BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis November 2023
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(BIAJ) Die 12-Monatssumme der Asylentscheidungen des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) stieg in den vergangenen 12 Monaten von 221.988 (Dezember 2021 bis November 2022) um 39.716 (17,9 Prozent) auf 261.704 in den 12 Monaten von Dezember 2022 bis November 2023. (siehe BIAJ-Tabelle 2, Spalte 16) Die 12-Monatssumme der Anerkennungen als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) stieg dagegen nur um 2.902 (7,2 Prozent) auf 43.275 (16,5 Prozent der Asylentscheidungen insgesamt) in den 12 Monaten von Dezember 2022 bis November 2023. (siehe BIAJ-Tabelle 1, Spalte 4)
Die 12-Monatssumme der Asylanträge stieg von 232.699 (darunter 205.565 Asylerstanträge) in den 12 Monaten von Dezember 2021 bis November 2022 um 122.981 (52,8 Prozent) auf 355.680 in den 12 Monaten von Dezember 2022 bis November 2023 - darunter 332.357 Asylerstanträge – 126.792 bzw. 61,7 Prozent Asylerstanträge mehr als ein Jahr zuvor). (siehe BIAJ-Tabelle 2, Spalten 10 und 11)
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende November 2023 insgesamt 232.810, 107.474 (85,7 Prozent) mehr als Ende November 2022. (siehe BIAJ-Tabelle 2, Spalte 1)
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 11. Dezember 2023 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20231211 (PDF: fünf Seiten mit drei kleinen Korrekturen - unterstrichen - vom 09.01.2024 – Auszug – drei BIAJ-Abbildungen - siehe unten)
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Bremer Stadtteile: Personen in sog. SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV) – differenziert nach Alter und Geschlecht Ende 2022
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(BIAJ) In der Stadt Bremen lebten im Dezember 2022 insgesamt 78.870 Menschen in sogenannten SGB-II-Bedarfsgemeinschaften. In 18 Abbildungen ist dargestellt, wie sich der Anteil der Personen in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften an der Bevölkerung differenziert nach Altersgruppen bis zur Regelaltersgrenze (65 Jahre und 11 Monate) und Geschlecht (weiblich, männlich) in der Stadt Bremen (in der Stadt Bremerhaven) und in Bremer Stadtteilen darstellt. In den Bremer Stadtteilen reichte dieser Anteil von 4,2 Prozent im Stadtteil Oberneuland bis 32,9 Prozent im Stadtteil Gröpelingen. Unter der weiblichen Bevölkerung (hier immer nur bis zur Regelaltersgrenze 65 Jahr und 11 Monate in 2022) reichte dieser Anteil von 3,8 Prozent im Stadtteil Oberneuland bis 35,7 Prozent im Stadtteil Gröpelingen, unter der männlichen Bevölkerung von 4,6 Prozent im Stadtteil Oberneuland bis 30,4 Prozent im Stadtteil Gröpelingen. Siehe dazu die Tabelle auf Seite 12 und die Berechnungsgrundlagen in den Tabellen auf Seite 13 und 14 in den BIAJ-Materialien vom 09. Dezember 2023 - aus technischen Gründen in zwei Teilen: Download_BIAJ20231209_1 (PDF: Seite 1 bis 9) und Download_BIAJ20231209_2 (PDF: Seite 10 bis 14).
Drei Auszüge (BIAJ-Abbildungen) unten:
Bürgergeld 2025: Null Euro mehr als 2024 – ein unverbindlicher Ausblick
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(BIAJ) Bürgergeld 2025: Null Euro mehr als 2024? Ein unverbindlicher Ausblick auf 2025 … auf Grundlage der geltenden Fortschreibungsregeln: Der Anstieg des (regelbedarfsrelevanten) Preisindex um 4,5 Prozent und der Nettolöhne und -gehälter (je Arbeitnehmer) um sieben Prozent (Juli 2023 bis Juni 2024 im Vergleich zu Juli 2022 bis Juni 2023) ergäbe einen Mischindex von 1,0525 und eine Basisfortschreibung auf 538,83 Euro in der Regelbedarfsstufe 1 (RBS 1). Bei einer "Veränderungsrate des regelbedarfsrelevanten Preisindex für die ergänzende Fortschreibung" (zweites Quartal 2024 im Vergleich zum zweiten Quartal 2023) um 4,4 Prozent ergäbe sich dann für2025 ein auf 563 Euro gerundeter, im Vergleich zu 2024 unveränderter Regelsatz in der RBS 1. Siehe dazu die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen von 2021 bis 2024 mit dem unverbindlichen Ausblick auf 2025 in der BIAJ-Tabelle hier: Download_BIAJ20231205 (eine Seite DIN A4 quer). Bremen, 05. Dezember 2023
Siehe dazu auch die BIAJ-Kurzmitteilung "Mindestlohn und Regelsatz (SGB II - Hartz IV - Bürgergeld) - 2015 bis 2024/2025" vom 22. November 2023 hier.
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis November 2023
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(BIAJ) In den 12 Monaten von Dezember 2022 bis November 2023 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 18,554 Milliarden Euro ausgegeben – gemessen an den in diesen 12 Monaten durchschnittlich registrierten insgesamt 2,593 Millionen Arbeitslosen (in den beiden Rechtskreisen – SGB III und SGB II) rechnerisch (!) 596,18 Euro pro Monat. (1) Im Haushalt 2023 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 18,011 Milliarden Euro (1) veranschlagt - im vom Verwaltungsrat der BA am 10. November 2023 festgestellten Haushalt 2024 der Bundesagentur (noch vorbehaltlich der Genehmigung der Bundesregierung) 19,830 Milliarden Euro.
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Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich November 2023 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) November 2023 (Stichtag 13.11.) 4,455 Millionen Arbeitsuchende – darunter: 2,606 Millionen registrierte Arbeitslose, davon 865.000 bei den Agenturen für Arbeit und 1,741 Millionen bei den Jobcentern. 172.000 (7,1 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im November 2022 – 95.000 mehr bei den Agenturen für Arbeit und 76.000 mehr bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). (1) 111.000 (8,6 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 60.000 (5,3 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im November 2022. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +3,3 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +11,7 Prozent in Hamburg (HH). (Land Bremen: +5,5 Prozent; Stadt Bremen: +4,8 Prozent; Bremerhaven: +8,3 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten arbeitslosen Frauen reichten im Ländervergleich von +1,7 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +12,5 Prozent in Hamburg (HH). (siehe Tabelle 4, Seite 6)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen im Alter von unter 25 Jahren reichten im Ländervergleich von +2,8 Prozent im Land Bremen (HB) bis +20,1 Prozent in Sachsen (SN). (siehe Anhang, Seite 10)
3,915 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 2,1 Prozent (80.000)mehr als im November 2022. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑1,5 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +4,7 Prozent in Baden-Württemberg (BW).
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im November 2023 und November 2022 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 30. November 2023 mit bremischer Ergänzung und u25-Anhang auf Seite 10: Download_BIAJ20231130 (zwei Text- und acht Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten