biaj.de
Aktuelle Zahlen und Kommentare zu Arbeitsmarkt, Sozialen Fragen und Jugendberufshilfe
Navigation an/aus

Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies, um Authentifizierung, Navigation und andere Funktionen zu verwalten. Sie entscheiden, ob wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern dürfen - mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Unsere Datenschutzerklärung

Sie haben verboten, dass Cookies auf Ihrem Computer gespeichert werden - wenn sie ihre Meinung ändern, bitte hier klicken.

Sie haben erlaubt, dass Cookies auf Ihrem Computer gespeichert werden - wenn sie ihre Meinung ändern, bitte hier klicken.

  • Startseite/Aktuelles
  • Archiv Kurzmitteilungen
  • Archiv Materialien
  • Erweiterte Suche
  • Büro für absurde Statistik (BaSta)
  • Aktuelle Seite:  
  • Startseite

Bevölkerungsentwicklung seit 1999: Bundesrepublik Deutschland, USA, Kanada, Australien

Details
Erstellt: 06. Juni 2025

(BIAJ) Ein unkommentierter Vergleich der Bevölkerungsentwicklung im angeblich "überforderten Einwanderungsland" Bundesrepublik Deutschland (DEU) mit der Bevölkerungsentwicklung in den Einwanderungsländern USA, Kanada (CAN) und Australien (AUS) seit 1999. Dem nahezu "Nullwachstum" in der Bundesrepublik Deutschland - von 1999 bis 2022 wuchs die Bevölkerung um 0,5 Prozent (0,4 Millionen) (1)  - stand nach OECD-Daten* ein erhebliches Wachstum der Bevölkerung in den USA, Kanada und Australien gegenüber: USA +19,4 Prozent (+54,2 Millionen), Kanada +28,1 Prozent (+8,5 Millionen), Australien +38,1 Prozent (+7,2 Millionen). (siehe die zwei BIAJ-Abbildungen vom 06. Juni 2025 unten oder als PDF hier: Download_BIAJ20250606)
Für die Jahre 2025 bis 2030 wird in der OECD-Projektion für die Bundesrepublik Deutschland ein bei weitem nicht erreichter durchschnittlicher Bevölkerungsstand von 85,3 Millionen genannt - und kein Anstieg von 2025 bis 2030. (OECD-Datenstand: 30.11.2023) 
(1) wenn für 2022 die Bevölkerungsdaten auf Basis des Zensus 2022 betrachtet werden - +2,1 Prozent bzw. + 1,7 Millionen gemäß der noch nicht auf Basis des Zensus 2022 revidierten OECD-Daten.
* Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development)

Weiterlesen: Bevölkerungsentwicklung seit 1999: Bundesrepublik Deutschland, USA, Kanada, Australien

Jobcenter: Mittel und Ausgaben für „Eingliederungsleistungen“ von Januar bis Mai 2025 (Jobcenter gE)

Details
Erstellt: 05. Juni 2025

(BIAJ) Die ersten fünf Monate der „vorläufigen Haushaltsführung“ – Januar bis Mai 2025: Ein Blick auf die Mittel für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) und „Eingliederungsleistungen“, die den Jobcentern gE im Haushaltsjahr 2025 - bei Inkrafttreten des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2025 vom 16. August 2024 - zur Verfügung stehen würden, und auf die Ausgaben von Januar bis Mai 2025 für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) im Bund und in den Ländern (immer ohne die Jobcenter zkT). Download_BIAJ20250605 (PDF, neun Seiten – Auszug unten).

Anmerkung zur „neuen Haushaltsaufstellung 2025“: Im vorläufigen Terminplan für die regierungsinterne Aufstellung der Haushaltsentwürfe 2025 (2. RegE) und 2026 heißt es zum Haushalt 2025: „Titelscharfe Sach- und Personalanmeldungen der Ressorts inkl. HH-begründenden Unterlagen und Ressortbeiträgen Begleitgesetz“ bis 23. Mai 2025. Und: „Kabinettbeschluss RegE 2025 (zusammen mit Eckwerten zum Haushalt 2026/Finanzplan bis 2029, Haushaltsbegleitgesetz 2025): 25. Juni 2025“. (Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Aufstellungsrundschreiben vom 19. Mai 2025 - https://www.bundeshaushalt.de/static/daten/2025/soll/draft/Aufstellungsrundschreiben_2._RegE_2025_und_Entwurf_2026%20-%20gesamt.pdf )
Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir wollen sicherstellen, dass die Jobcenter für die Eingliederung ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt bekommen.“ (Zeile 502/503) Dies erweckt vor dem Hintergrund der bisherigen Abrechnungsdaten den Eindruck, dass der Grundsatz der „Haushaltswahrheit“ bei der Haushaltsaufstellung auch weiterhin unbeachtet bleibt. Es fehlt der Satz: „Wir wollen sicherstellen, dass die Jobcenter ausreichend Mittel für den Bundesanteil an den Verwaltungskosten gestellt bekommen.“ (siehe Spalte 4 in Tabelle 1) In den ersten fünf Monaten des Haushaltsjahres 2025 (41,4 Prozent der Kalendertage) wurden von den Jobcentern gE insbesondere wegen des erheblichen „Umschichtungsbedarfs“ (1) lediglich 29,2 Prozent der erwarteten Mittel für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ ausgegeben (Januar bis Mai 2024: 35,3 Prozent). (siehe Spalte 10 in Tabelle 4) Bremen, 06. Juni 2025

Weiterlesen: Jobcenter: Mittel und Ausgaben für „Eingliederungsleistungen“ von Januar bis Mai 2025 (Jobcenter gE)

Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Mai 2025

Details
Erstellt: 04. Juni 2025

(BIAJ) In den 12 Monaten von Juni 2024 bis Mai 2025 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 23,954 Milliarden Euro ausgegeben, 3,801 Milliarden Euro mehr als in den 12 Monaten ein Jahr zuvor (Juni 2023 bis Mai 2024: 20,153 Milliarden Euro). (1) (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im monatlichen Vorjahresvergleich stiegen die Arbeitslosengeldausgaben nach November 2022 in jedem der danach folgenden 30 Monate (Dezember 2022 bis Mai 2025) – zuletzt besonders stark: um 325,8 Millionen Euro im Januar 2025 (im Vergleich zum Januar 2024), um 345,5 Millionen Euro im Februar 2025 (im Vergleich zum Februar 2024) und um 375,8 Millionen Euro im März 2025 (im Vergleich zum März 2024). In diesen 30 Monaten stieg die 12-Monatssumme der Arbeitslosengeldausgaben um 7,411 Milliarden Euro (44,8 Prozent), von 16,543 Milliarden Euro (Dezember 2021 bis November 2022 auf die oben genannten 23,954 Milliarden Euro (Juni 2024 bis Mai 2025).

2025 06 04 sgb3 alg ausgaben 2012 bis 052025 biaj abb

Gemessen an den von Juni 2024 bis Mai 2025 durchschnittlich registrierten insgesamt 2,865 Millionen Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen (Juni 2023 bis Mai 2024: 2,684 Millionen) wurden rechnerisch etwa 697 Euro pro Monat (Juni 2023 bis Mai 2024: etwa 626 Euro), gemessen an den 1,032 Millionen Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III registrierten Arbeitslosen (Juni 2023 bis Mai 2024: 916.000) rechnerisch etwa 1.935 Euro pro Monat (Juni 2023 bis Mai 2024: etwa 1.834 Euro) ausgegeben. (2)

Im Haushalt 2025 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 22,185 Milliarden Euro veranschlagt (3) – 2,355 Milliarden Euro mehr als im Haushalt 2024 (Soll 2024: 19,830 Milliarden Euro), bzw. 1,769 Milliarden Euro weniger als in den vergangenen 12 Monaten ausgegeben wurden (Juni 2024 bis Mai 2025: 23,954 Milliarden Euro). (1) n

(1) hier immer a) einschließlich der „Erstattung von Leistungen an Arbeitslose gegenüber ausländischen Versicherungsträgern“ und b) ohne das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (AlgW), für das im Haushaltsjahr 2024 insgesamt 1,445 Milliarden Euro ausgegeben wurden (2023: 1,222 Milliarden Euro; 2022: 1,129 Milliarden Euro).
(2) pro registrierten Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen zusammen bzw. pro registrierten Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III - hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung (etwa 41 Prozent der Ausgaben für das Arbeitslosengeld) - und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“. Anmerkung: „rechnerisch“, da nur ein Teil der registrierten Arbeitslosen (etwa 881.000) und eine relativ kleine Zahl nicht registrierter Arbeitsloser (etwa 58.000) Anspruch auf das beitragsfinanzierte „Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit“ (so die amtliche Bezeichnung!) hatten.
Nachrichtlich: Der durchschnittliche Leistungsanspruch („Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit“) einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge betrug 2024 2.088,61 Euro (netto: 1.226,91 Euro). (2023: 1.986,38 Euro; netto: 1.169,22 Euro). (Statistik der BA, Arbeitslosengeld – Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen ab 2005) Der Betrag (brutto) liegt über dem oben genannten rechnerischen Betrag, da die Zahl der Leistungsberechtigten kleiner ist als die Zahl der im Rechtskreis SGB III registrierten Arbeitslosen.
(3) 22,135 Milliarden Euro für „Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit“ (Zweckbestimmung im BA-Haushalt) und 50 Millionen Euro für „Erstattung von Leistungen an Arbeitslose gegenüber ausländischen Versicherungsträgern“ (Zweckbestimmung im BA-Haushalt)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III siehe hier.


 

Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Mai 2025 (mit bremischen Städten)

Details
Erstellt: 28. Mai 2025

(BIAJ) Mai 2025 (Stichtag 13.05.) 4,618 Millionen Arbeitsuchende – darunter: 2,919 Millionen registrierte Arbeitslose, der höchste Mai-Bestand nach Mai 2013 (Mai 2013: 2,937 Millionen Arbeitslose) 1,062 Millionen der registrierten Arbeitslosen waren bei den Agenturen für Arbeit und 1,857 Millionen bei den Jobcentern registriert.

197.000 (7,2 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im Mai 2024 – 132.000 mehr bei den Agenturen für Arbeit und 65.000 mehr bei den Jobcentern – bei 66.000 weniger (!) erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB). (siehe Tabellen 1, 2 und 3 und zu den ELB unten und Tabelle 6). (1) 119.000 (7,9 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 78.000 (6,4 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im Mai 2024. (siehe Tabelle 4)

Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +1,8 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +13,5 Prozent in Bayern (BY). (Land Bremen: +6,8 Prozent; Stadt Bremen: +8,9 Prozent; Bremerhaven: -0,4 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)

Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten arbeitslosen Frauen reichten im Ländervergleich von +1,5 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +11,6 Prozent in Bayern (BY). (siehe Tabelle 4, Seite 6)

Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen im Alter von unter 25 Jahren reichten im Ländervergleich von +4,3 Prozent in Rheinland-Pfalz (RP) bis +19,3 Prozent in Bayern (BY). (DE: +9,4 Prozent; HB: +9,2 Prozent; siehe Anhang, Seite 10)

3,948 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 1,6 Prozent (66.000) weniger (!) als im Mai 2024 (vorläufig). Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑4,8 Prozent in Thüringen (TH) bis +0,3 Prozent in Bayern (BY). Erinnerung: ELB im Mai vor 10 Jahren (Mai 2015) 4,376 Millionen. ELB-Mai-Maximum: 5,456 Millionen im Mai 2006.

Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Mai 2025 und Mai 2024 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 28. Mai 2025 mit bremischer Ergänzung und u25-Anhang auf Seite 10: Download_BIAJ20250528 (zwei Text- und acht Tabellenseiten und Dezember-Vergleich auf Seite 11; bremische Städte auf Seite 9)
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten


 

Unterhaltsvorschuss: Ausgaben und Rückgriffsquoten im Bund, den Ländern und den bremischen Städten 2022 bis 2024

Details
Erstellt: 27. Mai 2025

(BIAJ) Für Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (Unterhaltsvorschuss oder Unterhaltsausfallleistung) wurden von den Ländern und dem Bund 2024 insgesamt 3,238 Milliarden Euro ausgeben, nach 2,686 Milliarden Euro in 2023 und 2,500 Milliarden Euro in 2022. (jeweils 60 Prozent von den Ländern und 40 Prozent vom Bund) Von den unterhaltpflichtigen Elternteilen wurden 2024 insgesamt 544,5 Millionen Euro erstattet, 508,3 Millionen Euro in 2023 und 493,1 Millionen Euro in 2022. (siehe Spalten 1 bis 3 und 5 bis 7 in BIAJ-Tabelle 1 unten bzw. auf Seite 1 im PDF-Download)
Die sich aus den Einnahmen aus Erstattungen und Ausgaben ergebende sogenannte Rückgriffsquote sank von 19,7 Prozent in 2022 um 2,9 Prozentpunkte auf 16,8 Prozent in 2024. Im Ländervergleich reichten die Rückgriffsquoten in 2024 von 20,6 Prozent in Baden-Württemberg (BW) bis 10,4 Prozent im Land Bremen (HB), in 2022 von 26,2 Prozent in Baden-Württemberg bis 10,3 Prozent im Land Bremen. (siehe Spalten 9 bis 11 in BIAJ-Tabelle 1 unten bzw. auf Seite 1 im PDF-Download)
Nachrichtlich: Bezogen auf die Gesamtzahl der Kinder im Alter von unter 18 Jahren (13,974 Millionen am 31.12.2023) wurden im Jahr 2024 insgesamt durchschnittlich 231,70 Euro pro Kind ausgegeben – im Ländervergleichzwischen 143,80 Euro in Baden-Württemberg und 430,10 Euro in Mecklenburg-Vorpommern (MV). (Land Bremen: 408,40 Euro; Stadt Bremen: 387,00 Euro; Bremerhaven: 507,70 Euro) Nach den in 2024 erfolgten Erstattungen (durchschnittlich 39,00 Euro pro Kind im Alter von unter 18 Jahren) wurden 2024 netto durchschnittlich 197,70 Euro pro Kind ausgegeben – im Ländervergleich zwischen 114,10 Euro in Baden-Württemberg und 372,70 Euro in Mecklenburg-Vorpommern. (Land Bremen: 365,80 Euro; Stadt Bremen: 347,00 Euro; Bremerhaven: 452,90 Euro). (siehe Spalten 4. 8 und 13 in BIAJ-Tabelle 1 und 2a unten bzw. auf Seite 1 im PDF-Download)
Anmerkung: Bisher unbekannt bleibt der Anteil der von den Ländern zu 60 Prozent und vom Bund zu 40 Prozent zu tragenden Unterhaltsleistungen, der wegen § 12a SGB II („Vorrangige Leistungen“) leistungsmindernd auf das vom Bund zu tragende „Bürgergeld“ angerechnet wurde.
BIAJ-Tabellen 1 und 2a bis 2c: Download_BIAJ20250507 (PDF: zwei Seiten) Bremen, 27.05.2025

Weiterlesen: Unterhaltsvorschuss: Ausgaben und Rückgriffsquoten im Bund, den Ländern und den bremischen Städten...

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • ...
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
SGB II (Hartz IV) Bund Arbeitsmarkt (Arbeitslosigkeit) Bremen (Land) Länder Finanzierung (SGB II) Bremen (Stadt) Bremerhaven Frauen Männer Jugendliche SGB III BAMF (Migration Flüchtlinge Asyl) Kommunen (Kreise) Finanzierung (SGB III) Kinder Berufsausbildung Bürgergeld (Hartz IV) BaSta Rente

  • Spenden
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Über das Institut - Kontakt

Nach oben

© 2025 biaj.de