Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Oktober 2025 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Oktober 2025 (Stichtag 14.10.) 4,616 Millionen Arbeitsuchende – darunter: 2,911 Millionen registrierte Arbeitslose, der höchste Oktober-Bestand seit 15 Jahren (Oktober 2010: 2,941 Millionen Arbeitslose). 1,083 Millionen der registrierten Arbeitslosen waren bei den Agenturen für Arbeit und 1,827 Millionen bei den Jobcentern registriert.
120.000 (4,3 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im Oktober 2024 – 109.000 (11,2 Prozent) mehr bei den Agenturen für Arbeit und 11.000 (0,6 Prozent) mehr bei den Jobcentern. (siehe Tab. 1, 2 und 3). (1) 74.000 (4,9 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 46.000 (3,6 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im Oktober 2024. (siehe Tab. 4)
Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +0,7 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +7,5 Prozent in Baden-Württemberg (BW). (Land Bremen: +3,5 Prozent; Stadt Bremen: +4,8 Prozent; Bremerhaven: -1,3 Prozent; siehe Tab. 1 und 7)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) der registrierten arbeitslosen Frauen reichten im Ländervergleich von +0,1 Prozent (TH) bis +6,6 Prozent (BW). (siehe Tab. 4, Spalte 16, Seite 6)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) der registrierten arbeitslosen Männer reichten im Ländervergleich von +0,9 Prozent (MV) bis +8,6 Prozent (BY). (siehe Tab. 4, Spalte 9, Seite 6)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) der registrierten Arbeitslosen im Alter von unter 25 Jahren reichten im Ländervergleich von -0,3 Prozent (SL) bis +11,8 Prozent (HH). (DE: +4,8 Prozent; HB: +2,0 Prozent; siehe Anhang, Seite 10)
3,828 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 3,4 Prozent (134.000) weniger als im Oktober 2024 (vorläufig). Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑5,8 Prozent in Thüringen (TH) bis -2,0 Prozent in Berlin (BE). Erinnerung: ELB im Oktober vor 10 Jahren (Oktober 2015) 4,259 Millionen. ELB-Oktober-Maximum: 5,314 Millionen im Oktober 2006. (siehe Tab. 6)
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Oktober 2025 und Oktober 2024 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 30. Oktober 2025 mit bremischer Ergänzung und u25-Anhang auf Seite 10: Download_BIAJ20251030 (zwei Text- und acht Tabellenseiten und Dezember-Vergleich auf Seite 11; bremische Städte auf Seite 9)
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (SGB II): arbeitslos, nicht arbeitslos - Bund, Duisburg, Bremen - Juni 2011 bis Juni 2025
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Entwicklung des Anteils erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (SGB II - ELB) in der Bundesrepublik Deutschland und in den Städten Duisburg und Bremen von Juni 2011 bis Juni 2025: jeweils vier Abbildungen (Download_BIAJ20251029 - 13 Seiten - Auszüge unten).
a) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB): Anteil der arbeitslosen ELB an den ELB insgesamt - Frauen, Männer, insgesamt
nicht arbeitslose ELB in der Grundsicherungsstatistik
b) Anteil der ELB "in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen" bzw. "in ungeförderter Erwerbstätigkeit" an den ELB insgesamt
c) Anteil der ELB "in Schule, Studium, ungeförderter Ausbildung" bzw. "in Erziehung, Haushalt, Pflege" an den ELB insgesamt
d) Anteil der ELB "in Arbeitsunfähigkeit" bzw. "in Sonderregelungen für Ältere" bzw. "unbekannt/Sonstiges" an den ELB insgesamt
BILD: "Bürgergeld-Ausgaben knallen wieder hoch" - ein Blick in die Berechnungsgrundlagen
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(BIAJ) "Im ersten Halbjahr 2025: Bürgergeld-Ausgaben knallen wieder hoch". So die BILD (21.10.2025) - und Merkur, Welt, Berliner Zeitung, Frankfurter Rundschau und andere berichten über dieses angebliche "Hochknallen". Siehe dazu die  BIAJ-Abbildung 1 mit den Berechnungsgrundlagen der BILD, die zum Nachdenken über das "Knallen der Ausgaben" anregen könnten - BILD vergleicht die Zahlungsansprüche im ersten Halbjahr 2025 (Q1 und Q2 2025) mit den Zahlungsansprüchen im zweiten Halbjahr 2024 (Q3 und Q4 2024) und nicht, wie üblich mit dem entsprechenden Halbjahr, dem ersten Halbjahr 2024 (Q1 und Q2 2024). In der BIAJ-Abbildung 2 ist ergänzend die vom Bundesfinanzministerium berichtete Entwicklung der Ausgaben des Bundes (bei den Haushaltsstellen mit der Zweckbestimmung "Bürgergeld" und "Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung") bis September 2025 dargestellt. (BIAJ-Abbildungen unten auch hier als PDF: Download_BIAJ20251025 - eine Seite - mit zweiter Seite und den gleitenden 12-Monatssummen der Zahlungsansprüche am 26.10.2025 angefügt)
Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben von 2010 bis September 2025
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(BIAJ) Von Januar bis September 2025 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 22,293 Milliarden Euro ausgegeben (1), 37 Millionen Euro (0,2 Prozent) weniger als die 22,330 Milliarden Euro, die von Januar bis September 2024 ausgegeben wurden. (1).
Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für Januar bis September 2025 ein durchschnittlicher Bestand von 5,360 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig) (2), 165.000 (3,0 Prozent) weniger als die durchschnittlich 5,524 Millionen RLB von Januar bis September 2024. (3)

In den 12 Monaten von Oktober 2024 bis September 2025 wurden vom Bund insgesamt 29,114 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben - 623 Millionen Euro (2,2 Prozent) mehr als die 28,491 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (Oktober 2023 bis September 2024). (4) Im Bundeshaushalt 2025 sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 29,600 Milliarden Euro veranschlagt, 486 Millionen Euro (1,8 Prozent) mehr als die 29,114 Milliarden Euro, die in den 12 Monaten von Oktober 2024 bis September 2025 ausgegeben wurden. Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2026 sind 28,050 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ veranschlagt, 1,550 Milliarden Euro (5,2 Prozent) weniger als im Bundeshaushalt 2025 bzw. 1,064 Milliarden Euro (3,7 Prozent) weniger als die 29,114 Milliarden Euro, die in den 12 Monaten von Oktober 2024 bis September 2025 ausgegeben wurden.
Gemessen an den durchschnittlich 5,378 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) (vorläufig) - davon 3,931 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) und 1,446 Millionen nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) - wurden vom Bund in den 12 Monaten von Oktober 2024 bis September 2025 für „Bürgergeld“ (vor 2023: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) monatlich durchschnittlich 451,16 Euro pro RLB ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von Oktober 2023 bis September 2024 wurden für die durchschnittlich 5,508 Millionen RLB (davon 3,981 Millionen ELB und 1,526 Millionen NEF, darunter 1,484 Millionen Kinder im Alter von unter 15 Jahren) durchschnittlich 431,08 Euro pro Monat ausgegeben. (5)
Zur Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 bis September 2025 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder PDF hier: Download_BIAJ20251021 (zwei Seiten einschließlich anhängendem Blick auf die KdU - Kosten der Unterkunft und Heizung).
* und Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigen Partnern (§ 20 Absatz 2 Satz 1 SGB II)
(1) Ausgaben, die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung seit 2023: „Bürgergeld“; vor 2023: „Arbeitslosengeld II“ einschließlich das in der Zweckbestimmung nicht genannte Sozialgeld) gebucht wurden - einschließlich der in 2025 erheblich gestiegenen Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung und einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(2) 3,925 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigten (ELB) und 1,434 Millionen nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF), etwa 97 Prozent davon Kinder im Alter von unter 15 Jahren
(3) Bei Berechnung von Veränderungen im Vorjahresvergleich können kleinere Rundungsdifferenzen auftreten.
(4) Dieser Anstieg im gleitenden Vorjahresvergleich (12-Monatssumme der Ausgaben) resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg des „Regelbedarfs“ zum 01. Januar 2024. Im 12-Monatszeitraum Oktober 2023 bis September 2024 galt in noch drei Monaten der bis zum 31.12.2023 geltende Regelbedarf (u.a. der Regelbedarf Alleinstehende* in Höhe von 502 Euro).
(5) brutto – einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – und einschließlich der Ausgaben im Rahmen des Passiv-Aktiv-Transfers (PAT)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II: hier
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis September 2025 – 12-Monatssumme stieg auf 25,4 Milliarden Euro
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(BIAJ) In den 12 Monaten von Oktober 2024 bis September 2025 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 25,408 Milliarden Euro ausgegeben, 4,086 Milliarden Euro (19,2 Prozent) mehr als in den 12 Monaten ein Jahr zuvor (Oktober 2023 bis September 2024: 21,322 Milliarden Euro). (1) (siehe BIAJ-Abbildung unten)
 Im monatlichen Vorjahresvergleich stiegen die Arbeitslosengeldausgaben nach November 2022 in jedem der danach folgenden 34 Monate (Dezember 2022 bis September 2025). In diesen 34 Monaten nach November 2022 stieg die 12-Monatssumme der Arbeitslosengeldausgaben um 8,865 Milliarden Euro (53,6 Prozent), von 16,543 Milliarden Euro (Dezember 2021 bis November 2022) auf die oben genannten 25,408 Milliarden Euro (Oktober 2024 bis September 2025).

