Hartz IV: „Verwaltungskosten“ und „Leistungen zur Eingliederung“ im Soll-Ist-Vergleich 2005 bis 2018
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(BIAJ) In den elf Haushaltsjahren von 2006 bis 2016 wurden vom Bund für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ insgesamt über 3,5 Milliarden Euro mehr und für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ insgesamt über 10,0 Milliarden Euro weniger ausgegeben als im Bundeshaushalt veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2017 könnten vom Bund für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ über 900 Millionen Euro mehr ausgegeben worden sein* als im Bundeshaushalt veranschlagt, und im Haushaltsjahr 2018 voraussichtlich über eine Milliarde Euro mehr als die im ersten Entwurf des Bundeshaushalts 2018 (vom 28. Juni 2017) veranschlagten 4,555 Milliarden Euro. Siehe dazu die BIAJ-Materialien vom 02. Januar 2018: Download_BIAJ20180102 (PDF: vier Seiten)
* 01. Februar 2018: "911 Millionen Euro mehr als im Bundeshaushalt 2017 veranschlagt" - aktualisierte Tabellen zu den BIAJ-Materialien vom 02. Januar 2018 hier. (PDF: zwei Seiten) Weitere Aktualisierung der Tabelle 1 vom 28. Mai 2018: hier2 (PDF: eine Seite)
Erinnerung an das 35-Milliarden-Defizit der Bundesagentur für Arbeit in den Jahren 2008 bis 2013
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(BIAJ) Erinnerung: In den Haushaltsjahren 2008 bis 2013 summierten sich die negativen Finanzierungssalden (Defizite) der Bundesagentur für Arbeit (BA) ohne die inzwischen abgeschafften "besonderen Finanzierungsvorgänge" zwischen Bund und BA und Aufbau des Versorgungsfonds auf über 35 Milliarden Euro. Eine Erinnerung an die BIAJ-Materialien vom 14. November 2017 anlässlich der heutigen Berichte (30. Dezember 2017) über den von der BA für 2017 erwarteten Überschuss von 5,5 Milliarden Euro (Ist: insgesamt 5,95 Milliarden Euro): Download_BIAJ20171114 (PDF: aktualisiert am 11. Januar 2018; vier Seiten einschließlich Anhang mit den am 11. Januar 2018 in der BA-Presseinformation 3/2018 veröffentlichten Abrechnungsergebnissen im BA-Haushalt 2017)
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus nichteuropäischen „Asylherkunftsländern“: Medien verbreiten zum Jahresende 2017 falsche Informationen des Institut der deutschen Wirtschaft
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(BIAJ) „60 Prozent der Beschäftigten aus Asylländern arbeiten in Deutschland als Fachkraft“. Die Quelle dieser und vieler ähnlicher Meldungen vom 28./29. Dezember 2017 (Online und Print): Der Kurzbericht 92/2017 des Institut der deutschen Wirtschaft (IW) vom 28. Dezember 2017. Siehe zu den falschen Informationen die BIAJ-Kurzmitteilung vom 29. Dezember 2017: Download_BIAJ20171229 (PDF: zwei Seiten plus acht Seiten mit den am 28.12.2017 um 18:40 Uhr ergänzten unkommentierten "Herkunftsländer"-Tabellen auf Seite 3 bis 10)
Hinweis vom 03, Januar 2018, 16:00 Uhr: Auf Seite 11 bis 19 revidierte und aktualisierte Tabellen nach Revision der Beschäftigugsstatistik vom 03. Januar 2018.
Bremen in der integrierten Ausbildungsberichterstattung vom 19. Dezember 2017
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(BIAJ) "Vier stabile Jahre" im Land Bremen: Der Sektor Berufsausbildung in der "Integrierten Ausbildungsberichterstattung" (iABE). Die am 19. Dezember 2017 vom Statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentlichte "Integrierte Ausbildungsberichterstattung 2016" zeigt: Das Land Bremen ist offensichtlich seit dem Berichtsjahr 2014 nicht mehr (oder immer noch nicht wieder) in der Lage, plausible Daten für die „Integrierte Ausbildungsberichterstattung“ (Sektor Berufsausbildung) an das Statistische Bundesamt zu liefern. (siehe ergänzende Anmerkung vom 23. Februar 2018 unter Tabelle) Ein unkommentierter Auszug (und Hinweis auf den 7. März 2018):
Weiterlesen: Bremen in der integrierten Ausbildungsberichterstattung vom 19. Dezember 2017
Jobcenter Bremen: „Gesamtverwaltungskosten“ und „SGB II-Eingliederungsleistungen“ 2018
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(BIAJ) Die "Gesamtverwaltungskosten" des Jobcenters Bremen Stadt sollen im Haushaltsjahr 2018 voraussichtlich um 10,7 Millionen Euro (15,1 Prozent) auf 81,6 Millionen Euro steigen. Der Bund müsste davon 69,2 Millionen Euro (84,8 Prozent) tragen, teilt dem Jobcenter dafür voraussichtlich aber lediglich 61,3 Millionen Euro zu. Die Finanzierungslücke beim Bundesanteil an den "Gesamtverwaltungskosten" soll durch Umschichtung von Mitteln für "SGB II-Eingliederungsleistungen" in Höhe von 7,9 Millionen Euro geschlossen werden. Für die "SGB II-Eingliederungsleistungen" (Weiterbildung, Beschäftigung schaffende Maßnahmen u.s.w.) verblieben dann im Haushaltsjahr 2018 nur noch 47,9 Millionen Euro, 7,9 Millionen Euro (14,2 Prozent) weniger als im (in wenigen Tagen endenden) Haushaltsjahr 2017. Die BIAJ-Materialien vom 20. Dezember 2017 zu den "Gesamtverwaltungskosten" und "SGB II-Eingliederungsleistungen" des Jobcenters Bremen Stadt in den Haushaltsjahren 2016 (als das Jobcenter Bremen Stadt noch 5,1 Millionen Euro der zugeteilten Bundesmittel nicht in Anspruch nahm) bis 2018 finden Sie hier: Download_BIAJ20171220 (PDF: drei Seiten mit kurzer Ergänzung/Korrektur vom 21. Dezember 2017)