BA-Haushalt: Entwicklung des Finanzierungssaldos bis Oktober 2025 und Ausblick auf 2026
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(BIAJ) Vorbemerkung: Im September 2025 buchte die Bundesagentur für Arbeit (BA) erstmals seit Februar 2021 (!) weniger Beitragseinnahmen als im entsprechenden Vorjahresmonat. Der Grund: Offensichtlich wurde ein Teil der im September 2025 fälligen Beitragseinnahmen erst im Oktober 2025 gebucht. Im Oktober 2025 wurden, nach lediglich 2,966 Milliarden Euro im September 2025, Beitragseinnahmen in Höhe von 3,495 Milliarden Euro gebucht, 405 Millionen Euro (13,1 Prozent) mehr als im Oktober 2024. n
Von Januar bis Oktober 2025 standen den Einnahmen in Höhe von 38,5 Milliarden Euro – darunter Beiträge zur Arbeitsförderung in Höhe von 32,3 Milliarden Euro ---und Ausgaben in Höhe von 42,9 Milliarden Euro gegenüber – darunter 22,0 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld. Aus diesen Einnahmen und Ausgaben von Januar bis Oktober 2025 ergibt sich ein negativer Finanzierungssaldo in Höhe von 4,4 Milliarden Euro. Von Januar bis Oktober 2024 betrug dieser negative Finanzierungssaldo 1,3 Milliarden Euro, von Januar bis Dezember 2024 dann „nur noch“ 0,6 Milliarden Euro, denn im November und Dezember 2024 überstieg die Summe der gebuchten Einnahmen (8,7 Milliarden Euro) die Summe der gebuchten Ausgaben (8,0 Milliarden Euro) in diesen zwei Monaten um 0,7 Milliarden Euro. (siehe BIAJ-Abbildung 2 und 3 auf Seite 3 und 4 - PDF)
Für November und Dezember 2025 erwartet die Bundesagentur für Arbeit, dass die Ausgaben in diesen beiden Monaten die Einnahmen um etwa 0,8 Milliarden Euro übersteigen und der negative Finanzierungsaldo von 4,4 Milliarden Euro in den zehn Monaten von Januar bis Oktober 2025 noch auf über 5,2 Milliarden im Haushaltsjahr 2025 steigt. Im am 7. November 2025 vom Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit festgestellten Haushaltsplan 2026 wird für das Haushaltsjahr 2025 ein „voraussichtliches Ist“ des negativen Finanzierungssaldos in Höhe von 5,235 Milliarden Euro erwartet.
Siehe dazu die BIAJ-Kurzmitteilung vom 11. November 2025 hier: Download_BIAJ20251111 (PDF: eine Textseite und drei weitere Seiten mit BIAJ-Abbildungen zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben von 2005 bzw. 2023 bis Oktober 2025)
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Jobcenter: Mittel und Ausgaben für „Eingliederungsleistungen“ von Januar bis Oktober 2025 (Jobcenter gE)
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(BIAJ) Nach den ersten 10 Monaten des Haushaltsjahres 2025, darunter neun Monate mit „vorläufiger Haushaltsführung“, die am 02. Oktober 2025 mit Verkündung des Haushaltsgesetzes 2025 im Bundesgesetzblatt endete: Ein Blick auf die Mittel für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) und „Eingliederungsleistungen“, die den Jobcentern gE im Haushaltsjahr 2025 zur Verfügung stehen, und auf die Ausgaben von Januar bis Oktober 2025 für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) im Bund und in den Ländern (immer ohne die Jobcenter zkT) mit einem besonderen Blick auf das Jobcenter Bremen (Stadt) auf Seite 10*. Download_BIAJ20251110 (PDF, zehn Seiten – Auszug unten)
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge von Januar bis Oktober 2025 – mit Rückblick bis 2014
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(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden von Januar bis Oktober 2025 insgesamt 262.295 Asylanträge (darunter 217.589 Erstanträge) entschieden. 25,4 Prozent (66.615) waren „positive Entscheidungen“ – 49.416 bzw. 42,6 Prozent weniger als von Januar bis Oktober 2025:
- Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG): 51.238 - 19.206 (60,0 Prozent) mehr als von Januar bis Oktober 2024;
- Gewährung von lediglich „subsidiärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG: 4.329 – 62.204 bzw. 93,5% weniger als von Januar-Oktober 2024;
- Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG): 11.048 – 6.418 bzw. 36,7 Prozent weniger als von Januar bis Oktober 2024.
47,6 Prozent (124.881) der von Januar bis Oktober 2025 entschiedenen Asylanträge wurden als „unbegründet“ bzw. „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (Januar-Oktober 2024: 28,9%).
27,0 Prozent (70.799) der Entscheidungen des BAMF (darunter 17.767 im „Dublin-Verfahren“) galten von Januar bis Oktober 2025 als sonstige Verfahrenserledigungen/formelle Entscheidungen (Januar-Oktober 2024: 25,4%). n
Gestellt wurden von Januar bis Oktober 2025 insgesamt 142.495 Asylanträge (darunter 97.277 Erstanträge), 75.285 (34,6 Prozent) weniger Asylanträge als von Januar bis Oktober 2024 – 102.670 (51,3 Prozent) weniger Asylerstanträge und 27.385 (153,6 Prozent) mehr Asylfolgeanträge. (siehe Spalte 7 und 8 in Tabelle 2 auf Seite 4)
Von Januar bis Oktober 2025 waren „15.175 der 97.277 Asylerstantragstellenden (15,6%) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.“ (Januar-Oktober 2024: 18.083 bzw. 9,0 Prozent der 199.947 Asylerstanträge) n
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 07. November 2025 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und einem Anhang mit Blick auf die EASY-Daten seit Oktober 2023: Download_BIAJ20251107 (PDF: sechs Seiten – Auszüge unten: „Anerkennungsquote" und "Gesamtschutzquote" und „Ein Blick auf die BAMF-Entscheidungen über Anträge syrischer Asylsuchender von Januar bis Oktober 2025“ (siehe dazu auch hier: BIAJ_20251106) und die noch nicht entschiedenen Anträge.
Syrische Asylsuchende: Ein Blick auf die BAMF-Entscheidungen von Januar bis Oktober 2025
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(BIAJ) Aus aktuellem Anlass: Ein Blick auf die BAMF-Entscheidungen über Asylanträge syrischer Asylsuchender von Januar bis Oktober 2025 - siehe insbesondere die Veränderung von September zu Oktober 2025 bei den Ablehnungen (Spalte 10 in der BIAJ-Tabelle unten oder als PDF hier: Download_20251106). Während in den neun Monaten von Januar bis September 2025 insgesamt 170 Asylanträge angelehnt wurden, erfolgten im Oktober 2025 insgesamt 1.918 Ablehnungen (71,9 Prozent der insgesamt 2.669 Entscheidungen im Oktober 2025; Spalte 11) bzw. 98,7 Prozent der 1.944 Entscheidungen ohne die 725 "formellen Entscheidungen" *. Die Veränderung der Entscheidungsgrundlagen des BAMF nach September 2025 sind dem BIAJ nicht bisher bekannt. (Bremen. 06.11.2025)

Unten angefügt am 12.11.2026: BIAJ-Tabelle zu Entscheidungen über Asylerstanträge syrischer Asylsuchender (165 Ablehnungen von Januar bis September 2025, 1.906 Ablehungen im Oktober 2025)
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Oktober 2025
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(BIAJ) In den 12 Monaten von November 2024 bis Oktober 2025 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 25,802 Milliarden Euro ausgegeben, 4,194 Milliarden Euro (19,4 Prozent) mehr als in den 12 Monaten ein Jahr zuvor (November 2023 bis Oktober 2024: 21,608 Milliarden Euro). (1) (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im monatlichen Vorjahresvergleich stiegen die Arbeitslosengeldausgaben nach November 2022 in jedem der danach folgenden 35 Monate (Dezember 2022 bis Oktober 2025). In diesen 35 Monaten nach November 2022 stieg die 12-Monatssumme der Arbeitslosengeldausgaben um 9,259 Milliarden Euro (56,0 Prozent), von 16,543 Milliarden Euro (Dezember 2021 bis November 2022) auf die oben genannten 25,802 Milliarden Euro (November 2024 bis Oktober 2025).

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