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Äquivalenzbeitragszahler, Äquivalenzrentner, Rentnerquotient 2005-2017 – vorausberechnet und Ist

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Erstellt: 24. Mai 2018

(BIAJ) Äquivalenzbeitragszahler (w/m), Äquivalenzrentner (w/m) und Rentnerquotient: Sechs unkommentierte (aktualisierte) Abbildungen zu den Vorausberechnungen („bei mittlerer Lohn- und Beschäftigungsentwicklung“) in den Rentenversicherungsberichten der Bundesregierung (BMAS) und dem Ist in den Jahren 2005 bis 2017. (mit Tabelle zu den Berechnungsgrundlagen) Im Jahr 2017 standen den 29,937 Millionen Äquivalenzbeitragszahlern 15,533 Millionen Äquivalenzrentner gegenüber. Der Rentnerquotient in 2017: 0,5189 (5.189 Äquivalenzrentner pro 10.000 Äquivalenzbeitragszahler). Im Rentenversicherungsbericht 2005 wurden für 2017 "bei mittlerer Lohn- und Beschäftigungsentwicklung" 26,390 Millionen Äquivalenzbeitragszahler und 15,533 Äquivalenzrentner vorausberechnet. Der im Rentenversicherungsbericht 2005 für 2017 vorausberechnete Rentnerquotient: 0,5894 (5.894 Äquivalenzrentner pro 10.000 Äquivalenzbeitragszahler). Die gesamten BIAJ-Materialien vom 24. Mai 2018 finden Sie hier: Download_BIAJ20180524 (PDF: 4 Seiten; 24.05.2018, 8:46 Uhr: Beitragssatz 2017 in Tabelle Seite 4 korrigiert) Aktualisierung bis 2018 vom 16. Mai 2019 hier: Download_BIAJ20190516 (PDF: 4 Seiten)


Arbeitslosengeld II und Sozialgeld 2013 bis April 2018: Sinkende Ausgaben in den ersten vier Monaten 2018

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Erstellt: 23. Mai 2018

(BIAJ) Im vergangenen Haushaltsjahr 2017 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (einschließlich der Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von nahezu 6,0 Milliarden Euro) insgesamt 21,423 Milliarden Euro ausgegeben. In den ersten vier Monaten des laufenden Haushaltsjahres 2018 sind die jährlichen Ausgaben (12-Monatssumme) um 204 Millionen Euro auf 21,219 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Mai 2017 bis April 2018 gesunken. (siehe BIAJ-Abbildung unten) Anders betrachtet: In den ersten vier Monaten des laufenden Haushaltsjahres 2018 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (brutto) 7,275 Milliarden Euro ausgegeben, 204 Millionen Euro (2,7 Prozent) weniger als in den ersten vier Monaten des Vorjahres 2017. (26. Juni 2018: Aktualisierung bis Ende Mai 2018 in Abbildung auf folgender Seite; Aktualisierung vom 28. Juni 2018 nach Kürzung des ALG-II-Solls im Entwurf des Bundeshaushalts 2018 hier: BIAJ_20180628)
2018 05 23 biaj abb sgb2 alg2 ausgaben 2013 bis 042018

Weiterlesen: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld 2013 bis April 2018: Sinkende Ausgaben in den ersten vier...

Hartz IV: „Integrationen“, „Integrationsquoten“: Länder, Männer, Frauen, Ost und West 2017

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Erstellt: 17. Mai 2018

(BIAJ) Wie verteilen sich die 1,109 Millionen „Integrationen“ (INT), darunter 951.000 in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, in den Monaten Januar bis Dezember 2017 auf die Länder, die Männer und die Frauen? Und wie stellen sich die sogenannten „Integrationsquoten“ (K2) im Vergleich zu den Arbeitslosenquoten in 2017 dar?
In den Ländern reichte die „Integrationsquote“ der Männer (K2_M) von 40,5 Prozent in Bayern bis 24,3 Prozent im Land Bremen. Die „Integrationsquote“ der Frauen (K2_F) reichte in den Ländern von 24,0 Prozent in Bayern bis 14,2 Prozent im Land Bremen. Die in allen Ländern wesentlich niedrigere „Integrationsquote“ der Frauen erreicht 2017 in Bayern (24,0 Prozent) in etwa das Niveau der „Integrationsquote“ der Männer im Land Bremen (24,3 Prozent = K2_M-Minimum im Ländervergleich).
Warnung: Die "Integrationsquote" gibt "... nicht wieder, wie viele verschiedene Personen im vergangenen Jahr in ein Beschäftigungsverhältnis integriert wurden, sondern die Anzahl der Integrationen bezogen auf den durchschnittlichen Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten." (siehe Erläuterungen in den BIAJ-Materialien)
Die BIAJ-Materialien vom 17. Mai 2018 mit zwei Tabellen (alle Berechnungsgrundlagen der "Integrationsquoten" und Arbeitslosenquoten 2017), sechs Abbildungen und einem kurzen Text (mit Erläuterungen) finden Sie zum wie immer kostenfreien Download hier: Download_BIAJ20180517 (PDF: sechs Seiten)
Hinweis: Entsprechene BIAJ-Materialien (vom 04. Juni 2019) zu den "Integrationen" in 2018 finden Sie hier: Download_BIAJ20180604 (PDF: sechs Seiten)


BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis April 2018

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Erstellt: 11. Mai 2018

(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden von Januar bis April 2018 insgesamt 93.381 Asylanträge entschieden, davon 82.222 Erstanträge und 11.159 Folgeanträge. Lediglich 32,5 Prozent (30.332) der 93.381 Entscheidungen von Januar bis April 2018 waren „positive Entscheidungen“. Ein Jahr zuvor, von Januar bis April 2017, wurden vom BAMF insgesamt 285.476 Asylanträge entschieden. 46,3 Prozent (132.218) dieser 285.476 Asylentscheidungen von Januar bis April 2017 waren „positive Entscheidungen“. Und zwei Jahre zuvor, von Januar bis April 2016, wurden vom BAMF noch 62,1 Prozent (120.739) der 194.532 Asylentscheidungen „positiv entschieden“.
Betrachtet man lediglich den Anteil der Fälle, in denen eine Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a GG und § 3 Absatz 1 AsylG erfolgte, stellt sich dies im Vergleich der ersten vier Monate in den Jahren 2016 bis 2018 wie folgt dar. Von Januar bis April 2016 erfolgte in 58,7 Prozent der Fälle (Entscheidungen über Asylanträge) die Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling, von Januar bis April 2017 in lediglich 21,5 Prozent der Fälle und von Januar bis April 2018 dann in nur noch 15,8 Prozent der Fälle (14.720 von 93.381).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 11. Mai 2018 mit zwei aktualisierten Tabellen zur Entwicklung seit Ende 2015 (und kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20180511 (PDF: eine Text- und zwei Tabellen-Seiten; Hinweis: Spalte 8 in Tab.1 am 28. Mai 2018 teilweise korrigiert)
Siehe dazu auch die BIAJ-Abbildung zur Entwicklung der "Anerkennungsquoten" und "Gesamtschutzquoten" seit Ende 2014  vom 28. Mai 2018: Download_BIAJ20180528 (PDF: eine Seite DIN A4 quer) Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl - hier; darunter auch "BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis Mai 2018" (Tabellen und Abbildungen): BIAJ20180621.


Hartz IV im Bundeshaushalt 2018: Verteilung des unveränderten Solls im zweiten Regierungsentwurf

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Erstellt: 09. Mai 2018

(BIAJ) Die im ersten Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2018 (1. RegE vom 28. Juni 2017) veranschlagten Bundesmittel in Höhe von 36,954 Milliarden Euro für "Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (Hartz  IV) wurden im zweiten Regierungsentwurf vom 2. Mai 2018 (2. RegE) nicht erhöht, sondern lediglich anders verteilt: 600 Millionen Euro weniger für Arbeitslosengeld II und jeweils 300 Millionen Euro mehr für die "Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung" und für die "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit". (294 Millionen mehr für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II", einschließlich der Mittel für das im Koalitionsvertrag angekündigte "neue(s) unbürokratische(s) Regelinstrument im Sozialgesetzbuch II", und 6 Millionen Euro mehr für das "Bundesprogramm zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit")
Die im 1. RegE veranschlagten Bundesmittel für die "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (Hartz IV) in Höhe von 4,555 Milliarden Euro blieben im 2. RegE unverändert - trotz der spätestens seit Mitte Januar 2018 bekannten Ausgaben in 2017 in Höhe von 5,348 Milliarden Euro (ohne den kommunalen Finanzierungsanteil). Die Aufstockung der Bundesmittel für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" um 294 Millionen Euro deckt voraussichtlich etwa ein Viertel der erwarteten Umschichtungen von Bundesmitteln für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ zum Bundesanteil an den „Gesamtverwaltungskosten“ der Jobcenter.
Zu weiteren Informationen zum ersten und zweiten Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2018 siehe die BIAJ-Kurzmitteilung vom 09. Mai 2018: Download_BIAJ20180509 (PDF: zwei Seiten)
Hinweis: Siehe dazu und zur Kürzung der veranschlagten Mittel für "Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende" im am 05. Juli 2018 vom Bundestag beschlossenene Bundeshaushalt 2018 die BIAJ-Kurzmitteilung "Hartz IV: Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Bundeshaushalt 2017, 2018 und 2019" vom 06. Juli 2018: hier.


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