Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der älteren Bevölkerung 2011-2022: Beschäftigungsquoten weiter gestiegen
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(BIAJ) Der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an der Bevölkerung im Alter von 60 bis unter 65 Jahren (Beschäftigungsquote 60 bis u65) in der Bundesrepublik Deutschland stieg von 28,0 Prozent Ende 2011 auf 49,1 Prozent Ende 2022. (Ende 2021: 47,8 Prozent) Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter von 60 bis unter 65 Jahren stieg von 1,351 Millionen Ende 2011 um 1,694 Millionen auf 3,046 Millionen Ende 2022. (1)
Zur Entwicklung von 2011 bis 2022 in den Altersgruppen 50 bis unter 55 Jahre, 55 bis unter 60 Jahre, 60 bis unter 65 Jahre und 65 bis unter 67 Jahre - Insgesamt, Frauen, Männer - siehe die sechs unkommentierten BIAJ-Abbildungen (1 bis 3a) auf Grundlage der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). (unten oder als PDF hier: Download_BIAJ20231219)
Land Bremen
Ergänzend zur Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland ist in den sechs folgenden BIAJ-Abbildungen (4 bis 6a) die Entwicklung im Land Bremen dargestellt. Im Land Bremen (Wohnort) stieg der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an der Bevölkerung im Alter von 60 bis unter 65 Jahren von 29,0 Prozent Ende 2011 auf 48,1 Prozent Ende 2022. (Ende 2021: 47,0 Prozent) Die Zahl der im Land Bremen wohnenden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter von 60 bis unter 65 Jahren stieg von 11.256 Ende 2011 um 10.354auf 21.610 Ende 2022.
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Mittel und Ausgaben für "Leistungen zur Eingliederung", darunter für "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§ 16i SGB II) - Jobcenter 2022
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(BIAJ) Für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" in 2022 wurden den 405 Jobcentern insgesamt 5,005 Milliarden Euro zugewiesen (zugeteilt). 3,992 Milliarden Euro (79,8 Prozent) davon wurden für diese Leistungen ausgegeben. (siehe Spalten 2, 4 und 5 in der BIAJ-Tabelle, Seite 1) Bei jahresdurchschnittlich 3,718 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) entsprach dies einer Zuweisung in Höhe von 112,18 Euro pro ELB und Monat und Ausgaben in Höhe von 89,48 Euro pro ELB und Monat. (siehe Spalten 1, 3 und 6) Von den Ausgaben in Höhe von 3,992 Milliarden Euro entfielen 678,6 Millionen Euro (17,0 Prozent) auf die "Teilhabe am Arbeitsmarkt" gemäß § 16i SGB II (TaAM). (siehe Spalten 7 und 8) Einschließlich der Mittel aus dem sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer (PAT: "aktivierte Mittel aus dem Titel für Arbeitslosengeld II") wurden 2022 insgesamt 907,6 Millionen Euro für "Teilhabe am Arbeitsmarkt" gemäß § 16i SGB II ausgegeben, 25,2 Prozent davon aus dem PAT. (siehe Spalten 9 und 10) Bei durchschnittlich 41.255 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (TN; geförderte Beschäftigungsverhältnisse), 11 pro 1.000 ELB im jahresdurchschnittlichen Bestand, wurden im Monat durchschnittlich 1.833 Euro pro Monat und TN ausgegeben. (siehe Spalten 11 bis 13)
Zu den entsprechenden Daten in den einzelnen Jobcentern siehe die BIAJ-Tabelle vom 16. Dezember 2022: BIAJ_20231216 (PDF, 14 Seiten mit allen 405 Jobcentern - wie immer auf der BIAJ-Seite kostenfrei – zum Haushaltsjahr 2021 siehe hier)
Die Haushaltstrickser: Bundesregierung will einen Teil der an die BA gewährten Zuschüsse zurück
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(BIAJ) „Nach Informationen aus Regierungskreisen erwartet die Bundesregierung im Rahmen der Etat-Einigung von der Bundesagentur für Arbeit einen Beitrag von jeweils 1,5 Milliarden Euro in 2024 und 2025 und von 1,1 Milliarden Euro in 2026 und 2027. Insgesamt sind dies über vier Jahre hinweg 5,2 Milliarden Euro. Die BA solle damit einen Teil der Mittel zurückzahlen, die sie während der Corona-Pandemie als Zuschüsse, zum Beispiel für Kurzarbeitergeld, erhalten hatte.“ (1)
Dies wäre die rückwirkende Umwandlung von Teilen eines Zuschusses aus dem Bundeshaushalt 2021 oder eines Darlehens aus dem Bundeshaushalt 2020, das auf gesetzlicher Grundlage zu einem Zuschuss wurde. Sie soll in den Haushaltsjahren 2024 bis 2027 zu beitragsfinanzierten Einnahmen des Bundes führen. Gesetzliche Grundlage dieser rückwirkenden Umwandlung von Zuschüssen aus abgeschlossenen Haushaltsjahren in Darlehen und des damit verbundenen oder direkten Entzugs von Beitragseinnahmen zu Lasten der BA - bisher unbekannt.* Am Rande, ein Blick ins Grundgesetz: „Der Bund trägt die Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung mit Einschluß der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe.“ (2) (Weiter unten oder PDF hier: Download_BIAJ20231216 - PDF mit Nachtrag (Seite 2) vom 19.12.2023, u.a. zur Berechnung der oben genannten 5,2 Milliarden Euro)
* Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) teilte dem BIAJ am 22.12.2023 (E-Mail, Eingang 15:48 Uhr) mit: "Die gesetzliche Grundlage für den Konsolidierungsbeitrag der Bundesagentur für Arbeit an den Bund in Höhe von insgesamt 5,2 Mrd. Euro für die Jahre 2024 bis 2027 wird derzeit erarbeitet." ... Weiter auf Seite 2 in PDF. (Anmerkung: siehe Artikel 120 GG)
Nachtrag vom 02.01.2024: In § 363 SGB III mit der Überschrift „Finanzierung aus Bundesmitteln“) soll laut Referentenentwurf eines Zweiten Haushaltsgesetzes 2024 (Bearbeitungsstand: 28.12.2023; siehe hier) folgender Absatz 3 angefügt werden: „(3) Zum teilweisen Ausgleich der Finanzierungsbeteiligung des Bundes in den Jahren 2020 und 2021 leistet die Bundesagentur zum Ende der Jahre 2024 und 2025 jeweils Zahlungen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro und zum Ende der Jahre 2026 und 2027 jeweils Zahlungen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro an den Bund.“ Mit dieser Änderung des § 363 SGB III sollen aus Beitragseinnahmen der Bundesagentur für Arbeit in Höhe von 5,2 Milliarden Euro in den Haushaltsjahren 2024 bis 2027 Einnahmen des Bundes werden.
Bundeshaushalt 2023 und 2024 und "Deutschlands größter Gashändler und Gasspeicherbetreiber" Uniper SE
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(BIAJ) Ein anregender Blick auf "Deutschlands größten Gashändler und Gasspeicherbetreiber" Uniper SE, deren Anteile zu 99,12 Prozent von der bundeseigenen UBG Uniper Beteiligungsholding GmbH gehalten werden, im Bundeshaushalt 2023 (vor und nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts) und im Bundeshaushalt 2024 (erster Regierungsentwurf) - mit vielen offenen Fragen. Siehe BIAJ-Abbildung unten oder hier: Download_BIAJ20231213 (PDF: eine Seite DIN A4 quer). Bremen, 13. Dezember 2023.
Alleinerziehende im Ländervergleich 2022: Erwerbspersonen, Erwerbstätige, Arbeitslose, Hartz IV, Armut
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(BIAJ) 1,567 Millionen Alleinerziehende mit Kind(ern) im Alter von unter 18 Jahren in 2022 (Jahresdurchschnitt) (1): Erwerbsquote: 78,2 Prozent (782 von 1.000 Alleinerziehenden sind entweder erwerbstätig oder erwerbslos) - in den Ländern reicht die Erwerbsquote von 84,8 Prozent in Thüringen (TH) bis 69,2 Prozent im Land Bremen (HB). Erwerbstätigenquote: 73,9 Prozent (739 von 1.000 Alleinerziehenden sind erwerbstätig) - in den Ländern reicht die Erwerbstätigenquoten von 81,3 Prozent in Thüringen (TH) bis 65,1 Prozent im Land Bremen (HB). SGB-II-Quote (Hartz IV)*: 35,1 Prozent (351 von 1.000 Haushalten Alleinerziehender waren Haushalte mit Leitungsberechtigten nach dem SGB II) - in den Ländern reicht die SGB-II-Quote von 53,2 Prozent im Land Bremen (HB) bis 27,1 Prozent in Bayern (BY). Armutsgefährdungsquote (gemessen am Bundesmedian – Erstergebnisse 2022): 42,9 Prozent – in den Ländern reicht die Armutsgefährdungsquote Alleinerziehender von 60,6 Prozent im Land Bremen (HB) bis 32,5 Prozent in Bayern (BY) Siehe dazu die unkommentierte BIAJ-Tabelle vom 13. Dezember 2023 unten oder PDF hier.
* siehe dazu die Anmerkung unter der BIAJ-Tabelle.
(1) Die vom Statistischen Bundesamt auch genannte Gesamtzahl Alleinerziehender – insgesamt 2,756 Millionen in 2022 (vorläufig) – umfasst auch die 1,189 Millionen Alleinerziehenden, deren jüngstes im Hauptwohnsitzhaushalt lebende Kind 18 Jahre und älter ist. Genannt werden 634.000 Alleinerziehende, deren jüngstes im Haushalt lebende Kind 18 bis unter 27 Jahre alt ist, und 555.000 Alleinerziehende, deren jüngstes im Haushalt lebende Kind 27 Jahre und älter ist. (Quelle: Statistisches Bundesamt, Genesis-Online, Tabelle 12211-0422 - Familien in Hauptwohnsitzhaushalten: Deutschland, Jahre, Familienformen, Alter des jüngsten Kindes)