Jobcenter: Mittel und Ausgaben für „Eingliederungsleistungen“ von Januar bis November 2025 (Jobcenter gE)
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(BIAJ) Nach elf Monaten des Haushaltsjahres 2025, darunter neun Monate mit „vorläufiger Haushaltsführung“, die am 02. Oktober 2025 mit Verkündung des Haushaltsgesetzes 2025 im Bundesgesetzblatt endete: Ein Blick auf die Mittel für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) und „Eingliederungsleistungen“, die den Jobcentern gE im Haushaltsjahr 2025 zur Verfügung stehen, und auf die Ausgaben von Januar bis November 2025 für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) im Bund und in den Ländern (immer ohne die Jobcenter zkT) mit einem besonderen Blick auf das Jobcenter Bremen (Stadt) auf den Seiten 10 bis 14. Download_BIAJ20251210 (PDF, 14 Seiten – mit Anhang auf Seite 10 bis 14 zum Jobcenter Bremen - Auszüge unten)
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge von Januar bis November 2025 – mit Rückblick bis 2014
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(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden von Januar bis November 2025 insgesamt 288.320 Asylanträge (darunter 235.501 Erstanträge) entschieden. 27,2 Prozent (78.496) waren „positive Entscheidungen“ – 48.982 bzw. 38,4 Prozent weniger „positive Entscheidungen“ als von Januar bis November 2025 – die sich in 2025 deutlich anders zusammensetzen als im Vorjahr:
- Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG): 62.132 - 27.024 (77,0 Prozent) mehr als von Januar bis November 2024;
- Gewährung von lediglich „subsidiärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG: 4.755 – 68.457 bzw. 93,5% weniger als von Januar-November 2024;
- Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG): 11.609 – 7.549 bzw. 39,4 Prozent weniger als von Januar bis November 2024.
46,9 Prozent (135.348) der von Januar bis November 2025 entschiedenen Asylanträge wurden als „unbegründet“ bzw. „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (Januar-November 2024: 29,5%).
25,8 Prozent (74.476) der Entscheidungen des BAMF (darunter 17.947 im „Dublin-Verfahren“) galten von Januar bis November 2025 als sonstige Verfahrenserledigungen/formelle Entscheidungen (Januar-November 2024: 25,2%). n
Gestellt wurden von Januar bis November 2025 insgesamt 157.436 Asylanträge (darunter 106.298 Erstanträge), 78.963 (33,4 Prozent) weniger Asylanträge als von Januar bis November 2024 – 110.563 (51,0 Prozent) weniger Asylerstanträge und 31.600 (161,7 Prozent) mehr Asylfolgeanträge. (siehe Spalte 7 und 8 in Tabelle 2 auf Seite 4)
Von Januar bis November 2025 waren „16.579 der 106.298 Asylerstantragstellenden (15,6%) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.“ (Januar-November 2024: 19.873 bzw. 9,2 Prozent der 216.861 Asylerstanträge) n
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 08. Dezember 2025 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und einem Anhang mit Blick auf die EASY-Daten seit November 2023: Download_BIAJ20251208 (PDF: sechs Seiten – Auszüge unten: „Anerkennungsquote" und "Gesamtschutzquote")
Syrische Asylsuchende: Zahl der BAMF-Ablehnungen stieg im November 2025 auf über 3.500
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(BIAJ) November 2025: 4.031 Entscheidungen des BAMF über Asylerstanträge syrischer Asylsuchender – darunter 3.531 Ablehnungen (87,6 Prozent der Entscheidungen) und 273 „formelle Entscheidungen“ (6,8 Prozent der Entscheidungen). Der sogenannte „Gesamtschutz“ wurde vom BAMF im November 2025 in nur 227 Fällen (5,6 Prozent der Entscheidungen) gewährt: 65 „Rechtsstellung als Flüchtling“, 142 „subsidiärer Schutz“ und 20 „Abschiebungsverbot“.
Von Januar bis September 2025 wurden insgesamt 165 Asylerstanträge syrischer Asylsuchender abgelehnt, im Oktober 2025 dann 1.906.
Zur Entwicklung der Zahl der Entscheidungen über Erstanträge syrischer Asylanträge seit Januar 2025 siehe die BIAJ-Tabelle unten oder auf Seite 1 im Download_BIAJ20251208_SYR. (PDF). Dort ist auf Seite 2 auch eine Antwort des BAMF zu Änderung(en) der Entscheidungsgrundlagen“ angefügt.
Weiterlesen: Syrische Asylsuchende: Zahl der BAMF-Ablehnungen stieg im November 2025 auf über 3.500
Altersrenten im Rentenbestand: Durchschnittliche Zahlbeträge der Frauen und Männer im Bundesgebiet und in den Ländern 1995 bis 2024
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Entwicklung der durchschnittlichen Rentenzahlbeträge (Altersrenten - Renten wegen Alters) der Frauen und Männer von 1995 bis 2024 im Bundesgebiet (Wohnort) und in den 16 Ländern von Schleswig-Holstein (SH) bis Thüringen (TH) (Wohnort). 17 BIAJ-Abbildungen (DE und 16 Länder): aus technischen Gründen in zwei Teilen. Teil 1: DE bis BW – Download_BIAJ20251205_1; Teil 2: BY bis TH: Download_BIAJ20251205_2; Auszug: DE unten)
Einstieg: 2024 lag der durchschnittliche Rentenzahlbetrag* der Altersrenten der Frauen (985 Euro/Monat) 33,7 Prozent (501 Euro/Monat) unter dem der Männer (1.486 Euro/Monat). Der relative negative Abstand der durchschnittlichen Altersrente der Frauen von der durchschnittlichen Altersrente der Männer (relative Rentenlücke) ist im Beobachtungszeitraum (1995-2024: 29 Jahre) von 55,3 Prozent (1995) um durchschnittlich 0,74 Prozentpunkte pro Jahr auf 33,7 Prozent (2024) gesunken. Deutlich stärker als die genannten 0,74 Prozentpunkte pro Jahr sank dieser negative relative Abstand in den Jahren 2014 (4,42 Prozentpunkte) und 2019 (2,74 Prozentpunkte). Zum 1. Juli 2014 trat die "Mütterrente I" und zum 1. Januar 2019 die "Mütterrente II" in Kraft.
Der absolute negative Abstand der durchschnittlichen Altersrente der Frauen von der durchschnittlichen Altersrente der Männer (absolute Rentenlücke) sank nach 1997 von 559 Euro pro Monat (Maximum im Beobachtungszeitraum) auf 471 Euro pro Monat in 2021 (Minimum). Nach 2021 stieg dieser absolute negative Abstand auf 501 Euro pro Monat in 2024.
* „Nettorente vor Steuern“ im Rentenbestand mit Wohnort im Bundesgebiet. „Der ggf. um frühere Höherversicherungsbeiträge, Rentenzuschläge und Auffüllbeträge sowie Grundrentenzuschläge erhöhte und um die Eigenbeteiligung des Rentners zur Kranken- und Pflegeversicherung verminderte Rentenbetrag wird als Rentenzahlbetrag bezeichnet.“ Anmerkung zu "vor Steuern": Ab 2005 bis 2040 muss jeder Rentenjahrgang (abhängig vom Jahr des Rentenzugangs) einen steigenden Anteil der Rente versteuern. (aus: Glossar der Deutschen Rentenversicherung in Rentenversicherung in Zeitreihen - Sonderausgabe der DRV, Oktober 2025)
Arbeitnehmerentgelt und Anteil der Sozialbeiträge der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer 1995 bis 2024
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(BIAJ) Ein kurzer Blick auf die Entwicklung des Arbeitnehmerentgelts und der Sozialbeiträge von 1995 bis 2024 in der Bundesrepublik Deutschland (siehe unten oder PDF hier: Download_BIAJ20251204 - eine Seite).
Im Jahr 2024 betrug das Arbeitnehmerentgelt in der Bundesrepublik Deutschland, das sich aus den Bruttolöhnen und -gehältern und den Sozialbeiträgen der Arbeitgeber zusammensetzt, insgesamt 2,358 Billionen (2.358 Milliarden) Euro. Davon waren 30,9 Prozent (728 Milliarden Euro) Sozialbeiträge der Arbeitgeber* (411 Milliarden Euro) und der Arbeitnehmer* (317 Milliarden Euro). Über den gesamten Beobachtungszeitraum 1995 bis 2024 liegt dieser Anteil der Sozialbeiträge am Arbeitnehmerentgelt zwischen 30,7 Prozent (1995 und 2019) und 32,1 Prozent (2009 - erstmalige Buchung der "Beiträge an die Privaten Krankenversicherungsunternehmen" als Sozialbeiträge). Eine Tendenz zu einem steigenden Anteil der Sozialbeiträge am Arbeitnehmerentgelt ist in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung nicht zu erkennen. (* Anmerkung: Es sind hier selbstverständlich alle Geschlechter einbezogen - nach Geschlecht differenzierte Daten legen dem BIAJ nicht vor) n
