Rang 1) in der Stadt München (BY) bis 3.278 Euro (Rang 401) im Saale-Orla-Kreis (TH). Bremen Stadt: 4.082 Euro, Rang 221 – Bremerhaven: 3.792 Euro, Rang 323. (siehe BIAJ-Tabelle, Seite 5 bis 17; Spalten 17 und 18 – und den Wohnort-Arbeitsortvergleich in den Spalten 19 und 20)

Stadt Bremen im Vergleich der 15 Großstädte (einschließlich Region Hannover): Rang 8 (4.471 Euro) im Vergleich als Arbeitsort und Rang 14 (4.082 Euro) im Vergleich als Wohnort. (siehe BIAJ-Tabelle, Seite 5; Spalten 1, 2, 17 und 18)

Die BIAJ-Materialien vom 21. Juli 2026 finden Sie hier: Download_BIAJ20260721 (PDF: drei Text- und 14 Tabellenseiten)
(1) Grundlage: Entgeltstatistik 31.12.2025 der Bundesagentur für Arbeit (BA)


 

Unterhaltsvorschuss: Fälle (Kinder und Jugendliche) im Bund und in den drei Stadtstaaten 2022 bis 2025

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Erstellt: 13. Juli 2026

(BIAJ) Vorbemerkung aus aktuellem Anlass: Gemäß Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 (03./06.07.2026) will die Bundesregierung die Ausgaben des Bundes für Unterhaltsleistungen gemäß Unterhaltsvorschussgesetz von geplanten 1,310 Milliarden Euro im laufenden Haushaltsjahr (Soll 2026) um 396 Millionen Euro (30,2 Prozent) auf 914 Millionen Euro senken. Da der Bund lediglich 40 Prozent der Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss trägt (Länder: 60 Prozent) hieße dies: Die Gesamtausgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sollen im kommenden Haushaltsjahr um 990 Millionen Euro gegenüber den geplanten 3,275 Milliarden Euro in 2026 auf 2,285 Milliarden Euro in 2027 sinken. Anmerkung: Ein nicht unerheblicher Teil dieser Minderausgaben für Unterhaltsleistungen wird zu Mehrausgaben beim sog. Grundsicherungsgeld und den Kosten der Unterkunft und Heizung (SGB II) führen (müssen), denn (die dann nicht mehr gezahlten) Unterhaltsleistungen zählen gemäß § 12a SGB II zu den „vorrangigen Leistungen“. (1) (2) n

Vier unkommentierte BIAJ-Abbildungen und -Tabellen zur Zahl der Fälle, in denen Ende 2022, 2023, 2024 und 2025 Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (Unterhaltsvorschuss oder Unterhaltsausfallleistung) gezahlt wurden, und zur Zahl der Kinder und Jugendlichen im Alter von 0 bis 17 Jahre in der Bundesrepublik Deutschland und in den drei Stadtstaaten. (Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022)
Anhang (PDF, Seite 9): Ausgaben und Einnahmen des Bundes ohne Länderanteil (Soll und Ist 2009 bis 2025 und Soll 2026 und Soll-Entwurf 2027) Die BIAJ-Abbildungen und Tabellen vom 13. Juli 2026 finden Sie hier: Download_BIAJ20260713 (PDF: neun Seiten - Auszüge unten)

Weiterlesen: Unterhaltsvorschuss: Fälle (Kinder und Jugendliche) im Bund und in den drei Stadtstaaten 2022 bis...

BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Juni 2026 – mit Blick auf Iran (Tabellen und Abbildungen)

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Erstellt: 11. Juli 2026

(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden von Januar bis Juni 2026 insgesamt 120.189 Asylanträge entschieden, davon 94.258 Erstanträge (47.292 bzw. 33,4 Prozent weniger als von Januar bis Juni 2025) und 25.931 Folgeanträge (8.728 bzw. 50,7 Prozent mehr als von Januar bis Juni 2025). Von den insgesamt 120.189 Asylent­scheidungen von Januar bis Juni 2026 waren 38,7 Prozent (46.499) „positive Entscheidungen“. (Januar bis Juni 2025: 18,3% der 158.753 Entscheidungen) (Spalten 9 bis 11 in Tabelle 1)

Von den 46.499 „positiven Entscheidungen“ waren 35.789 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG), 17.433 bzw. 95,0 Prozent mehr als von Januar bis Juni 2025. Die anderen 10.710 „positiven Entscheidungen“ von Januar bis Juni 2026 entfielen auf die Gewährung von lediglich „subsidiärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG (3.199) und die Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (7.511). 43,0 Prozent (51.656) der von Januar bis Juni 2026 entschiedenen Asylanträge wurden als „unbegründet“ bzw. „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (Januar bis Juni 2025: 50,8%). 18,3 Prozent (22.034) der Entscheidungen des BAMF von Januar bis Juni 2026 (darunter 6.326 im „Dublin-Verfahren“) galten als sonstige Verfahrenserledigungen/formelle Entscheidungen (Januar bis Juni 2025: 30,9%). (Spalten 9 bis 11 in Tabelle 1) n

Gestellt wurden von Januar bis Juni 2026 insgesamt 56.547 Asylanträge, davon 39.646 Erstanträge - 21.690 bzw. 35,4 Prozent weniger Asylerstanträge als von Januar bis Juni 2025 - und 16.901 Folgeanträge - 5.419 bzw. 47,2 Prozent mehr Asylfolgeanträge als von Januar bis Juni 2025. (siehe Spalten 7 bis 9 in Tabelle 2, Seite 3)

Von Januar bis Juni 2026 waren „6.962 der 39.646 Asylerstantragstellenden (17,6%) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.“ (Januar bis Juni 2025: 8.982 bzw. 14,6 Prozent der 61.336 Asylerstanträge) n

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 11. Juli 2026 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und aus aktuellem Anlass mit einem Blick auf die BAMF-Entscheidungen über Asylerstanträge von Asylsuchenden mit iranischer Staatsangehörigkeit: Download_BIAJ20260711 (PDF: sechs Seiten – Auszüge unten: „Anerkennungsquote" und "Gesamtschutzquote"; „EASY-Zugänge und Asylerstanträge im Vergleich - Juni 2024 bis Mai/Juni 2026“; Tabelle „BAMF-Entscheidungen über Asylerstanträge von Asylsuchenden mit iranischer Staatsangehörigkeit"

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Jobcenter: Mittel und Ausgaben für „Eingliederungsleistungen“ im ersten Halbjahr 2026 (Jobcenter gE)

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Erstellt: 10. Juli 2026

(BIAJ) Ein Blick auf die Mittel für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) und „Eingliederungsleistungen“, die den Jobcenter gE im Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung stehen, und auf die Ausgaben im ersten Halbjahr 2026 für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) im Bund und in den Ländern (immer ohne die Jobcenter zkT). Download_BIAJ20260710 (PDF, neun Seiten – Auszug unten).

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Bundeshaushalt 2027: "Neue Grundsicherung" - alte Unwahrheiten und versteckte Kürzungspläne

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Erstellt: 09. Juli 2026

(BIAJ) Zur Titelgruppe "Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende" (Titelgruppe 01) in Kapitel 1101 ("Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen") im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 siehe die BIAJ-Tabelle 1 mit erläuternden Fußnoten und den ergänzenden Blick auf die Entwicklung der Ausgaben (Soll und Ist) für "Leistungen zur Elíngliederung" und den Bundesanteil an den "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" in BIAJ-Tabelle 2. Download_BIAJ_20260709 (PDF, zwei Seiten - Auszug unten) - Bremen, 09. Juni 2026

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