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Hartz IV: Kinder in Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender - Bund, Länder, bremische Städte Januar 2007- März 2018

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Erstellt: 28. Juli 2018

(BIAJ) Im März 2018 lebten in den 567.442 SGB II-Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender (BG-AE) insgesamt 921.913 Kinder im Alter von unter 18 Jahren, 45,5 Prozent der insgesamt 2.027.907 unverheirateten Kinder im Alter von unter 18 Jahren in allen SGB II-Bedarfsgemeinschaften. (Dezember 2013: 51,4 Prozent) Von den insgesamt 6.204.516 Personen in allen SGB II-Bedarfsgemeinschaften im März 2018 lebten 24,8 Prozent (1.536.021) in Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender. (Dezember 2014: 26,6 Prozent) Wie hat sich die Zahl (Bestand) der unverheirateten Kinder im Alter von unter 18 Jahren in den Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender (BG-AE) und darunter die Zahl (Bestand) der "Kinder ohne Leistungsanspruch" (KOL) im Bund, in den Ländern und in den bremischen Städten von Dezember 2006/Januar 2007 bis März 2018 entwickelt? Und wie stellt sich dies im Vergleich zur Entwicklung der Zahl (Bestand) der unverheirateten Kinder in SGB II-Bedarfsgemeinschaften insgesamt dar? Eine Ergänzung vom 28. Juli 2018 zu den BIAJ-Materialien "Hartz IV vor und nach der Neuregelung des Unterhaltsvorschusses" vom 24. Juli 2018: Download_BIAJ20180728_Teil_1 (Textseite und Bund und Länder bis BW) und Download_BIAJ20180728_Teil_2 (Länder BY bis TH) Download_BIAJ20180728_Teil_3 (bremische Städte)


Hartz IV vor und nach Neuregelung des Unterhaltsvorschusses: Kinder, Kinder ohne Leistungsanspruch, Alleinerziehende - Bund, Länder, Großstädte 2006 bis März 2018

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Erstellt: 24. Juli 2018

(BIAJ) In insgesamt 31 BIAJ-Abbildungen ist die Entwicklung der Zahl (Bestand) der unverheirateten Kinder im Alter von unter 18 Jahren in SGB II-Bedarfsgemeinschaften, darunter die Zahl (Bestand) der „Kinder ohne Leistungsanspruch“ (KOL), und die Entwicklung der Zahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender (BG-AE) seit Dezember 2006 dargestellt: Bund, Länder, 15 Großstädte (incl. Region Hannover) und Bremerhaven. Die Darstellung reicht bis zum März 2018, dem bisher aktuellsten Berichtsmonat mit revidierten Daten nach einer Wartezeit von drei Monaten. Die BIAJ-Materialien vom 24. Juli 2018 finden sie hier: Download_BIAJ20180724_Teil_1 und Download_BIAJ20180724_Teil_2 (PDF: insgesamt 18 Seiten - aus technischen Gründen in zwei Teilen) Anlass für diese Aktualisierung der BIAJ-Materialien vom 19. Juni 2017 ist die zum 1. Juli 2017 rückwirkend in Kraft getretene Neuregelung des Unterhaltsvorschusses.

Ergänzung vom 28. Juli 2018: "Hartz IV: Kinder in Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender, darunter "Kinder ohne Leistungsanspruch" - Bund, Länder, und bremische Städte von Dezember 2006/Januar 2007 bis März 2018 (Abbildungen)" - Download_BIAJ20180728_Teil_1, Download_BIAJ20180728_Teil_2 (Teil 2: Bayern bis Thüringen) und Download_BIAJ20180728_Teil_3 (Teil 3: bremische Städte)


Hartz IV: SGB-II-Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender im März 2017 und März 2018

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Erstellt: 19. Juli 2018

(BIAJ) Ein kurzer Blick auf die Veränderung der Zahl der Alleinerziehenden, die auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) angewiesen sind (SGB-II-Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender) von Mitte März 2017 (etwa dreieinhalb Monate vor Inkrafttreten der "Neuregelung Unterhaltsvorschuss") bis Mitte März 2018 (etwa achteinhalb nach Inkrafttreten der "Neuregelung  Unterhaltsvorschuss") - im Bund, in den 16 Ländern und in den 15 Großstädten (einschließlich Region Hannover). Im März 2018 (der aktuellste Monat mit revidierten Daten) wurden von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) 567.442 SGB-II-Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender gezählt, 28.204 (4,7 Prozent) weniger als im März 2017. Nie zuvor ist die Zahl der SGB-II-Bedarfsgemeinschaften innerhalb von 12 Monaten  so stark gesunken wie zwischen März 2017 und März 2018. In den Ländern reichen die entsprechenden Veränderungsraten von -10,9 Prozent in Thüringen bis -0,4 Prozent im Land Bremen (BIAJ-Tabelle Teil 1 unten), in der Großstädten von -8,0 Prozent in Dresden bis +0,3 Prozent in Bremen und +0,7 Prozent in Essen. (BIAJ-Tabelle Teil 2 unten)

Weiterlesen: Hartz IV: SGB-II-Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender im März 2017 und März 2018

Unterhaltsvorschuss im Bundeshaushalt 2002 bis 2019 (BIAJ-Tabelle)

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Erstellt: 18. Juli 2018

(BIAJ) Unterhaltsvorschuss gemäß Unterhaltsvorschussgesetz im Bundeshaushalt: Von 2000 bis zum 30. Juni 2017 trug der Bund ein Drittel (etwa 33,3 Prozent) der Aufwendungen der Länder (vor 2000: 50 Prozent). Seit dem 1. Juli 2017 trägt der Bund 40 Prozent der Aufwendungen der Länder. Die nach § 7 Unterhaltsvorschussgesetz (von dem zum Unterhalt verpflichteten Elternteil) eingezogenen Beträge, sind von den Ländern zum entsprechenden Anteil an den Bund abzuführen. Der unten stehenden BIAJ-Tabelle (und hier) ist zu entnehmen, wie sich die Ausgaben und Einnahmen des Bundes (ohne die Anteile der Länder) von 2002 bis 2017 entwickelt haben und welche Entwicklung in 2018 und 2019 gemäß Bundeshaushalt 2018 bzw. Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2019 erwartet wird. (Hinweis vom 19. Februar 2019. Eine aktualisierte BIAJ-Tabelle mit den Einnahmen und Ausgaben des Bundes in 2018 finden Sie hier: BIAJ_20190219)
(Hinweis vom 27. Juni 2019: Eine aktualisierte BIAJ-Tabelle mit dem geplanten Soll der Einnahmen und Ausgaben des Bundes in 2020 finden Sie hier: BIAJ_20190628)
(Hinweis vom 20. Mai 2020: "Unterhaltsvorschuss im Bundeshaushalt 2002 bis 2020" aktualisiert und mit Ist 2019: BIAJ20200520)

Weiterlesen: Unterhaltsvorschuss im Bundeshaushalt 2002 bis 2019 (BIAJ-Tabelle)

Kinder und Jugendliche in SGB II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV) - Dezember 2016 und 2017 (Tabelle)

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Erstellt: 11. Juli 2018

(BIAJ) Unkommentierte BIAJ-Tabelle zu unverheirateten Kindern und Jugendlichen (unter 18 Jahre) in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV) im Dezember 2016 und Dezember 2017 (Bund und Länder). Bei den für Dezember 2017 berechneten SGB II-Quoten in Spalte 5 (Anteil der unverheirateten Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren in SGB-Bedarfsgemeinschaften in Spalte 1 an der Bevölkerung im Alter von unter 18 Jahren) handelt es sich um vorläufige SGB-II-Quoten, da bei Erstellung der Tabelle nur die bis Ende 2016 fortgeschriebenen Bevölkerungsdaten vorlagen.
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