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Ausgaben der Jobcenter für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II): Bund und die drei Stadtstaaten – 2019 bis Januar 2026

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Erstellt: 13. Februar 2026

(BIAJ) Ein kurzer unkommentierter Blick auf die Entwicklung der Ausgaben der Jobcenter für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) im Bund und in den drei Stadtstaaten (Bremen, Hamburg und Berlin) bis Januar 2026 mit kurzen Lesehilfen. Die Finanzierung dieser 2019 eingeführten Förderung erfolgt aus den Bundesmitteln für „Leistungen zu Eingliederung nach dem SGB II“ (SGB-II-Eingliederungsleistungen – Eingliederungsbudget der Jobcenter) und der ergänzenden Finanzierung im Rahmen des sog. „Passiv-Aktiv-Transfers“ (PAT), d.h. aus Bundesmitteln für das „Bürgergeld“ (bis Ende 2022 „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“).
Siehe weiter unten oder PDF hier: Download_BIAJ20260213 (vier Seiten)

Weiterlesen: Ausgaben der Jobcenter für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II): Bund und die drei...

BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Januar 2026 (Tabellen und Abbildungen)

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Erstellt: 10. Februar 2026

(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden im Januar 2026 insgesamt 25.191 Asylanträge entschieden (2.977 weniger als im Januar 2025), davon lediglich 18.779 Erstanträge (6.842 bzw. 26,7 Prozent weniger als im Januar 2025) und 6.412 Folgeanträge (3.865 bzw. 151,7 Prozent mehr als im Januar 2025). Von den insgesamt 25.191 Asylentscheidungen im Januar 2026 waren 38,3 Prozent (9.640) „positive Entscheidungen“. (Januar 2025: 19,6% der 28.168 Entscheidungen) (siehe Spalten 9 bis 11 in Tabelle 1 im PDF-Download) Von den 9.640 „positiven Entscheidungen“ waren 8.491 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG), 5.522 bzw. 186,0 Prozent mehr als im Januar 2025. Die anderen 1.149 „positiven Entscheidungen“ im Januar 2026 entfielen auf die Gewährung von lediglich „subsidiärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG (515) und die Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (634). 42,2 Prozent (10.641) der im Januar 2026 entschiedenen Asylanträge wurden als „unbegründet“ bzw. „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (Januar 2025: 49,9%), 19,5 Prozent (4.910) der Entscheidungen des BAMF (darunter 1.400 im „Dublin-Verfahren“) galten im Januar 2026 als sonstige Verfahrenserledigungen/formelle Entscheidungen (Januar 2025: 30,4%). n

Gestellt wurden im Januar 2026 lediglich 7.649 Erstanträge (7.271 bzw. 48,7 Prozent weniger Asylerstanträge als im Januar 2025 - 71,0 Prozent weniger als im Januar 2024) und 3.793 Folgeanträge (2.119 bzw. 126,6 Prozent mehr Asylfolgeanträge als im Januar 2025). Im Januar 2026 waren „928 der 7.649 Asylerstantragstellenden (12,1%) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.“ (Januar 2025: 1.418 bzw. 9,5 Prozent der 14.920 Asylerstanträge) n

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 10. Februar 2026 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und einem Anhang mit Blick auf die EASY-Daten seit Januar 2024: Download_BIAJ20260210 (PDF: sechs Seiten – Auszüge unten: „Anerkennungsquote" und "Gesamtschutzquote" und ein Blick auf die BAMF-Entscheidungen über Asylerstanträge syrischer Asylsuchender in den Monaten von Januar 2025 bis Januar 2026)

Weiterlesen: BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Januar 2026 (Tabellen und Abbildungen)

Aufgabenbereich „Arbeitsmarktpolitik“ im Bundeshaushalt 2025: Soll-Ist- und Vorjahresvergleich

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Erstellt: 04. Februar 2026

(BIAJ) Ein Blick in den vorläufigen Haushaltsabschluss 2025 zeigt (siehe dazu die BIAJ-Tabelle auf PDF-Seite 2): Im Aufgabenbereich „Arbeitsmarktpolitik“, der das „Bürgergeld nach dem SGB II“ (einschließlich der Ausgaben im Rahmen des sog. Passiv-Aktiv-Transfers), die „Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung“ (ein­schließlich der Ausgaben für „Bildung und Teilhabe“ gemäß § 28 SGB II und § 6b Bundeskindergeldgesetz), die „Aktive Arbeitsmarkt­politik“ und die „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (ohne den kommunalen Finanzierungsanteil) umfasst, waren insgesamt 52,423 Milliarden Euro veranschlagt nach Ist-Ausgaben in Höhe von insgesamt 52,271 Milliarden Euro im Vorjahr 2024. (siehe Spalten 1 und 2) Ausgegeben wurden in 2025 im Aufgaben­bereich „Arbeitsmarktpolitik“ insgesamt 51,590 Milliarden Euro, 833 Millionen Euro (1,6 Prozent) weniger als veran­schlagt (1) bzw. 681 Millionen Euro (1,3 Prozent) weniger als im Vorjahr 2024. (siehe Spalten 4 bis 6)
Zu einer differenzierten Betrachtung der Ausgaben im Aufgabenbereich „Arbeitsmarktpolitik“ siehe PDF hier: Download_BIAJ20260204 (zwei Seiten)
(1) Einschließlich der im Soll 2025 nicht enthaltenen 361 Millionen Euro (Beitragsmittel der Bundesagentur für Arbeit) ergibt sich eine rechnerische Minderausgabe (Ist kleiner Soll) in Höhe von 1,194 Milliarden Euro.
Ergänzender Hinweis: Zu den "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" siehe dazu auch die BIAJ-Kurzmitteilung "SGB II (Hartz IV): „Verwaltungskosten“ stiegen 2025 auf nahezu acht Milliarden Euro – Rückblick bis 2012 und 2005" vom 03. Februar 2026 hier.


 

SGB II (Hartz IV): „Verwaltungskosten“ stiegen 2025 auf nahezu acht Milliarden Euro – Rückblick bis 2012 und 2005

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Erstellt: 03. Februar 2026

(BIAJ) Für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II – Hartz IV) wurden vom Bund und den Kommunen im Haushaltsjahr 2025 insgesamt 7,973 Milliarden Euro (2024: 7,677 Milliarden Euro) ausgegeben, davon 6,788 Milliarden Euro vom Bund (2024: 6,535 Milliarden Euro) und rechnerisch ermittelte 1,185 Milliarden Euro von den Kommunen (2024: 1,142 Milliarden Euro) für deren Anteil an den „Gesamtver­waltungskosten der Jobcenter“ (kommunaler Finanzierungsanteil). (BIAJ-Tabelle 1unten und in PDF - Spalten 1 und 6)
Im Bundeshaushalt 2025 waren bei Haushaltsstelle 1101/636 13 (Zweckbestimmung: „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“) lediglich 5,250 Milliarden Euro veranschlagt. Nach vorläufigen Abrech­nungsergebnissen (ohne den kommunalen Finanzierungsanteil) wurden vom Bund für die „SGB-II-Verwaltungskosten“ insgesamt 6,788 Milliarden Euro ausgegeben, 1,538 Milliarden Euro (29,3 Prozent) mehr als die veranschlagten 5,250 Milliarden Euro. Es ist die absolut höchste Überschreitung der im Haushalt für die „SGB-II-Verwaltungskosten“ „unwahr veranschlagten“ Mittel seit Inkrafttreten des SGB II in 2005. (BIAJ-Tabelle 2 auf Seite 2 in PDF - Spalten 1 bis 3)
Zur gesamten BIAJ-Kurzmitteilung vom 03. Februar 2026 siehe hier: Download_BIAJ20260203 (PDF: drei Seiten mit zwei BIAJ-Tabellen)
Ergänzender Hinweis: Siehe dazu auch die BIAJ-Kurzmitteilung "Aufgabenbereich „Arbeitsmarktpolitik“ im Bundeshaushalt 2025: Soll-Ist- und Vorjahresvergleich" vom 04. Februar 2026 hier oder direkt zum PDF hier: Download_BIAJ20260204 (zwei Seiten)

Weiterlesen: SGB II (Hartz IV): „Verwaltungskosten“ stiegen 2025 auf nahezu acht Milliarden Euro – Rückblick...

Ranking der Arbeitslosenquoten in den 16 Ländern und 15 Großstädten - 2004 bzw. 2008 bis 2025 (zwei Abbildungen)

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Erstellt: 31. Januar 2026

(BIAJ) Ranking der (jahresdurchschnittlichen) Arbeitslosenquoten der 16 Länder von 2004 bis 2025 (Bayern im siebzehnten Jahr in Folge auf Rang 1 - Bremen im elften Jahr in Folge auf Rang 16* - die drei Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen in 2025, wie erstmals 2024, auf Rang 14, 15 und 16) und Ranking der (jahresdurchschnittlichen) Arbeitslosenquoten der 15 Großstädte (mit einer Bevölkerung von über 400.000; incl. Region Hannover) von 2008 bis 2025 (München im siebzehnten Jahr in Folge auf Rang 1 - Stadt Bremen im neunten Jahr in Folge auf Rang 12 vor den drei Ruhrgebietsstädten Essen, Dortmund und Duisburg - Duisburg im zwölften Jahr in Folge auf Rang 15) (siehe BIAJ-Abbildung 1 und 2 unten) (siehe BIAJ-Abbildung 1 und 2 unten)
Zwei unkommentierte BIAJ-Abbildungen vom 31. Januar 2026 unten und PDF (mit den - am 31.01.2026 um 15:20 Uhr - angefügten Arbeitslosenquoten, die dem Ranking zugrunde liegen) hier: Download_BIAJ20260131 (weitere BIAJ-Informationen zum Arbeitsmarkt: hier)
* Positiv-Ranking (niedrigste jahresdurchschnittliche Arbeitslosenquote = Rang 1)

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