Deutsche Bundesbank: Falschinformation über Arbeitslose mit Anspruch auf das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld
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(BIAJ und BaSta) Unglaublich aber wahr: Die Deutsche Bundesbank berichtet im statistischen Teil ihrer Monatsberichte erstaunliche Zahlen über die registrierten Arbeitslosen mit Anspruch auf das Beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (Arbeitslosengeld gemäß SGB III). Im Monatsbericht Mai 2018 (zum Beispiel) liest man dort eine irritierende Zeitreihe. (siehe Spalte 2 in der BIAJ-Tabelle unten) In 2017 (zum Beispiel) sollen von den durchschnittlich 2,533 Millionen registrierten Arbeitslosen (Spalte 1) 855.000 „Empfänger von Arbeitslosengeld nach dem SGB III“ gewesen sein (Spalte 2). Dies entspräche einem Anteil von 33,8 Prozent an den registrierten Arbeitslosen.
Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit hatten 2017 durchschnittlich aber lediglich 641.000 (641.092) der 2,533 Millionen (2.532.837) registrierten Arbeitslosen Anspruch auf das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld gemäß SGB III (Sozialgesetzbuch Drittes Buch – Arbeitsförderung), also nur 25,3 Prozent der registrierten Arbeitslosen. (Randbemerkung: „Ein Armutszeugnis für die sogenannte Arbeitslosenversicherung.“) Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit teilte den BIAJ am 4. Juni 2018 mit, dass der Monatsbericht der Deutschen Bundesbank nicht die als Arbeitslose registrierten Empfänger und Empfängerinnen von Arbeitslosengeld nach dem SGB III (ALG) sondern die Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III ausweist. Die Deutsche Bundesbank wurde informiert. (04. Juni 2018)
Anmerkung vom 07. Juni 2018: Die Deutsche Bundesbank wird ihren Fehler ab Monatsbericht Juni 2018 korrigieren. Statt "Empfänger von Arbeitslosengeld nac h dem SGB III" wird die Spaltenüberschrift laut Mitteilung der Deutschen Bundesbank "Arbeitslose - darunter : Nach dem Rechtskreis SGB III" heißen. Der deutlich kleinere Bestand von "Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld nach dem SGB III" unter den registrierten Arbeitslosen insgesamt (vergleiche Spalten 2 und 3 in der BIAJ-Tabelle oben) wird in dieser Tabelle im statistischen Teil des Monatsberichts der Deutschen Bundesbank auch in Zukunft nicht berichtet.
Bundeshaushalt: "Beitrag der EU zur schwarzen Null 2017" - 7,4 Milliarden Euro weniger für BNE-Eigenmittel der EU
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(BIAJ) Der vorläufige Abschluss des Bundeshaushalts 2017 weist einen positiven Finanzierungssaldo von 5,0 Milliarden Euro aus: Den Ausgaben des Bundes (ohne besondere Finanzierungsvorgänge) in Höhe von 325,4 Milliarden Euro standen Einnahmen (ohne Umlaufmünzen und ohne besondere Finanzierungsvorgänge) in Höhe von 330,4 Milliarden Euro gegenüber.
Zu diesem Finanzierungsüberschuss (in finanzstatistischer Abgrenzung) in Höhe von von 5,0 Milliarden Euro in 2017 hat maßgeblich die Europäische Union (EU) beigetragen. Im Bundeshaushalt 2017 waren als negative Einnahmen 21,7 Milliarden Euro für die sogenannten BNE-Eigenmittel der EU („Eigenmittel auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens“) veranschlagt (Soll). Tatsächlich mussten im Haushaltsjahr 2017 lediglich 14,3 Milliarden Euro für die BNE-Eigenmittel der EU abgeführt werden, 7,4 Milliarden Euro weniger als veranschlagt bzw. nahezu 5,7 Milliarden Euro weniger als im Haushaltsjahr 2016.
Zur Entwicklung der von der Bundesrepublik Deutschland abzuführenden BNE-Eigenmittel der EU seit 2007 (Soll und Ist) und den Gründen für diesen „Beitrag der EU zur schwarzen Null 2017" bzw. zum Haushaltsüberschuss in 2017 siehe die unkommentierte BIAJ-Tabelle vom 24. Mai 2018: Download_BIAJ20180524 (PDF: eine Seite DIN A4 quer)
Aktualisierung (22. November 2019 und 31. Januar 2020) der BIAJ-Tabelle vom 20. Oktober 2019: BNE- und Mehrwertsteuer-Eigenmittel der EU von 2005 bis 2018 (Ist) bzw. 2019 (vom AK "Steuerschätzungen" geschätztes Ist) und 2020 (Soll): Download_BIAJ20191020 (PDF: eine Seite DIN A4 quer) und/oder unten - und die BIAJ-Materialien vom 31.01.2020: „Beitrag der EU-28“ zum Überschuss von 13,5 Milliarden Euro im Bundeshaushalt 2019 (hier)
Hinweis vom 15. Mai 2020: Siehe dazu auch die BIAJ-Materialien "EU-Eigenmittel: Abweichungen zwischen den Steuerschätzungen vom Oktober 2019 und Mai 2020" (hier_20200515)
Hinweis vom 07.08.2021: Die BIAJ-Tabelle unten wurde erneut aktualisiert (Haushaltsrechnungen bis 2020 und Finanzplan bis 2024). (PDF-Version hier: BIAJ20210807)
Hinweis vom 24.03.2022: Die BIAJ-Tabelle unten wurde erneut aktualisiert (Haushaltsrechnungen bis 2020, 2. RegE Bundesaushalt 2022 und Finanzplan bis 2025) - erstmals mit gesonderter Haushaltsstelle "Kunststoff-Eigenmittel der EU" ("Plastikabgabe" eingeführt zum 01.01.2021). (PDF-Version hier: BIAJ20220324)
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Mai 2018 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Mai 2018: 4,386 Millionen Arbeitsuchende. Darunter 2,315 Millionen registrierte Arbeitslose - davon 751.000 bei den Agenturen für Arbeit (Arbeitsagenturen) und 1,565 Millionen bei den Jobcentern registriert. 4,225 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV). Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Mai 2018 und Mai 2017 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 30. Mai 2018 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20180530 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
BAMF: Anerkennungsquote und Gesamtschutzquote 2014 bis April 2018 (Abbildung)
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(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Abbildung zur Entwicklung der "Anerkennungsquote" und der "Gesamtschutzquote" von Ende 2014 (gleitender 12-Monatsdurchschnitt) bis April 2018. Siehe insbesondere die schnelle negative Veränderung der "Anerkennungsquote" nach dem Inkrafttreten des sogenannten "Asylpakets II" am 17. März 2016 und die zeitlich versetzte negative Veränderung der "Gesamtschutzquote" nach Oktober 2016. Insbesondere dem BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) in Bremen ("Ankunftszentrum/Außenstelle") wird (unausgesprochen) unterstellt, nicht in angemessenem Umfang zur Senkung der "Anerkennungsquoten" und "Gesamtschutzquoten" beigetragen zu haben.
Abbildung 2 und 3 mit den Berechnungsgrundlagen der "Anerkennungsquote" und "Gesamtschutzquote" wurden am 03. Juni 2018 ergänzt. (21. Juni 2018: Zu aktualisierten Abbildungen siehe "BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis Mai 2018" (Tabellen und Abbildungen im PDF-Download): Dowonload_BIAJ20180621) (weitere, auch aktuellere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl und BAMF - hier)
Weiterlesen: BAMF: Anerkennungsquote und Gesamtschutzquote 2014 bis April 2018 (Abbildung)
Hartz IV: "Verwaltungskosten" (Bundesanteil) und „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ 2017: 911 Millionen Euro mehr, 784 Millionen Euro weniger – mit Rück- und Ausblick (2005 bis 2018)
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(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2017 wurden vom Bund 911 Millionen Euro mehr für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Haushaltsstelle 1101/636 13; ohne den kommunalen Finanzierungsanteil) ausgegeben als im Bundeshaushalt veranschlagt. (Spalte 4 in der BIAJ-Tabelle mit Rück- und Ausblick 2005-2018) Für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (1101/685 11: „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und nicht im SGB II geregelte, zum Teil aus ESF-Mitteln finanzierte Bundesprogramme) wurden 784 Millionen Euro weniger ausgegeben als im Bundeshaushalt 2017 veranschlagt. (Spalte 7)