BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge von Januar bis Oktober 2025 – mit Rückblick bis 2014
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(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden von Januar bis Oktober 2025 insgesamt 262.295 Asylanträge (darunter 217.589 Erstanträge) entschieden. 25,4 Prozent (66.615) waren „positive Entscheidungen“ – 49.416 bzw. 42,6 Prozent weniger als von Januar bis Oktober 2025:
- Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG): 51.238 - 19.206 (60,0 Prozent) mehr als von Januar bis Oktober 2024;
- Gewährung von lediglich „subsidiärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG: 4.329 – 62.204 bzw. 93,5% weniger als von Januar-Oktober 2024;
- Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG): 11.048 – 6.418 bzw. 36,7 Prozent weniger als von Januar bis Oktober 2024.
47,6 Prozent (124.881) der von Januar bis Oktober 2025 entschiedenen Asylanträge wurden als „unbegründet“ bzw. „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (Januar-Oktober 2024: 28,9%).
27,0 Prozent (70.799) der Entscheidungen des BAMF (darunter 17.767 im „Dublin-Verfahren“) galten von Januar bis Oktober 2025 als sonstige Verfahrenserledigungen/formelle Entscheidungen (Januar-Oktober 2024: 25,4%). n
Gestellt wurden von Januar bis Oktober 2025 insgesamt 142.495 Asylanträge (darunter 97.277 Erstanträge), 75.285 (34,6 Prozent) weniger Asylanträge als von Januar bis Oktober 2024 – 102.670 (51,3 Prozent) weniger Asylerstanträge und 27.385 (153,6 Prozent) mehr Asylfolgeanträge. (siehe Spalte 7 und 8 in Tabelle 2 auf Seite 4)
Von Januar bis Oktober 2025 waren „15.175 der 97.277 Asylerstantragstellenden (15,6%) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.“ (Januar-Oktober 2024: 18.083 bzw. 9,0 Prozent der 199.947 Asylerstanträge) n
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 07. November 2025 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und einem Anhang mit Blick auf die EASY-Daten seit Oktober 2023: Download_BIAJ20251107 (PDF: sechs Seiten – Auszüge unten: „Anerkennungsquote" und "Gesamtschutzquote" und „Ein Blick auf die BAMF-Entscheidungen über Anträge syrischer Asylsuchender von Januar bis Oktober 2025“ (siehe dazu auch hier: BIAJ_20251106) und die noch nicht entschiedenen Anträge.
Syrische Asylsuchende: Ein Blick auf die BAMF-Entscheidungen von Januar bis Oktober 2025
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(BIAJ) Aus aktuellem Anlass: Ein Blick auf die BAMF-Entscheidungen über Asylanträge syrischer Asylsuchender von Januar bis Oktober 2025 - siehe insbesondere die Veränderung von September zu Oktober 2025 bei den Ablehnungen (Spalte 10 in der BIAJ-Tabelle unten oder als PDF hier: Download_20251106). Während in den neun Monaten von Januar bis September 2025 insgesamt 170 Asylanträge angelehnt wurden, erfolgten im Oktober 2025 insgesamt 1.918 Ablehnungen (71,9 Prozent der insgesamt 2.669 Entscheidungen im Oktober 2025; Spalte 11) bzw. 98,7 Prozent der 1.944 Entscheidungen ohne die 725 "formellen Entscheidungen" *. Die Veränderung der Entscheidungsgrundlagen des BAMF nach September 2025 sind dem BIAJ nicht bisher bekannt. (Bremen. 06.11.2025)

* „Formelle Entscheidungen sind hauptsächlich: Entscheidungen nach dem Dublin-Verfahren, weil ein anderer Mitgliedstaat zuständig ist; Verfahrenseinstellungen wegen Antragsrücknahme seitens der Antragstellenden; Entscheidungen im Folgeantragsverfahren, dass kein weiteres Asylverfahren durchgeführt wird.“ (BAMF)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Oktober 2025
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(BIAJ) In den 12 Monaten von November 2024 bis Oktober 2025 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 25,802 Milliarden Euro ausgegeben, 4,194 Milliarden Euro (19,4 Prozent) mehr als in den 12 Monaten ein Jahr zuvor (November 2023 bis Oktober 2024: 21,608 Milliarden Euro). (1) (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im monatlichen Vorjahresvergleich stiegen die Arbeitslosengeldausgaben nach November 2022 in jedem der danach folgenden 35 Monate (Dezember 2022 bis Oktober 2025). In diesen 35 Monaten nach November 2022 stieg die 12-Monatssumme der Arbeitslosengeldausgaben um 9,259 Milliarden Euro (56,0 Prozent), von 16,543 Milliarden Euro (Dezember 2021 bis November 2022) auf die oben genannten 25,802 Milliarden Euro (November 2024 bis Oktober 2025).

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Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Oktober 2025 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Oktober 2025 (Stichtag 14.10.) 4,616 Millionen Arbeitsuchende – darunter: 2,911 Millionen registrierte Arbeitslose, der höchste Oktober-Bestand seit 15 Jahren (Oktober 2010: 2,941 Millionen Arbeitslose). 1,083 Millionen der registrierten Arbeitslosen waren bei den Agenturen für Arbeit und 1,827 Millionen bei den Jobcentern registriert.
120.000 (4,3 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im Oktober 2024 – 109.000 (11,2 Prozent) mehr bei den Agenturen für Arbeit und 11.000 (0,6 Prozent) mehr bei den Jobcentern. (siehe Tab. 1, 2 und 3). (1) 74.000 (4,9 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 46.000 (3,6 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im Oktober 2024. (siehe Tab. 4)
Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +0,7 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +7,5 Prozent in Baden-Württemberg (BW). (Land Bremen: +3,5 Prozent; Stadt Bremen: +4,8 Prozent; Bremerhaven: -1,3 Prozent; siehe Tab. 1 und 7)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) der registrierten arbeitslosen Frauen reichten im Ländervergleich von +0,1 Prozent (TH) bis +6,6 Prozent (BW). (siehe Tab. 4, Spalte 16, Seite 6)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) der registrierten arbeitslosen Männer reichten im Ländervergleich von +0,9 Prozent (MV) bis +8,6 Prozent (BY). (siehe Tab. 4, Spalte 9, Seite 6)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) der registrierten Arbeitslosen im Alter von unter 25 Jahren reichten im Ländervergleich von -0,3 Prozent (SL) bis +11,8 Prozent (HH). (DE: +4,8 Prozent; HB: +2,0 Prozent; siehe Anhang, Seite 10)
3,828 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 3,4 Prozent (134.000) weniger als im Oktober 2024 (vorläufig). Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑5,8 Prozent in Thüringen (TH) bis -2,0 Prozent in Berlin (BE). Erinnerung: ELB im Oktober vor 10 Jahren (Oktober 2015) 4,259 Millionen. ELB-Oktober-Maximum: 5,314 Millionen im Oktober 2006. (siehe Tab. 6)
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Oktober 2025 und Oktober 2024 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 30. Oktober 2025 mit bremischer Ergänzung und u25-Anhang auf Seite 10: Download_BIAJ20251030 (zwei Text- und acht Tabellenseiten und Dezember-Vergleich auf Seite 11; bremische Städte auf Seite 9)
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (SGB II): arbeitslos, nicht arbeitslos - Bund, Duisburg, Bremen - Juni 2011 bis Juni 2025
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Entwicklung des Anteils erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (SGB II - ELB) in der Bundesrepublik Deutschland und in den Städten Duisburg und Bremen von Juni 2011 bis Juni 2025: jeweils vier Abbildungen (Download_BIAJ20251029 - 13 Seiten - Auszüge unten).
a) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB): Anteil der arbeitslosen ELB an den ELB insgesamt - Frauen, Männer, insgesamt
nicht arbeitslose ELB in der Grundsicherungsstatistik
b) Anteil der ELB "in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen" bzw. "in ungeförderter Erwerbstätigkeit" an den ELB insgesamt
c) Anteil der ELB "in Schule, Studium, ungeförderter Ausbildung" bzw. "in Erziehung, Haushalt, Pflege" an den ELB insgesamt
d) Anteil der ELB "in Arbeitsunfähigkeit" bzw. "in Sonderregelungen für Ältere" bzw. "unbekannt/Sonstiges" an den ELB insgesamt