COVID-19: Vergleich der Anzahl intensivmedizinisch behandelter Fälle Erwachsener in der Bundesrepublik Deutschland und Bayern seit 20.03.2020
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Hinweis vom 19.01.2022: Siehe dazu auch die BIAJ-Materialien "COVID-19 (Corona): Inzidenzen, Hospitalisierungsinzidenzen und intensivmedizinisch behandelte Fälle - Bund, Bremen, Hamburg, Berlin" mit aktuelleren (aktualisierten) Daten seit März 2020 hier2.
(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Anzahl der intensivmedizinisch behandelten COVID-19-Fälle Erwachsener in der Bundesrepublik Deutschland und in Bayern (20.03.2020 bis 17.11.2012, absolut und pro 100.000 EW). Siehe unten oder PDF-Download hier. (Anmerkung vom 01.01.2022: Ein aktualisierter Blick auf den Bestand - die Anzahl - der intensivmedizinisch behandelten COVID-19-Fälle Erwachsener und Kinder in der Bundesrepublik Deutschland vom 20.03.2020 bis 04.01.2022 ist unten angefügt.)
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Oktober 2021
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(BIAJ) Von Januar bis Oktober 2021 wurden 114.966 Asylerstanträge und 35.366 (in der BAMF-Geschäftsstatistik erfasste) Asylfolgeanträge gestellt – 31.231 (37,3 Prozent) mehr Asylerstanträge und 21.792 (160,5 Prozent) mehr Asylfolgeanträge als von Januar bis Oktober 2020. (Spalte 8 und 9 in Tabelle 2, Seite 3). 21.695 (18,9 Prozent) der von Januar bis Oktober 2021 gestellten 114.966 Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr!
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis Oktober 2021 insgesamt 86.868 Asylerstanträge und 37.646 Asylfolgeanträge (einschließlich vieler Asylanträge, die in der BAMF-Geschäftsstatistik nicht als gestellte Asylanträge erfasst wurden).
48.828 (39,2 Prozent) der insgesamt 124.514 Entscheidungen von Januar bis Oktober 2021 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 26.206 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). 47.725 (38,3 Prozent) der 124.514 Entscheidungen waren sogenannte „formelle Entscheidungen“ („sonstige Verfahrenserledigungen“).
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende Oktober 2021 92.058, 45.493 (97,7 Prozent) mehr als im Oktober 2020.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 12. November 2021 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20211112 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier
COVID-19-Sterbefälle in der Todesursachenstatistik 2020 - Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit
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(BIAJ) Am 04. November 2021 wurde die Todesursachenstatistik 2020 veröffentlicht. „Im Jahr 2020 sind in Deutschland nach endgültigen Ergebnissen der Todesursachenstatistik insgesamt 985 572 Menschen verstorben … An COVID-19 als Grundleiden verstarben 2020 in Deutschland insgesamt 39 758 Menschen. Damit war COVID-19 bei 4,0 % aller Verstorbenen die ausschlaggebende Todesursache.“ (1)
Die BIAJ-Tabelle unten bzw. zum PDF-Download (hier: BIAJ_20211108) zeigt, wie sich die COVID-19-Sterbefälle (2) in 2020 (39.758) und die Sterbefälle insgesamt (985.572) nach Altersgruppen (15), Geschlecht (w/m) und Staatsangehörigkeit (deutsch, nichtdeutsch) verteilen (Teil 1 und 3, Seite 1) und den Anteil der COVID-19-Sterbefälle an den Sterbefällen insgesamt, differenziert nach Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit (Teil 2, Seite 1)
Teil 4 und 5 der BIAJ-Tabelle zeigt zudem die Mortalität, die Anzahl der in 2020 pro 100.000 Einwohner_innen (EW) gestorbenen Menschen (an COVID-19 in Teil 4 und insgesamt in Teil 5, Seite 2), ebenfalls differenziert nach Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit. Zur Bezugsgröße (die jahresdurchschnittliche Bevölkerung in 2020) siehe Teil 6 der BIAJ-Tabelle (Seite 2).
Unten am 26.01.2022 angefügt: Drei BIAJ-Abbildungen zur Entwicklung der jährlichen Anzahl der Sterbefälle insgesamt (weiblich, männlich) - seit 1950 bzw. 1991/2004
Veröffentlichungshinweis vom 27.12.2022: Die BIAJ-Materialien "COVID-19-Sterbefälle in der Todesursachenstatistik 2021 - Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit" vom 27.12.2022 finden Sie hier.
Jobcenter zkT: "SGB-II-Eingliederungsleistungen" und "Verwaltungskosten" - Zuteilungen 2020 und Ausgaben 2015 bis 2020
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(BIAJ) Von den 104 Jobcentern zkT („zugelassene kommunale Träger“) mit durchschnittlich über 931.000 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in 2020 (ELB, Bestand) wurden im Haushaltsjahr 2020 nach vorläufigen Abrechnungsdaten (Stand: November 2021) insgesamt etwa 907,9 Millionen Euro für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ (1) und etwa 1,403 Milliarden Euro für den Bundesanteil an den „Gesamtverwaltungskosten“ (ohne den kommunalen Finanzierungsanteil) ausgegeben. (Spalten 1, 3 und 9 in BIAJ-Tabelle 1, Seite 3) Für die „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ wurden von den 104 Jobcentern zkT 23,5 Prozent (etwa 279,4 Millionen Euro) weniger und für die „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) 4,8 Prozent (63,7 Millionen Euro) mehr ausgegeben als zugeteilt. (Spalten 2, 4, 5, 8, 10 und 11, Seite 3) Vom zugeteilten „Gesamtbudget“ (ohne den kommunalen Finanzierungsanteil) in Höhe von etwa 2,526 Milliarden Euro wurden von den Jobcentern zkT im Haushaltsjahr 2020 insgesamt 8,5 Prozent (etwa 215,7 Millionen Euro) nicht ausgegeben. (Spalten 14, 16 und 17; zu den stark differierenden Mehr- und Minderausgaben der einzelnen Jobcenter zkT siehe die Spalten 5, 11 und 17 auf Seite 1 bis 3)
Hartz IV: Entwicklung des Anteils der arbeitslosen ELB (w, m) an den ELB - Bund, Länder, bremische Städte von 01/2007 bis 07/2021
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(BIAJ) Arbeitslos oder nicht arbeitslos gemäß Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II - Hartz IV)? BIAJ-Abbildungen zur Entwicklung des Anteils der (gemäß Statistik der Bundesagentur für Arbeit) arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) an den ELB insgesamt (differenziert nach Geschlecht) von Januar 2007 bis Juli 2021 im Bund, in den Ländern und in den beiden bremischen Städten (insgesamt 19 Abbildungen) und ein Blick auf den Zeitraum Dezember 2019 bis Dezember 2020 in der BIAJ-Tabelle: BIAJ20211104_1 und BIAJ20211104_2 (PDF: aus technischen Gründen in zwei Teilen).
Auszug (eine Abbildung und Tabelle) unten.