Bremen, Stadt: Zwischenstand im sechsten Monat des Berufsberatungsjahres 2009/10
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Wieder weniger gemeldete Bewerberinnen und Bewerber für Berufsausbildungsstellen in der Stadt Bremen – auch ein Signal für weiterhin bestehenden Klärungsbedarf.*
Vom 1. Oktober 2009 bis Mitte März 2010 wurden im Arbeitsagenturbezirk Bremen, der die Stadt Bremen und den niedersächsischen Landkreis Osterholz umfasst, insgesamt 2.623 Bewerber/innen für eine Berufsausbildungsstelle registriert. 32,5 Prozent (853) dieser gemeldeten Bewerber/innen kommen aus dem Landkreis Osterholz, bei einem Anteil dieses Landkreises von unter 20 Prozent an der relevanten Altersgruppe. Lediglich 67,5 Prozent (1.770) kommen aus der Stadt Bremen.
Der Vergleich mit dem entsprechenden Vorjahreszeitraum (1. Oktober 2008 bis Mitte März 2009) zeigt: Während im Landkreis Osterholz 8,7 Prozent (68) mehr Bewerber/innen gemeldet waren, sank die Zahl der gemeldeten Bewerber/innen in der Stadt Bremen weiter um 4,3 Prozent (80).
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 14. April 2010 finden Sie hier: Download
* vgl. dazu auch BIAJ-Kurzmitteilung "Bemerkenswerter Schwund: Bewerberinnen und Bewerber für Berufsausbildungsstellen im Arbeitsagenturbezirk Bremen (Stadt Bremen und Landkreis Osterholz)" vom 5. Mai 2009. (hier)
Land und Stadtgemeinde Bremen: Arbeitsförderung 2002 bis 2009
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Gesamteinnahmen, Gesamtausgaben und Finanzierungssaldo ("Nettoausgaben") im
Produktbereich "Beschäftigungspolitisches Aktionsprogramm" (BAP) und in der
Produktgruppe "Hilfen zur Arbeit" (HzA) in den Jahren 2002 und 2009
Ein Rückblick auf die Haushaltsjahre seit 2002 und Vergleich der letzten drei Jahre vor Inkrafttreten des SGB II (Hartz IV) und der bisher letzten drei Haushaltsjahre (2007 bis 2009) .
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 13. April 2010 finden Sie hier: Download
SGB II-Eingliederungsmittel 2010 - Verteilung der Mittel auf die Grundsicherungsstellen und Länder
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Die BIAJ-Information informiert über die SGB II-Eingliederungsmittel, die den einzelnen Grundsicherungsstellen (ARGEn u.s.w.) für SGB II-"Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (ohne die Bundesprogramme "Beschäftigungspakte für Ältere" und "Kommunal-Kombi") im Haushaltsjahr 2010 zur Verfügung stehen.
Wofür diese Mittel in 2010 eingesetzt werden sollen, erfahren Sie aus den Arbeitsmarktprogrammen bzw. Arbeitsmarkt- und Integrationsprogrammen der jeweiligen Grundsicherungsstelle.
Im Land Bremen werden dies nach Berechnungen des BIAJ 92,7 Millionen Euro sein, 1,4 Prozent (1,3 Millionen Euro) weniger als im Vorjahr. (Land: siehe Seite 3, Spalten 8 bis 10) Davon entfallen 69,4 Millionen Euro auf die Stadt Bremen (2,1 Prozent mehr als 2009) und 23,3 Millionen Euro auf die Stadt Bremerhaven (10,5 Prozent weniger als 2009). (Städte: siehe Seite 4, Spalten 8 bis 10)
Da sich die Verteilung dieser SGB II-Eingliederungsmittel im wesentlichen an der Grundsicherungsquote orientiert, kann man die Mittelreduzierung in der Stadt Bremerhaven u.U. auch als ein "positives Zeichen" sehen. Bei erwartetem Anstieg der Hilfebedürftigen relativiert sich dies natürlich.
Von den 69,4 Millionen Euro in der Stadt Bremen wurden 7,2 Millionen Euro für die Beschäftigungsförderung gemäß § 16e SGB II (Beschäftigungszuschuss-BEZ; sozialversicherungspflichtige Beschäftigung) zugewiesen, von den 23,3 Millionen Euro in der Stadt Bremerhaven sind dies 2,3 Millionen Euro. (siehe Spalte 7)
Die gesamte BIAJ-Information vom 4. März 2010 finden Sie hier: Download
Dr. Guido Westerwelle und die Hartz IV-Ausgaben: Unkenntnis oder Demagogie?
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Stimmungsmache mit Zahlen zu den Hartz IV-Ausgaben im Welt-Gastkommentar vom 25. Februar 2010.
Ein „vergessener“ Satz: Anmerkung zu zwei Sätzen in „Wir zahlen gerne Steuern für Bedürftige, aber nicht für Findige“.
Die BIAJ-Kurzmitteilung vom 28. Februar 2010 finden Sie hier: Download
SGB II-Ausgaben 2009 und die SGB II-Finanzbeziehungen Bund, Länder, Kommunen, BA
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In einer Zeit, in der in den Medien die verschiedensten Zahlen über die „Hartz IV“-Ausgaben des Bundes und der Kommunen kursieren und in der sogar der Präsident des Bundesrechnungshofes in seiner Stellungnahme zur Neuordnung der (verfassungswidrigen) Organisation der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II – Hartz IV) Ausgaben (ein „Tortenstück“) doppelt zählt, scheint (erneut) ein Versuch angebracht, die SGB II-Ausgaben des Bundes und der Kommunen und die SGB II-Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (BA) im vergangenen Haushaltsjahr (2009) zu dokumentieren.
Ein Ergebnis: Im Haushaltsjahr 2009 wurden von Bund und Kommunen pro Person in einer SGB II-Bedarfsgemeinschaft durchschnittlich knapp 364 Euro pro Monat für das Arbeitslosengeld II, das Sozialgeld, die befristeten Zuschläge und die Leistungen für Unterkunft und Heizung und die gesondert erbrachten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§ 23 SGB II) ausgegeben (insgesamt 29,4 Milliarden Euro). Davon entfielen knapp 193 Euro pro Person in einer SGB II-Bedarfsgemeinschaft und Monat (insgesamt 15,6 Milliarden Euro) auf das (verfassungswidrig ermittelte) Arbeitslosengeld II, das Sozialgeld und die befristeten Zuschläge (ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung und ohne Beiträge zur Sozialversicherung).
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 24. Februar 2010 finden Sie hier: Download