Angela Merkel und die „Agenda 2030“
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(BIAJ) Angela Merkel: „Wir haben Ziele und Maßnahmen für alle 17 Nachhaltigkeitsbereiche der Agenda 2030 definiert. Im März hat das Bundeskabinett die Weiterentwicklung der Strategie beschlossen.“ (1) Eine von der CDU vergessene, andere Agenda 2030? Siehe hier. Anmerkung: Wie die CDU und die anderen Parteien vor dem 23. Februar 2025 zu diesen Zielen und zum Erreichen dieser Ziele (2) stehen, kann in den jeweiligen „Wahlkampfzentralen“ erfragt werden.
(1) Rede von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zur 20. Jahreskonferenz des Rates für Nachhaltige Entwicklung am 8. Juni 2021 (https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/newsletter-und-abos/bulletin/rede-von-bundeskanzlerin-dr-angela-merkel-1926094 ) Siehe dazu auch: Rede von Bundeskanzlerin Merkel bei der Eröffnung des UN-Gipfels zur Verabschiedung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung am 25. September 2015 in New York ( https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/rede-von-bundeskanzlerin-merkel-bei-der-eroeffnung-des-un-gipfels-zur-verabschiedung-der-agenda-2030-fuer-nachhaltige-entwicklung-am-25-september-2015-321140 )
(2) Nur ein Beispiel: „Anteil der Kinder in Ganztagsbetreuung in Tageseinrichtungen*: Bund, Bremen, Hamburg 2006 bis 2022 und die Ziele in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie“ ( BIAJ-Materialien von 19.08.2023 )
Jobcenter gE: Eingliederungsmittel und deren Ausschöpfung 2024 – Bund und Länder
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(BIAJ) Von den 300 Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit) wurden 2024 insgesamt 2,838 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ („SGB II-Eingliederungsleistungen“ ohne PAT - s.u.) ausgegeben, 117,0 Millionen Euro (4,0 Prozent) weniger als im Vorjahr 2023. Zudem wurden 228,4 Millionen Euro aus dem zum 1. Januar 2019 eingeführten sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) für die ergänzende Finanzierung von geförderten Beschäftigungsverhältnissen (§ 16 i SGB II - „Teilhabe am Arbeitsmarkt“) ausgegeben, 44,8 Millionen Euro (16,4 Prozent) weniger als 2023. (1)
Für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und den Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) zusammen wurden 2024 von den 300 Jobcentern gE insgesamt 3,066 Milliarden Euro ausgegeben, 161,9 Millionen Euro (5,0 Prozent) weniger als im Vorjahr 2023. (alle Abrechnungsergebnisse ohne die 104 Jobcenter zkT – „zugelassene kommunale Träger“)
Weitere, differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und zum "Passiv-Aktiv-Transfer" im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) in 2023 und 2024 finden Sie in den BIAJ-Materialien vom 17. Januar 2025: Download_BIAJ20250117 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder)
(1) Die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) zählen nicht zu diesen Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“. Es handelt sich bei diesen Ausgaben aus dem Titel für „Bürgergeld“; bis Ende 2022 Titel für „Arbeitslosengeld II“.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema „Finanzierung (SGB II)“: hier.
Wie der Zensus 2022 die Grundsicherungsquoten (SGB II) im Bund und in den Ländern veränderte
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Grundsicherungsquoten (SGB II-Quote, ELB-Quote und NEF_u15-Quote) im Dezember 2023 im Bund, in den Ländern und in den beiden bremischen Städten (Bremen und Bremerhaven) vor und nach Berücksichtigung der Ergebnisse des Zensus 2022: Download_BIAJ20250116 (PDF: zwei Seiten - Tabelle 1a: auf 0,1 Prozent gerundet; Tabelle 1b: auf 0,01 Prozent gerundet) - Bremen, 16. Januar 2025 - Am 19. Januar 2025 wurden noch zwei Tabellen mit den ELB-Quoten (und Grunddaten) im Dezember 2023, differenziert nach Geschlecht (Tabelle 2 auf Seite 3) und nach Nationalität - mit bzw. ohne deutsche Staatsangehörigkeit - (Tabelle 3 auf Seite 4), angefügt.
SGB II-Eingliederungstitel 2024: Jobcenter Bremen und Bremerhaven - Januar bis Dezember 2024
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(BIAJ) Vom Jobcenter Bremen Stadt wurden 2024 für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und den „Passiv-Aktiv-Transfer“ (PAT) insgesamt 71,120 Millionen Euro ausgegeben, 5,106 Millionen Euro (6,7 Prozent) weniger als im Vorjahr (2023: 76,226 Millionen Euro). Von diesen Ausgaben entfielen 64,824 Millionen Euro auf „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (ohne PAT) (2023: 69,596 Millionen Euro). Gemessen an den für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ (ohne PAT) im Haushaltsjahr 2024 zugeteilten Bundesmitteln (62,942 Millionen Euro ohne PAT – 10,258 Millionen Euro weniger als 2023) wurde vom Jobcenter Bremen Stadt 2024 3,0 Prozent (1,882 Millionen Euro***) mehr für diese Leistungen ausgegeben als für diesen Zweck zugeteilt.
Vom Jobcenter Bremerhaven wurden 2024 für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (einschließlich „Passiv-Aktiv-Transfer“ - PAT) 16,265 Millionen Euro ausgegeben, 938.000 Euro (5,5 Prozent) weniger als im Vorjahr (2023: 17,203 Millionen Euro). Von diesen Ausgaben entfielen 16,096 Millionen Euro auf „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (ohne PAT) (2023: 16,917 Millionen Euro). Gemessen an den für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ in 2024 zugeteilten Bundesmitteln (17,349 Millionen Euro; ohne PAT) wurden vom Jobcenter Bremerhaven 2024 insgesamt 92,8 Prozent für diese Leistungen ausgegeben. (2023: 86,7 Prozent)
Zu den für das Haushaltsjahr 2024 zugeteilten Mitteln und den Ausgaben von Januar bis Dezember 2024 (und 2023) der beiden bremischen Jobcenter (differenziert nach den verschiedenen „Eingliederungsleistungen“) siehe die BIAJ-Materialien vom 14. Januar 2025: Download_BIAJ20250114 (PDF: zwei Text- und drei Tabellenseiten)
Insolvenzgeld-Ausgaben 2024 – so hoch wie im Krisenjahr 2009 (nominal)
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(BIAJ) In 2024 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das umlagefinanzierte Insolvenzgeld 1,613 Milliarden Euro ausgegeben. Rückblickend bis 2007 wurden von der BA im Haushaltsjahr 2024 (nominal) nahezu exakt so viel für das Insolvenzgeld ausgegeben wie im Krisenjahr 2009, dem Haushaltsjahr mit den (nominal) bisher höchsten Insolvenzgeld-Ausgaben - 1,617 Milliarden Euro. (siehe BIAJ-Abbildung)
Im BA-Haushalt 2024 waren für das Insolvenzgeld 1,100 Milliarden Euro veranschlagt, 136 Millionen Euro weniger als im Vorjahr 2023 ausgegeben wurden. 2024 wurden 376 Millionen Euro mehr für das Insolvenzgeld ausgegeben als 2023 und 513 Millionen Euro mehr als im BA-Haushalt 2024 veranschlagt. Im vom Verwaltungsrat der BA am 15. November 2024 festgestellten und am 11. Dezember 2024 von der Bundesregierung ohne Auflagen genehmigten Haushalt 2025 der Bundesagentur für Arbeit sind für das Insolvenzgeld 1,300 Milliarden Euro veranschlagt.
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