Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Februar 2024 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Februar 2024 (Stichtag 14.02.) 4,590 Millionen Arbeitsuchende – darunter: 2,814 Millionen registrierte Arbeitslose, davon 1,015 Millionen bei den Agenturen für Arbeit und 1,798 Millionen bei den Jobcentern. 194.000 (7,4 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im Februar 2023 – 105.000 mehr bei den Agenturen für Arbeit und 88.000 mehr bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). (1) 121.000 (8,5 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 72.000 (6,1 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im Februar 2023. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +2,2 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +11,7 Prozent in Hamburg (HH). (Land Bremen: +6,9 Prozent; Stadt Bremen: +5,7 Prozent; Bremerhaven: +11,1 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten arbeitslosen Frauen reichten im Ländervergleich von +1,4 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +12,4 Prozent in Hamburg (HH). (siehe Tabelle 4, Seite 6)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen im Alter von unter 25 Jahren reichten im Ländervergleich von +6,6 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +18,6 Prozent in Baden-Württemberg (BW). (DE: +11,2 Prozent; HB: + 14,0 Prozent; siehe Anhang, Seite 10)
3,987 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 1,7 Prozent (66.000) mehr als im Februar 2023. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑2,0 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +4,0 Prozent in Bayern (BY) und Baden-Württemberg (BW).
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Februar 2024 und Februar 2023 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 29. Februar 2024 mit bremischer Ergänzung und u25-Anhang auf Seite 10: Download_BIAJ20240229 (zwei Text- und acht Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten
Ausgaben der Jobcenter gE für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II): Bund und die drei Stadtstaaten – 2019 bis Januar 2024
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(BIAJ) Ein Blick auf die Entwicklung der Ausgaben der Jobcenter gE („gemeinsame Einrichtungen“ von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II). Die Finanzierung dieser 2019 eingeführten Förderung erfolgt aus den Bundesmitteln für „Leistungen zu Eingliederung nach dem SGB II“ (SGB-II-Eingliederungsleistungen – Eingliederungsbudget der Jobcenter) und der ergänzenden Finanzierung im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT), d.h. aus Bundesmitteln für das „Bürgergeld“ (bis Ende 2022 „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“).
2023 wurden von den Jobcentern gE insgesamt 717,0 Millionen Euro ausgegeben, davon 443,7 Millionen Euro (61,9 Prozent) SGB-II-Eingliederungsmittel und 273,3 Millionen Euro (38,1 Prozent) aus dem Passiv-Aktiv-Transfer. (siehe dazu BIAJ-Abbildung 1) Die Gesamtausgaben für diese Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse sind nach 2021 (734,2 Millionen Euro) nominal leicht gesunken und damit preisbereinigt, und mit Blick auf den gesetzlichen Mindestlohn in 2021 (01.01. 9,50 Euro; ab 01.07. 9,60 Euro), 2022 (01.01. 9,82 Euro; ab 01.07. 10,45 Euro) und 2023 (12,00 Euro), deutlich.
Der PAT-Anteil an der Finanzierung, der 2021 bei den Jobcentern gE (zusammen) 26,0 Prozent betrug, ist nach 2022 mit der Anhebung der PAT-Pauschalen[1] deutlich gestiegen. (siehe dazu BIAJ-Abbildung 1) Die Anhebung der PAT-Pauschalen zum 01.01.2023 hat, wie der Blick auf die Gesamtausgaben für die Förderung der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ zeigt, nicht zu einer Erhöhung der Gesamtausgaben gemäß § 16i SGB II geführt, sondern lediglich zu einem geringeren Finanzierungsanteil aus Mitteln, die den Jobcentern für SGB-II-Eingliederungsleistungen zugewiesen wurden. Bei Ankündigung der Anhebung der PAT-Pauschalen hieß es noch: „In der Folge können die Jobcenter zusätzlich bis zu 150 Millionen Euro pro Jahr für die Finanzierung des sozialen Arbeitsmarktes aktivieren.“ (2)
Zur Entwicklung der Ausgaben und der Ausgaben pro TN-Monat im Land Bremen (zwei Jobcenter zusammen), in Hamburg (ein Jobcenter) und Berlin (12 Jobcenter zusammen) von 2019 bis zum Januar 2024 siehe die BIAJ-Abbildungen 2 bis 7 – (Land Bremen: Seite 2; Hamburg: Seite 3 und Berlin: Seite 4)
Siehe weiter unten oder die PDF hier: Download_BIAJ20240228 (vier Seiten)
Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte nach Altersgruppen – Deutschland, Berlin, Hamburg, Bremen 2022 (e)
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(BIAJ) Laut der Erstergebnisse des Mikrozensus 2022 (e) lag die Zahl der Kinder im Alter von unter sechs Jahren „mit Einwanderungsgeschichte“ (1,239 Millionen), ohne die Kinder mit „einseitiger Einwanderungsgeschichte“ (649.000), 38 Prozent (775.000) unter der Zahl der Kinder im Alter von unter sechs Jahren „mit Migrationshintergrund“ (2,014 Millionen) - in der Altersgruppe 6 bis unter 15 Jahre 32 Prozent, in der Altersgruppe 15 bis unter 18 Jahre 29 Prozent und in der Altersgruppe 18 bis unter 25 Jahre 20 Prozent. In den Altersgruppen 25 Jahre und älter betrug diese relative Differenz zwischen 7 und 11 Prozent. (siehe BIAJ-Tabelle)
Die Erklärung: Im Bericht der „Fachkommission der Bundesregierung zu den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit“ (1) wurde empfohlen, für Fragen der Integration künftig das Konzept der "Eingewanderten und ihrer (direkten) Nachkommen" zu verwenden. „Die Definition umfasst alle Menschen, die entweder selbst (Eingewanderte) oder deren beide Elternteile (Nachkommen von Eingewanderten) seit 1950 in das heutige Gebiet Deutschlands eingewandert sind.“ (2) „In der statistischen Berichterstattung werden sowohl die Einzelkategorien "Eingewanderte" und "Nachkommen von Eingewanderten" als auch die zusammenfassende Kategorie "Personen mit Einwanderungsgeschichte" verwendet. In Deutschland geborene Nachkommen mit nur einem seit 1950 eingewanderten Elternteil werden als "Personen mit einseitiger Einwanderungsgeschichte" bezeichnet, zählen aber entsprechend der Empfehlungen der Fachkommission nicht zu den Personen mit Einwanderungsgeschichte. Personen, die selbst vor 1950 eingewandert sind oder in Deutschland geborene Personen, deren beide Elternteile nicht seit 1950 auf das heutige Gebiet Deutschlands eingewandert sind, werden als "Personen ohne Einwanderungsgeschichte" kategorisiert.“ (3) Kurz: Die neue Definition ist enger gefasst als die bisher im Mikrozensus genutzte Definition des Migrationshintergrundes. (4)
Wie sich dies in der Bundesrepublik Deutschland (DE) und in den drei Stadtstaaten Berlin (BE), Hamburg (HH) und Bremen (HB) in den Erstergebnissen des Mikrozensus 2022 darstellt, ist der BIAJ-Abbildung und -Tabelle zu entnehmen (unten oder PDF hier: Download_BIAJ20240223).
Hinweis: Am 06.04.2024 wurde eine entsprechende zweiseitige PDF mit den Endergebnissen 2022 angefügt (die dem BIAJ am 23.02.204 noch nicht vorlagen): Download_BIAJ20240406.
Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben 2010 bis Januar 2024
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(BIAJ) Im Januar 2024 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 2,753 Milliarden Euro ausgegeben (1), 369 Millionen Euro (15,5 Prozent) mehr als die 2,384 Milliarden Euro im Januar 2023. (Anmerkung: Regelbedarf Alleinstehende* 2024: 563 Euro – nominal 12,2 Prozent höher als die 502 Euro in 2023) (1) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für Mitte Januar 2024 ein Bestand von 5,518 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 58.000 mehr (1,1 Prozent) mehr als die 5,460 Millionen RLB im Januar 2023.
In den 12 Monaten von Februar 2023 bis Januar 2024 wurden vom Bund insgesamt 26,177 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 3,401 Milliarden Euro (14,9 Prozent) mehr als die 22,776 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (Februar 2022 bis Januar 2023). Im Bundeshaushalt 2024 sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 26,500 Milliarden Euro veranschlagt, 692 Millionen Euro (2,7 Prozent) mehr als die 25,808 Milliarden Euro, die im Haushaltsjahr 2023 ausgegeben wurden.
Gemessen an den durchschnittlich 5,492 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Februar 2023 bis Januar 2024 für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld bzw. „Bürgergeld“ monatlich durchschnittlich 397,21 Euro pro RLB ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von Februar 2022 bis Januar 2023 wurden für die durchschnittlich 5,241 Millionen RLB durchschnittlich 362,15 Euro pro Monat ausgegeben.
Zu Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2005 bzw. 2010 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder die PDF hier: Download_BIAJ20240222 (eine Seite).
* und Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigen Partnern (§ 20 Absatz 2 Satz 1 SGB II)
(1) Ausgaben, die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung seit 2023: „Bürgergeld“; vor 2023: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
Beschäftigungsverhältnisse nach Bruttostundenverdienst: Frauen, Männer – April 2022 und April 2023
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(BIAJ) Ein Blick auf die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse und die Bruttostundenverdienste (Verdienstgrößenklassen - ohne Sonderzahlungen) der Frauen und Männer (ohne Auszubildende) im April 2022 – als der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro betrug - und April 2023 – als der gesetzliche Mindestlohn 12,00 Euro betrug.(1)
Zur Veränderung der Zahl der Beschäftigungsverhältnisse in den einzelnen Verdienstgrößenklassen (Euro pro Stunde) siehe die neun BIAJ-Abbildungen mit Datentabellen und kurzen Lesehilfen: Download_BIAJ20240215 (PDF, 5 Seiten - und/oder unten)