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Winterolympiajahre beginnen mit niedrigen Füllständen der Gasspeicher

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Erstellt: 17. Januar 2026

(BaSta) Ein Blick auf die Entwicklung der Füllstände der Gasspeicher in der Bundesrepublik Deutschland mit einem besonderen Blick auf die Füllstände am 1. Januar der olympischen Winterjahre 2018, 2022 und 2026 - "Winterolympiajahre beginnen mit niedrigem Füllstand der Gasspeicher!" ***
(siehe BaSta-Abbildung unten oder PDF hier: Download_BaSta20260117 - eine Seite)
*** Nur ein Gerücht: Diese "sparsame Befüllung" vor den olympischen Winterspielen erfolge in Absprache mit dem Wintersport-Sponsor Viessmann - "Schlaue Wärmepumpen". (https://www.viessmann-climatesolutions.com/de/sponsoring/wintersport-sponsoring.html) - Bremen, 17.01.2026
2026 01 17 gasspeicher fuellstaende und winterolympiajahre 2018 2022 2026 basta abb


 

Vier Abbildungen zu den Einnahmen aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer 2013-2024

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Erstellt: 16. Januar 2026

(BIAJ) Vorbemerkung zu den Materialien vom 16.01.2026 unten bzw. PDF hier: Download_BIAJ20260116 - zwei Seiten): Am 3. September 2025 meldete das Statistische Bundesamt (Destatis) in seiner Pressemitteilung Nr. 320: „Im Jahr 2024 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 13,3 Milliarden Euro festgesetzt.“ In diversen Meldungen wurden dann aus den von Destatis gemeldeten Festsetzungen Einnahmen. (z.B. „Mehr als 13 Milliarden Euro: So viel Geld hat der deutsche Staat im vergangenen Jahr allein durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer eingenommen.“ - Tagesschau Online, 03.09.2025 15:08). Die irreführenden Meldungen über die Einnahmen aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer – sie betrugen 2024 insgesamt 9,990 Milliarden Euro und nicht 13,285 Milliarden Euro - wurden vereinzelt auch noch in den vergangenen Tagen verbreitet. Zu Festsetzung und Einnahmen siehe BIAJ-Abbildung 1 von 4. Zu den Einnahmen in den Ländern siehe BIAJ-Abbildungen 3 und 4. n

2026 01 16 erbschafts und schenkungssteuer festsetzung einnahmen 2013 2024 biaj abb 1 von 4

Weiterlesen: Vier Abbildungen zu den Einnahmen aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer 2013-2024

BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Dezember 2025 (Tabellen und Abbildungen)

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Erstellt: 14. Januar 2026

(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden in 2025 insgesamt 310.930 Asylanträge (darunter 252.310 Erstanträge) entschieden, 9.580 (3,2 Prozent) mehr als im Vorjahr 2024 - 22.748 bzw. 8,3 Prozent weniger Erstanträge und 32.328 bzw. 123,0 Prozent mehr Folgeanträge. Von den insgesamt 310.930 Asylentscheidungen in 2025 waren 28,1 Prozent (87.394) „positive Entscheidungen“. (2024: 44,4% der 301.350 Entscheidungen) (Spalten 10 und 11 in Tabelle 1 und Abbildungen 2 und 3 auf Seite 4 und 5) Von den 87.394 „positiven Entscheidungen“ waren 70.159 Aner­kennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). (2024: 37.795) Die anderen 17.235 „positiven Entscheidungen“ in 2025 entfielen auf die Gewährung von „subsidiä­rem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG (5.130 nach 75.092 in 2024) und die Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (12.105 nach 20.823 in 2024). n

Gestellt wurden in 2025 insgesamt 168.543 Asylanträge, davon 113.236 Erstanträge - 116.515 bzw. 50,7 Prozent weniger Asylerstanträge als 2024 - und 55.307 Folgeanträge – 34.113 bzw. 161,0 Prozent mehr Asylfolgeanträge als 2024. (siehe Spalte 7 und 8 in Tabelle 2, Seite 3) In 2025 waren „17.707 der 113.236 Asylerstantragstellenden (15,6%) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.“ (2024: 21.270 bzw. 9,3 Prozent der 229.751 Asylerstanträge) n

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 14. Januar 2026 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und einem Anhang mit Blick auf die EASY-Daten seit Dezember 2023: Download_BIAJ20260114 (PDF: sechs Seiten – Auszüge unten: „Anerkennungsquote" und "Gesamtschutzquote")

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Mindestlohn und Regelsatz (SGB II – Hartz IV – Bürgergeld - Grundsicherung) - 2015 bis 2026/2027

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Erstellt: 13. Januar 2026

(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf den nominalen Anstieg von Mindestlohn und Regelsatz (SGB II – Hartz IV - Bürgergeld - Grundsicherung) von 2015 (Einführung des Mindestlohns) bis 2026 und 2027. Siehe die BIAJ-Tabelle unten und/oder hier: Download_BIAJ20260113 - eine PDF-Seite).

In den ersten sechs Jahren nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, vom 01.01.2015 bis 01.01.2021, stiegen sowohl der Mindestlohn als auch der Regelsatz (Regelbedarfsstufe 1) um nominal 11,8 Prozent. (Spalten 2 und 5)

Nach dem 01.01.2021 stieg der Regelsatz dann deutlich langsamer als der Mindestlohn. In den fünf Jahren bis zum 01.01.2026 stieg der Mindestlohn um nominal 46,3 Prozent (7,9 Prozent/Jahr), der Regelsatz um nominal 26,2 Prozent (4,8 Prozent/Jahr). (Spalte 3 und 6)

Im Gesamtzeitraum 2015 bis 2026 stieg der Mindestlohn um nominal 63,5 Prozent (4,6 Prozent/Jahr), von 8,50 Euro/Stunde auf 13,90 Euro/Stunde, der Regelsatz um nominal 41,1 Prozent (3,2 Prozent/Jahr) von 399 Euro/Monat auf 563 Euro/Monat. (Spalte 1, 2, 4 und 5) Bei einem nominalen Anstieg wie der Mindestlohn – d.h. wie in den ersten sechs Jahren nach Einführung des Mindestlohns – würde der Regelsatz im laufenden Jahr 652 Euro/Monat betragen und nicht im dritten Jahr in Folge (2024 bis 2026) unverändert (real gekürzt) 563 Euro/Monat. Und im kommenden Jahr (2027) müsste der Regelbedarf, bei einem Anstieg wie der Mindestlohn seit 2015 (Spalten 1, 2), dann auf 685 Euro/Monat steigen. (Spalte 4 unten)

Warnung: Eine Rückkehr zur Fortschreibung (allein) auf Basis des (unveränderten) sog. „Mischindex“ („Basisfortschrei­bung“) könnte zu einem nominalen Anstieg des monatlichen Regelsatzes auf lediglich etwa 570 bis 575 Euro (Fortschrei­bung auf Basis des Regelsatz 2022) in 2027 führen. n

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Arbeitslosengeld-Ausgaben 2025: 26,5 Milliarden Euro – 9,9 Milliarden mehr als vor drei Jahren (2022)

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Erstellt: 12. Januar 2026

(BIAJ) 2025 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 26,509 Milliarden Euro ausgegeben. (1) Dies waren 4,324 Milliarden Euro mehr als die im BA-Haushalt 2025 veranschlagten 22,185 Milliarden Euro (2). Und dies waren 4,312 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr 2024, 7,710 Milliarden Euro mehr als 2023, 9,921 Milliarden Euro mehr als 2022 bzw. 9,966 Milliarden Euro mehr als in den 12 Monaten von Dezember 2021 bis November 2022, den 12 Monaten bevor der jüngste Anstieg der Ausgaben (12-Monatssumme) für das Arbeitslosengeld begann. (siehe BIAJ-Abbildung)
Im vom Verwaltungsrat der BA am 07. November 2025 festgestellten Haushalt 2026 der Bundesagentur für Arbeit (noch vorbehaltlich der Genehmigung der Bundesregierung) sind 25,657 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld veranschlagt – 852 Millionen Euro weniger als die 26,509 Milliarden Euro, die 2025 ausgegeben wurden. (siehe oben)

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