Kinderzuschlag: Bremen (Land und Stadt), Bremerhaven und Bundesrepublik Deutschland - Januar 2021 bis März 2024
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(BIAJ) Im Zahlmonat März 2021 wurde von der Familienkasse für 8.442 Kinder im Land Bremen der Kinderzuschlag gezahlt, davon 6.303 Kinder in der Stadt Bremen und 2.139 Kinder in der Stadt Bremerhaven. Im Zahlmonat März 2023 wurde für 10.756 Kinder im Land Bremen der Kinderzuschlag gezahlt, davon 8.091 Kinder in der Stadt Bremen und 2.665 Kinder in der Stadt Bremerhaven. Und im Zahlmonat März 2024, wurde dann für 15.392 Kinder im Land Bremen der Kinderzuschlag gezahlt (43,1 Prozent mehr Kinder als im März 2023 bzw. 82,3 Prozent mehr Kinder als im März 2021), davon 11.684 Kinder in der Stadt Bremen und 3.708 Kinder in der Stadt Bremerhaven. Der Anteil der Stadt Bremerhaven an den Kindern, für die im März 2024 im Land Bremen Kinderzuschlag gezahlt wurde, betrug 24,1 Prozent. (siehe BIAJ-Abbildung 1, Seite 2) ...
In der Bundesrepublik Deutschland stieg die Anzahl der Kinder für die von der Familienkasse Kinderzuschlag gezahlt wurde, von 740.773 im März 2021 auf 838.312 im März 2023 und 1.078.513 im März 2024 (28,7 Prozent mehr Kinder als im März 2023 bzw. 45,6 Prozent mehr Kinder als im März 2021). Der Anteil des Landes Bremen an diesen Kindern in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt stieg von 1,140 Prozent im März 2021 auf 1,427 Prozent im März 2024 - der Anteil der Stadt Bremen stieg von 0,851 Prozent im März 2021 auf 1,083 Prozent im März 2024 und der Anteil der Stadt Bremerhaven stieg von 0,289 Prozent im März 2021 auf 0,344 Prozent im März 2024. Das heißt, die Anzahl der Kinder für die von der Familienkasse Kinderzuschlag gezahlt wurde, stieg im Land Bremen und den beiden bremischen Städten im Betrachtungszeitraum (Anfang 2021 bis März 2024) schneller als in der Bundesrepublik Deutschland. (siehe BIAJ-Abbildung 3, Seite 4) ...
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 18. April 2024 finden Sie hier: Download_BIAJ20240418 (PDF, 7 Seiten - Auszug: zwei BIAJ-Abbilungen unten)
Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge und Auszubildende insgesamt am 31.12. im Bund und den Ländern 2008 bis 2023 – insgesamt, weiblich, männlich
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(BIAJ) Ein Blick auf die Entwicklung der Anzahl der in den Jahren 2008 bis 2023 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in der dualen Berufsausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO) und die Anzahl der Auszubildenden (alle Ausbildungsjahre zusammen) am Ende der Jahre 2008 bis 2023 in der Bundesrepublik Deutschland (DE) und in den 16 Ländern, alphabetisch von Baden-Württemberg (BW) bis Thüringen (TH). (siehe die acht BIAJ-Tabellen auf Seite 2 bis 9; 2023: vorläufige Ergebnisse vom 12. April 2024 - Download_BIAJ20140413)- insgesamt 9 Seiten incl. Text unten auf Seite 1 der PDF - Falsche Jahreszahl "2023" in Fußzeile am 19.04.2024 korrigiert.)
Leistungsberechtigte mit/ohne deutsche Staatsangehörigkeit in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV - Bürgergeld) - 2005-2023 - Bund, Länder, bremische Städte
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Entwicklung des jahresdurchschnittlichen Bestandes erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (ELB) und nicht erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (NEF - überwiegend Kinder im Alter von unter 15 Jahren) in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV - Bürgergeld) von 2005 (erstes Jahr nach Inkrafttreten des SGB II) bis 2023 (erstes "Bürgergeld"-Jahr) im Bund, in den Ländern und in den beiden bremischen Städten (Bremen und Bremerhaven) - insgesamt und mit bzw. ohne deutsche Staatsangehörigkeit.
2006 war das Jahr mit den meisten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB: 5,368 Millionen, darunter 4,362 Millionen bzw. 81,3 Prozent mit deutscher Staatsangehörigkeit), 2007 das Jahr mit den meisten nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF: 1,580 Millionen, darunter 1,541 Millionen bzw. 83,3 Prozent mit deutscher Staatsangehörigkeit). 2023 war (bisher) das Jahr mit den wenigsten ELB und NEF mit deutscher Staatsangehörigkeit (ELB: 2,100 Millionen - 2,261 Millionen bzw. 51,8 Prozent weniger als 2006; NEF: 788.000 - 753.000 bzw. 48,9 Prozent weniger als 2007). (siehe dazu die BIAJ-Abbildungen 1a_DE und 2a_DE). 2023 war zugleich das Jahr mit den meisten ELB und NEF ohne deutsche Staatsangehörigkeit (ELB: 1,829 Millionen bzw. 46,5 Prozent der ELB; NEF: 768.000 bzw. 49,4 Prozent der NEF). (siehe dazu die BIAJ-Abbildungen 1b_DE und 2b_DE - Anmerkung: Im Juni 2022 erfolgte der Rechtskreiswechsel von Personen aus der Ukraine aus dem Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes in den Bereich des SGB II.)
Wie sich die Entwicklung von 2005 bis 2023 im Bund, den Ländern und in den bremischen Städten darstellt, ist den jeweils vier Abbildungen (pro Region) zu entnehmen:
Bundesrepubik Deutschland (DE), Berlin und Hamburg: Download_BIAJ20240410_Teil_1 (DE: Auszüge unten)
Bremen (Land und Stadt) und Bremerhaven: Download_BIAJ20240410_Teil_2
Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen: Download_BIAJ20240410_Teil_3
Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland: Download_BIAJ20240410_Teil_4
Baden-Württemberg und Bayern: Download_BIAJ20240410_Teil_5
Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg: Download_BIAJ20240410_Teil_6
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: Download_BIAJ20240410_Teil_7.
Falsche Jahreszahl "2023" in Fußzeile am 19.04.2024 korrigiert.
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis März 2024
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(BIAJ) Im ersten Quartal 2024 wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) insgesamt 80.651 Asylanträge entschieden, darunter 73.662 Erstanträge. Bei einem Anstieg der Asylentscheidungen um 12.532 (18,4 Prozent) im Vorjahresvergleich stieg die Zahl der Anerkennungen als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) um lediglich 49 (0,5 Prozent) auf 9.942 im ersten Quartal 2024. (siehe Spalten 1 und 3 in Tabelle 1 im PDF-Download)
Die „Anerkennungsquote“ sank auf 15,5 Prozent in den 12 Monaten von April 2023 bis März 2024. Die „Gesamtschutzquote“ betrug im entsprechenden 12-Monatszeitraum 50,2 Prozent und nur noch 46,1 Prozent im ersten Quartal 2024. (siehe dazu u.a. die Abbildung 3 und Tabelle 1, Spalten 11 und Spalte 10 unten im PDF-Download) n
Von Januar bis März 2024 wurden insgesamt 71.061 Asylanträge gestellt, darunter 65.419 Erstanträge – 15.559 (19,2 Prozent) weniger Erstanträge als von Januar bis März 2023. 4.802 (7,3 Prozent) der Erstanträge von Januar bis März 2024 waren Anträge von (für) in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr. (Januar bis März 2023: 5.817; 7,2 Prozent der 80.978 Erstanträge)
Die Verteilung der 65.419 von Januar bis März 2024 gestellten Erstanträge auf die Herkunftsländer (Staatsangehörigkeit der Asylantragstellenden) stellt sich wie folgt dar:
Europa: 13.360 – darunter Türkei: 9.689 (Rang 3 im BAMF-Herkunftsländerranking Januar bis März 2024!)
Asien: 38.471 – darunter Syrien: 19.687; Afghanistan: 9.772 (Rang 1 und 2 im BAMF-Herkunftsländerranking)
Afrika: 9.368 (Anmerkung: Weniger als aus dem Mitgliedstaat Türkei der sog. „Wertegemeinschaft“ NATO!)
Amerika: 2.635
Staatsangehörigkeit unbekannt: 1.585 n
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende März 2024 insgesamt 241.452, 78.298 (48,0 Prozent) mehr als Ende März 2023.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 09. April 2024 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20240409 (PDF: fünf Seiten - Auszüge unten)
Weiterlesen: BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis März 2024
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis März 2024
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(BIAJ) In den 12 Monaten von April 2023 bis März 2024 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 19,582 Milliarden Euro ausgegeben (April 2022 bis März 2023: 16,891 Milliarden Euro) – gemessen an den von April 2023 bis März 2024 durchschnittlich registrierten insgesamt 2,655 Millionen Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen (April 2022 bis März 2023: 2,466 Millionen) rechnerisch etwa 615 Euro pro Monat (April 2022 bis März 2023: etwa 571 Euro), gemessen an den 900.000 im Rechtskreis SGB III registrierten Arbeitslosen (April 2022 bis März 2023: 814.000) rechnerisch etwa 1.814 Euro pro Monat (April 2022 bis März 2023: etwa 1.728 Euro). (1)